Erfindervergütung macht Spass ...

franzp

GOLD - Mitglied
So ist das nun mal, was einen erst nervt kann plötzlich interessant sein, daher würde mich als völlig unerfahrener "Arbeitnehmererfinderrechtler" folgender fiktive Fall und dessen Lösung interessieren.

Angenommen ein AG bietet einem AN eine Geldleistung für eine Erfindungsmeldung an. Der AN muss aber dafür ein fiktives Schreiben des AG gegenzeichnen, um die Geldleistung zu erhalten. Das fiktive Schreiben ist so gestaltet, dass der AN bei Gegenzeichnung automatisch erklärt (vermutlich ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, weil er ja auch nicht vom Fach ist und auch nicht auf Konsequenzen hingewiesen wird), dass er auf Rechte wie §§ 13(1), 16(1) ArbErfG etc. verzichtet.

Was meinen die Kollegen dazu, ist das Rechtens oder unbillig ?

Welche Rechte könnte man einem AN über eine Geldprämie so noch abbedingen ?
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Abgeltung von Ansprüchen aus § 13 oder § 16 ArbNErfG sind prinzipiell zulässig, lediglich die Pflichten aus § 15 (1) sind nicht so einfach "los zu werden".

Was aber zu beachten ist: Letztlich kann ein Erfinder sich immer auf den Standpunkt stellen, dass sich die Umstände wesentlich geändert haben (§ 12 (6)) und eine höhere Vergütung verlangen. Insbesondere in Fällen, wo vor der Patentanmeldung vergütet wird und auf eine Patentanmeldung verzichtet wird, ist die Erfindung wohl noch nicht ausentwickelt geschweige denn im Einsatz (Ausnahmen bestätigen die Regel)..

Schlussendlich muss dann die Schiedsstelle oder ein Gericht darüber entscheiden, ob die Höhe der Vergütung denn einem angemessen Rahmen entspricht. Bei Vergütung vor Patentanmeldung und anschließender Nicht-Patentanmeldung und Wahrung als Geschäftsgeheimnis sollte die Vergütungssumme höher sein als bei Patentanmeldung. Dem Erfinder entgehen ja Verwertungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Freigabe des AG der Erfindung an ihn und anschließende eigene Patentanmeldung und Verwertung (und sowohl Inland wie Ausland). Steht aber alles u.a. im Bartenbach/Volz ausführlichst.

Inwiefern die Schiedsstelle oder ein Gericht eine Vereinbarung dahingehend prüft, inwiefern der AN vom AG über evtl. Konsequenzen der vertraglichen Einigung aufgeklärt wurde und dies evtl. in Erwägungen zur Angemessenheit der Vergütungshöhe einbezieht, kann ich spontan leider nicht weiter helfen.
 

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo silvio_h, vielen Dank für die Hilfe, super verständlich erklärt.

Nehmen wir mal an in dem fiktiven Schreiben wäre auch § 15 (1) erwähnt und der Erfinder hat es unterschrieben, was könnte er denn dann machen ?

Das fiktive Schreiben ist ja auch so gestaltet, dass bei dem AN der Eindruck entsteht, er müsse dem zustimmen, sonst bekommt er die Prämie nicht, ohne dass dies explizit so erwähnt ist.

Gäbe es denn eine Möglichkeit sozusagen rückwirkend dieses Einverständnis wieder zurückzunehmen, so dass diese Rechte wieder aufleben ?

Aus meiner Sicht würde der AN durch ein solches Schreiben, in dem die Geldleistung eingebaut ist, dazu verlockt diese Rechte aufzugeben und das könnte als Täuschungsversuch vom AN angefechtet werden.

Meinungen auch der anderen Leser wären toll.
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Nehmen wir mal an in dem fiktiven Schreiben wäre auch § 15 (1) erwähnt und der Erfinder hat es unterschrieben, was könnte er denn dann machen ?

Er müsste lediglich den AG darauf hinweisen, dass die entsprechende Klausel, welche versucht, § 15 (1) abzugelten, illegitim und damit ungültig ist. Eigentlich muss er nicht mal das, ungültig ist die Klausel eh. Die Frage ist eher, welche Auswirkungen hat eine ungültige Klausel auf die gesamte Einigung / den gesamten Vertrag?

  • Liegt ein vorformulierter Vertrag vor, der unterschiedlichen Erfindern bei unterschiedlichen Erfindungen in ähnlicher Situation (Abkauf der Rechte ohne Patentanmeldung) angeboten wird?
  • Ist der Vertrag indiviuell formuliert?
  • Gibt es eine statthafte, wirksame salvatorische Klausel?

Sprich, bei AGB führt m.W. eine ungültige Klausel nicht dazu, dass die gesamten AGB ungültig wären. Allerdings gibt es evtl. andere Fallstricke, wie überraschende Klauseln oder Ähnliches.

Bei individuell formulierten Verträgen sollte es eine wirksame salvatorische Klausel geben, dass zumindest die rechtlich mehr oder minder einwandfreien Klauseln bestehen bleiben.

Das fiktive Schreiben ist ja auch so gestaltet, dass bei dem AN der Eindruck entsteht, er müsse dem zustimmen, sonst bekommt er die Prämie nicht, ohne dass dies explizit so erwähnt ist.

Gäbe es denn eine Möglichkeit sozusagen rückwirkend dieses Einverständnis wieder zurückzunehmen, so dass diese Rechte wieder aufleben ?

Nunja, zu den Informationsrechten des AN aus § 15 (1) habe ich ja schon gesagt, dass die Rechte nie wirksam weg waren.. Bei sonstigen abgetretenen Rechte, z.B. Patentanmeldung im Inland, Ausland etc., kann der Vertrag freilich wie jeder andere zivilrechtliche Vertrag angefochten werden, §§ 119, 123 BGB.

Aus meiner Sicht würde der AN durch ein solches Schreiben, in dem die Geldleistung eingebaut ist, dazu verlockt diese Rechte aufzugeben und das könnte als Täuschungsversuch vom AN angefechtet werden.

Meinungen auch der anderen Leser wären toll.

M.E. würde aber selbst ein arbeitnehmerfreundliches LG hier nicht allzu niedrige Hürden ansetzen, sodass es für den Arbeitnehmer wohl nicht so einfach wäre, eine Täuschung oder Ähnliches nahe zu legen. Ein derartiger Vertrag wird, zwar vielleicht nicht ganz so ausgeprägt wie ein Lizenzvertrag zwischen Unternehmern, aber sicherlich immer noch als Risikogeschäft wahrgenommen. Das führt dazu, dass in diesem Fall sicherlich auch einem Arbeitnehmer eine gewisse Kenntnis und Information unterstellt wird, einen derartigen Vertrag auch bewusst und informiert abzuschließen und das Kleingedruckte zu lesen und zu würdigen.

Der Arbeitnehmer ist bei einem solchen Vorgang m.E. keineswegs mit einem Durchschnittsverbraucher gleichzusetzen. Die Lebenserfahrung lehrt hier auch, dass die meisten Erfinder durchaus bereit sind, einiges an Zeit in Literaturstudium zu Arbeitnehmererfinderrecht zu investieren und sehr aufmerksam und misstrauisch auf etwaige windige Klauseln zu reagieren.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

die von Silvio h angesprochene Vorgehensweise ist die, die in vielen, wenn nicht sogar in den meisten, Industriepatentabteilungen so durchgeführt wird. Die Ideen dazu werden mitunter vom Betriebsrat eingebracht, da das gesamte Konstrukt als besonders arbeitnehmererfinderfreundlich angesehen wird.

Im Grunde verkauft der Arbeitnehmererfinder etwas, was für ihn persönlich komplett wertlos ist, für eine kleine Summe Geldes an seinen Arbeitgeber. Viele Arbeitnehmererfinder sind von etwaigen Formschreiben sogar ziemlich genervt, mit denen ihnen Dinge freigegeben werden, die sie nicht wollen (beispielsweise die Auslandsfreigabe für Tansania in PCT-Verfahren führt mitunter zu wütenden Anrufen, ob man den Arbeitnehmererfinder veralbern will). Und wer will schon eine aufgegebene Patentanmeldung, wenn nicht einmal der ehemalige Arbeitgeber etwas damit anfangen kann?

Es gibt auch schon Arbeitnehmererfinder, die aufgrund der neuen DSGVO diese und ähnliche "Werbeschreiben" ihrer Arbeitgeber (oder insbesondere Ex-Arbeitgeber) unterbinden wollen. Schließlich spüren diese ihre ehemaligen Mitarbeiter mit teilweise detektivischem Elan irgendwo auf Tahiti oder in der inneren Mongolei auf, nicht weil sie wollen, sondern weil sie müssen. Das mit der DSGVO wird nix, aber es zeigt, wie die Praxis das ganze einschätzt.

Die Idee, die Regelung mit den Incentives sei eine Täuschung der Arbeitnehmererfinder, ist recht originell. Natürlich bekommt der ArbnErf das angebotene Geld nur, wenn er unterschreibt und seinen Arbeitgeber somit von lästigen Verwaltungsarbeiten befreit, das ist ja gerade der Deal.

Auch in Deinem Unternehmen, @franzp, wird es eine Menge Stories zu dem Thema geben, gerade dazu gibt es viel beim Betriebsausflug zu erzählen, wenn das Betriebsklima in der Patentabteilung stimmt.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

franzp

GOLD - Mitglied
Die Idee, die Regelung mit den Incentives sei eine Täuschung der Arbeitnehmererfinder, ist recht originell.

Naja, wenn in dem fiktiven Fall auf dem fiktiven Schreiben vermerkt wäre, dass hier Rechte gegen Geldleistung abgekauft würden, sähe ich keine Täuschung. Wenn allerdings die Geldleistung als Motivation (neudeutsch quasi ein Incentive :) )zum Einreichung von Erfindungsmeldungen angepriesen wird, um den Eingang "anzukurbeln" und es dem Erfinder (idR kein jur. Fachmann) selbst überlassen bleibt herauszufinden, dass er durch Unterzeichnung des Schreibens Rechte abtritt, dann würde ich das sehr wohl als Täuschung oder zumindest als Täuschungsversuch ansehen.

§ 108 StGB
(1) Wer einem anderen in seinen Rechten (Erfinderrechte) dadurch absichtlich einen Schaden zufügt (verdeckte Abtretung), daß er ihn oder einen Dritten durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung (Unterzeichnen), Duldung oder Unterlassung verleitet, die den Schaden (Verlust der Rechte) herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe (deswegen sagt man wohl immer: Ein GF steht mit einem Bein schon im Knast) bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

oder wie wäre es damit:

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten (Erfinder) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Erfinderrechte), das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher (Abkauf statt Incentive) oder durch Entstellung (passt doch ganz gut auf unseren rein fiktiven Fall, oder ?) oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (oje oje, der arme GF)

(2) Der Versuch ist strafbar. (Wird ja immer Besser :) )

Aber wo (noch) kein Kläger, da kein Richter ...

@ Silvio_h:

Mal angenommen es liegt ein vorforluliertes Schreiben vor, welches seit Jahren tausende von Erfindern immer wieder zugesendet bekommen und unterzeichnen und es wird nicht als Abkauf von Rechten, sondern als Motivation für die Abgabe der Erfindungsmeldung angepriesen. Wie siehst Du die Lage. Ist der GF schon im Knast ...

Zu Deinem Kommentar: "Nun ja, zu den Informationsrechten des AN aus § 15 (1) habe ich ja schon gesagt, dass die Rechte nie wirksam weg waren."

Aber warum nicht, was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass die Rechte nie weg waren, er hat ja unterschrieben ?

Beste Grüße, eine tolle Diskussion und vor allem ein sehr interessanter fiktiver Fall !


By the way:

In·cen·tive
ɪnˈsɛntɪv/
Substantiv, Neutrum [das]
1.
[Pluraletantum] durch wirtschaftspolitische (meist steuerliche) Maßnahmen ausgelöste Anreizeffekte zu erhöhter ökonomischer (1) Leistungsbereitschaft
2.
von einem Unternehmen seinen Mitarbeiter[inne]n angebotene Gratifikation (z. B. in Form von Geld, Sachleistungen oder Incentivereisen), die zur Leistungssteigerung anreizen soll
 
Zuletzt bearbeitet:

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo franzp,

es wäre wohl doch angebracht, Du würdest Dich mit den Praktikern zum ArbnErfG in Deinem Unternehmen unterhalten.

Beide Zitate ziehen (glücklicherweise) nicht.

Bei StGB § 108 fehlt es
a) an der Absicht, denn Unternehmen, Betriebsrat und Patentabteilung wollen nicht "absichtlich" einen Schaden herbeiführen, sondern dem Arbeitnehmererfinder etwas gutes tun.
b) an dem Schaden, denn der Erfinder bekommt Geld und gibt etwas nach ganz überwiegender Auffassung aller Fachleute Wertloses.
c) der Erfinder wird auch nicht getäuscht, denn die Handhabung kennt er aus zig Fällen und wenn nicht, fragt er den Betriebsrat.

Bei StGB § 263 fehlt es
a) an der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, denn der Patentsachbearbeiter verschafft sich keinen und weiß das auch.
b) es wird kein Vermögen eines anderen beschädigt.
c) es wird nichts entstellt oder unterdrückt oder vorgespiegelt. Es handelt sich um eine gängige Übung, die die Erfinder kennen und kennen müssen.

Folgt man Deiner Auffassung, ist bereits der Ankauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens ein Betrug oder eine Täuschung, denn nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages bekommt der Verkäufer nicht etwa nur Geld, nein: Das ganze Auto ist weg! Oder umgekehrt der Käufer: Er wollte doch nur das Auto, nun ist aber auch sein Geld weg! Und das, obwohl gar keine Juristen oder womöglich gar Patentleute auch nur in der Nähe waren!

Ich verstehe ja, dass für Dich schon erste Berührungen mit dem Arbeitnehmerrecht spannend und interessant sind, aber eigentlich wäre es wirklich Aufgabe Deines Ausbilders (und nicht unsere), Dir die Grundlagen zu zeigen. Dein Ausbilder wird sehr konkrete Vorstellungen davon haben, wie diese Dinge bei Euch gehandhabt werden sollen, es wird betriebsinterne Handlungsanweisungen mit Mustern geben, und ein Abweichen davon wird mit Missfallen enden.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Naja, wenn in dem fiktiven Fall auf dem fiktiven Schreiben vermerkt wäre, dass hier Rechte gegen Geldleistung abgekauft würden, sähe ich keine Täuschung. Wenn allerdings die Geldleistung als Motivation (neudeutsch quasi ein Incentive :) )zum Einreichung von Erfindungsmeldungen angepriesen wird, um den Eingang "anzukurbeln" und es dem Erfinder (idR kein jur. Fachmann) selbst überlassen bleibt herauszufinden, dass er durch Unterzeichnung des Schreibens Rechte abtritt, dann würde ich das sehr wohl als Täuschung oder zumindest als Täuschungsversuch ansehen.

Du magst das so sehen, stehst aber wohl relativ allein mit deiner Meinung da. Bitte mal einen Kommentar zum ArbNErfG zu Gemüte führen.

Ich sehe nicht, wie du den Täuschungsversuch auch nur annähernd versuchst, herbei zu konstruieren. Siehe meinen vorherigen Beitrag, es handelt sich - meines Erachtens - um informierte Vertragspartner, es steht dem AN frei, die Vertragsklauseln zu lesen und welche Rechte er abtritt.

§ 108 StGB
(1) Wer einem anderen in seinen Rechten (Erfinderrechte) dadurch absichtlich einen Schaden zufügt (verdeckte Abtretung), daß er ihn oder einen Dritten durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung (Unterzeichnen), Duldung oder Unterlassung verleitet, die den Schaden (Verlust der Rechte) herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe (deswegen sagt man wohl immer: Ein GF steht mit einem Bein schon im Knast) bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

oder wie wäre es damit:

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten (Erfinder) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Erfinderrechte), das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher (Abkauf statt Incentive) oder durch Entstellung (passt doch ganz gut auf unseren rein fiktiven Fall, oder ?) oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (oje oje, der arme GF)

(2) Der Versuch ist strafbar. (Wird ja immer Besser :) )

Aber wo (noch) kein Kläger, da kein Richter ...

siehe Bloods Post..

@ Silvio_h:

Mal angenommen es liegt ein vorforluliertes Schreiben vor, welches seit Jahren tausende von Erfindern immer wieder zugesendet bekommen und unterzeichnen und es wird nicht als Abkauf von Rechten, sondern als Motivation für die Abgabe der Erfindungsmeldung angepriesen. Wie siehst Du die Lage. Ist der GF schon im Knast ...

Anpreisung ist das eine, das ergibt dennoch noch lange keinen Täuschungsversuch oder ein strafbares Verhalten, s.o.

Zu Deinem Kommentar: "Nun ja, zu den Informationsrechten des AN aus § 15 (1) habe ich ja schon gesagt, dass die Rechte nie wirksam weg waren."

Aber warum nicht, was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass die Rechte nie weg waren, er hat ja unterschrieben ?

Qua Rechtsprechung. Müsste ich erst wieder im Kommentar raus kramen.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo silvio, Blood und franz
bitte ganz ruhig bleiben und euch einfach nochmal an eure Strafrechtsvorlesung und Strafrechtsklausuren erinnern, bzw. falls ihr noch keine hinter euch habt, einfach mal eine belegen/mitmachen, bevor ihr euch zu sehr ins Strafrecht reinkniet :).
Sonst füttert ihr hier die Rechtsanwälte, die mitlesen, und die schon immer gesagt haben, dass man Patentanwälte nicht mit Rechtsfragen beschäftigen sollte, weil sie sich mit dem Recht nicht auskennen ;-).
Da werden Tatbestandsmerkmale unterschlagen, falsch subsumiert, logische Widersprüche eingebaut usw. Das führt bis zu dem Punkt, dass z.B. beim Beispiel von franz bezüglich §263dStG (wenn ihr schon österreichisches und deutsches Strafrecht zitiert, dann bitte wie üblich mit öStGB und dStGB klarmachen, wo ihr seid :) ) nicht mehr der Erfinder sondern der Arbeitgeber der Betrogene ist (weil ja dem Erfinder der Vermögensvorteil verschafft wird :) ). Wenn dazu die angesprochene Vereinbarung verwendet werden sollte, wären wir wohl schon eher beim untauglichen Versuch :).

Kurz gesagt, bitte lasst das Strafrecht draussen, wenn ihr noch keine entsprechenden Vorlesungen gehört haben solltet (wovon ich gerade mal ausgehe :) ). Beruft euch lieber auf Paragraphen, die wir alle zumindest bei dem Hagenstudium gelernt haben. Z.B. sowas wie eine "unerwartete Klausel" in einem Formularvertrag/AGB, dadrüber könnte man ja reden, aber bis zur erfolgreichen Anwendung des Strafrechts ist da doch noch ein Stück ;-).
 

franzp

GOLD - Mitglied
Danke PatFragen ...

Ich greife mal das Beispiel mit dem Auto heraus.

OT:
"Folgt man Deiner Auffassung, ist bereits der Ankauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens ein Betrug oder eine Täuschung, denn nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages bekommt der Verkäufer nicht etwa nur Geld, nein: Das ganze Auto ist weg! Oder umgekehrt der Käufer: Er wollte doch nur das Auto, nun ist aber auch sein Geld weg!"

Auf den fiktiven Fall übersetzt würde der Deal wie folgt ablaufen:

Kaufinteressent für Auto (pot. Käufer) wirbt damit, dass jeder Verkäufer, der sich bei ihm schriftlich meldet, eine Prämie von x € erhält. Damit der Verkäufer die Prämie erhält, nachdem er sich schriftlich gemeldet hat, bekommt er vom Käufer ein Schreiben untergejubelt, in dem er bestätigen soll, dass er mit der Prämie einverstanden ist. Auf dem Schreiben ist zusätzlich zu einem Paragraphenwirrwarr vermerkt, dass der Käufer damit auch das Auto erwirbt."

So kommt man billig zu Autos ... bzw. zu Rechten.

Ich denke das liegt näher am ursprünglichen Fall und trifft die Sache besser ...

Ob das nun viele so machen oder nicht dürfte dabei völlig egal sein. Zu argumentieren, dass der Kaufinteressent dem Käufer ja nur die Last des Autos "abnimmt" ist m.E. auch nicht zielführend ...

Auch wenn sich das nicht unter Betrug oder Täuschung subsumieren lässt, so lässt es sich ziemlich sicher unter unter
dem Oberbegriff Verar.....g subsummieren ...
 
Zuletzt bearbeitet:

silvio_h

GOLD - Mitglied
Hallo franz,

ich weiß ja nicht, was dir bisher an Vertragsangebot bzw. Rechteabtretungsvereinbarung untergekommen ist. Aber die Formulierung "Auf dem Schreiben ist zusätzlich zu einem Paragraphenwirrwarr vermerkt, dass der Käufer damit auch das Auto erwirbt." macht denke ich deutlich, dass du davon ausgehst, dass solche Abtretungen nur durchzuführen sind, wenn man für einen Laien auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts (also einem Durchschnittserfinder) kompliziertes Juristendeutsch anwendet.

Dem ist nicht so. Man kann eine Abtretungsverreinbarung durchaus übersichtlich gestalten und in relativ klaren, kurzen Sätzen erläutern - und zwar so, dass selbst ein nicht-Studierter den Inhalt und die Konsequenzen versteht -, welche Rechte und Pflichten sich denn aus dem ArbNErfG ergeben (da kann man ja auf Paragrafen verweisen, um professionell zu wirken), und warum es für beide Seiten gewisse Vorteile bringt, da eine Rechtsübertragung gegen einen gewissen Geldbetrag vorzunehmen.

Wenn man im Geschäft der Rechtsberatung unterwegs ist - ob freiberuflich oder angestellt in einem Unternehmen und nur unternehmensintern aktiv -, sollte man es gewohnt sein, rechtlich komplexe Sachverhalte für einen juristischen Laien verständlich so herunterzubrechen, dass dieser eine informierte Entscheidung pro oder contra treffen kann.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Franz,
ich weiß zwar nicht genau, für was du dich bedankst, aber trotzdem: Bitte, bitte :).

So dein neuer Fall erscheint zumindest nicht mehr in sich widersprüchlich, wenn auch etwas seltsam warum jemand für eine Prämie einen „Paragraphenwirrwarr“ unterschreiben sollte. Vor allem aber ist er sehr unterschiedlich zu dem Fall „Incentive“. Das fängt schon damit an, dass einem Auto recht genau ein Wert zugewiesen werden kann, während den „Rechten“, die typischerweise abgegolten werden, nicht wirklich ein Wert zuzumessen ist. Das ist wichtig in Hinblick auf die „Absicht“ des §263dStGB. Da langt übrigens im Gegensatz zu den „üblichen“ Vorsatztaten des Strafrechts kein Dolus directus zweiten Grades oder gar Dolus eventualis, sondern nur der Dolus directus ersten Grades, der (zumindest auch) auf den Vermögensnachteil/vorteil gerichtet sein muss. Auch mit den Tatzeitpunkt hast du im „Incentivefall“ etwas größere Probleme. Wann wird die Vereinbarung typischerweise unterschrieben? Doch zu einem Zeitpunkt direkt nach der Erfindungsmeldung, oder? Zu dem Zeitpunkt hat der Arbeitgeber aber doch alle Rechte an der Erfindung durch die Inanspruchnahme (aktiv oder fiktiv). Welchen Vermögensvorteil verschafft sich der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt? Neben dem allgemeinen Problem, den Wert der Rechte festzulegen, geht das doch gar nicht zu dem Zeitpunkt, oder? Wann könnte man versuchen einen Vermögensvorteil bzw. einen Vermögensnachteil beim Erfinder zu sehen? Vielleicht, dann wenn der Arbeitgeber die seine Rechte (die im bis zu diesem Zeitpunkt zustehen) nicht wahrnimmt und z.B. keine Auslandsnachanmeldung vornimmt? In dem Moment geht er aber gerade doch wohl davon aus, dass das kein Vermögensvorteil für ihn ist, weil sonst würde er das ja wohl selber machen, oder ;-) ?. Und wird da wirklich das Vermögen des Erfinders geschädigt? Da wären wir wieder bei der Frage, ist das wirklich ein Vermögenswert. Auch handelt der Arbeitgeber da ja nicht. Jetzt kann natürlich auch ein Unterlassen im Sinne des Strafrechts eine Handlung sein, aber dazu muss eine Pflicht bzw. eine Garantenstellung vorhanden sein. Die Garantenstellung könnte sich aus Arbeitsvertrag bzw. Pflicht aus Gesetz (steht ja in Arbeitnehmererfinderrecht drin) ergeben. Aber wie wirkt sich hier aus, dass genau diese Pflicht abbedungen wurde? Und ist das damit überhaupt noch rechtswidrig? Das sind nur ein paar Punkte, die womöglich zu beachten wären :). Und natürlich hast du Recht, wenn du sagst, dass es völlig egal ist, ob das viele so machen. Vielleicht kann man aber daraus, dass viele es machen und niemand strafrechtlich verfolgt wurde, einen Hinweis ableiten (nicht beweisen), dass etwas vielleicht nicht strafbar ist?

Etwas Anderes ist, wie es zivilrechtlich aussieht. Und ich vertrete auch die Ansicht, dass man es in solche Vereinbarungen klar reinschreiben sollte, um was es geht und nicht irgendwo im „Kleingedruckten“ etwas versteckt. Und wenn nur aus dem Grund, dass sich sonst die Erfinder im Unternehmen vielleicht übervorteilt vorkommen. Und nichts ist doch für den Arbeitgeber schlimmer, als dass sich Erfinder zu Recht oder zu Unrecht unfair behandelt vorkommen. Die haben dann nämlich plötzlich nicht mehr wirklich Lust etwas zu erfinden. Das ist doch viel schlimmer für jeden (größeren) Arbeitgeber, wenn die Entwicklung stockt, als wenn er etwas mehr zahlt bzw. klarer formuliert, was er tut. Da hat man mal von einem Fall gehört, wo es (ohne Absicht, sondern aus Missverständnissen heraus) zu dem Fall kam, dass sich Erfinder übervorteilt gefühlt haben. Ab diesem Zeitpunkt kamen keinerlei Erfindungsmeldungen mehr!

Aber wie gesagt bis zur (wirksamen) Anwendung des Strafrechts, dass immer die Ultima Ratio darstellt, dürfte der Weg sehr weit sein. Und nur noch mal ganz klar, jeder ist dafür verantwortlich, was er unterschreibt! Das wollen ja wohl alle erwachsene Leute sein, d.h. sie sind für ihr Handeln verantwortlich. Wenn die etwas unterschreiben, ohne es verstanden zu haben oder gar ohne es gelesen zu haben, dann sind die Konsequenzen daraus eine Folge der Privatautonomie (solange sie nicht genötigt wurden zu unterschreiben, Da wären wir dann beim Strafrecht :) ).
 

franzp

GOLD - Mitglied
Wenn man im Geschäft der Rechtsberatung unterwegs ist - ob freiberuflich oder angestellt in einem Unternehmen und nur unternehmensintern aktiv -, sollte man es gewohnt sein, rechtlich komplexe Sachverhalte für einen juristischen Laien verständlich so herunterzubrechen, dass dieser eine informierte Entscheidung pro oder contra treffen kann.

Hallo, das sehe ich genauso. Ich würde ein solches fiktives Schreiben auch nie so verfassen, alleine schon um Rückfragen wegen Unklarheit zu vermeiden. Vermutlich meldet sich aber der Großteil der Erfinder erst gar nicht und unterschreibt halt.

Meine Befürchtung ist eben, dass genau das auch so gewollt ist... . Das ist alles !

Ich kenne so etwas selbstverständlich auch aus der Praxis und schaue häufig in erstaunte und enttäuschte Gesichter, wenn man die Leute aufklärt ... denn es war nicht bewusst, dass die als Prämie für die Abgabe einer Erfindungsmeldung angepriesene Geldleistung in Wirklichkeit lediglich ein Preis für abgekaufte Rechte ist...

Weshalb schreibt man denn: Prämie und nicht "Abkauf von Rechten" ?
 

franzp

GOLD - Mitglied
Da hat man mal von einem Fall gehört, wo es (ohne Absicht, sondern aus Missverständnissen heraus) zu dem Fall kam, dass sich Erfinder übervorteilt gefühlt haben. Ab diesem Zeitpunkt kamen keinerlei Erfindungsmeldungen mehr!

Von solchen Fällen kenne ich jede Menge ...

Erneut herzlichen Dank für deine Bemühungen die Dinge nachvollziehbar zu erläutern !
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Ich kenne so etwas selbstverständlich auch aus der Praxis und schaue häufig in erstaunte und enttäuschte Gesichter, wenn man die Leute aufklärt ... denn es war nicht bewusst, dass die als Prämie für die Abgabe einer Erfindungsmeldung angepriesene Geldleistung in Wirklichkeit lediglich ein Preis für abgekaufte Rechte ist...

Weshalb schreibt man denn: Prämie und nicht "Abkauf von Rechten" ?

Nunja, das ist der Punkt, den PatFragen angesprochen hat: Privatautonomie...

Und zum Thema Prämie.. Derartige Abtretungen sind durchaus unterschiedlich ausformuliert. Beispielsweise ist ein beliebtes Konstrukt, dass ein Teilbetrag der Prämie eben genau dies ist, eine Prämie für die Erfindung, die je nach Erfinderanzahl entsprechend durch diese geteilt werden kann. Hinzu kommen weitere Beträge zum Abkauf einzelner oder gebündelter Rechte, die sich auf die Prämie aufaddieren.. Somit kann so eine "Prämie" dann unterschiedlich hoch ausfallen, je nach Anzahl der Erfinder (also sowohl für den einzelnen Miterfinder als auch für das Unternehmen)..

Aber ein gutes Schreiben vom AG an die Erfinder erläutert das schon plausibel.
 

Expatriot

GOLD - Mitglied
Hallo miteinander,

nach meiner Erfahrung haben die Erfinder weder Zeit noch Lust, Anwaltsschriftsätze zu lesen. Sie wollen sich viel lieber der nächsten Erfindung zuwenden.

An einer eigenen Anmeldung haben sie auch kein Interesse, weil die Erfindungen meist erst im Verbund mit anderen Erfindungen, für die der Arbeitgeber die Rechte hat, einen relevanten Mehrwert generieren können.

Wenn man die Pflichten des ArbnErfG gewissenhaft erfüllen möchte, müsste man ohne den Abkauf den Erfinder ständig mit irgendwelchen Anfragen oder Informationen belästigen (Freigabe, Nachanmeldung, geänderte Anmeldungsunterlagen,...).

Man kann jetzt sagen, das ist doch nicht schlimm, weil ist ja nur eine Anmeldung. Aber das ist, zumindest nach meiner Erfahrung lebensfremd. Es gibt Erfinder, die im (Zwei-)Wochentakt Erfindungsmeldungen abgeben, die kämen ganz schön ins Schwimmen, wenn man für jeden dieser Vorgänge noch alles Mögliche nachfragen muss oder die Erfinder mit Informationen bombardiert.

Viele Grüße,
Expatriot
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Ich kenne so etwas selbstverständlich auch aus der Praxis ...

Von solchen Fällen kenne ich jede Menge ...?

Erstaunlich für jemanden, der nach eigener Aussage noch nie mit "so etwas" befasst war und von uns Beispielvertragstexte haben wollte, weil er sich mit Arbeitnehmererfinderrecht nicht auskennt.

und schaue häufig in erstaunte und enttäuschte Gesichter, wenn man die Leute aufklärt ...

Und ein Motivationskünstler obendrein.

Aber vielleicht hängen die erstaunten und enttäuschten Gesichter auch einfach mit den Schreiben zusammen, die franzp offenbar "jede Menge" an die Arbeitnehmererfinder herausgehen lässt. Er ist schließlich als Mitglied der Patentabteilung für die Interessen des Unternehmens, die von ihm unterzeichneten Briefe und die reibungslose Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmererfindern verantwortlich.

Ich bin da wohl nicht der richtige Gesprächspartner. Wenn mir beim Autokauf jemand ein unverständliches Papier unter die Nase hält, werde ich das nicht unterschreiben, ebenso wenig wie sonst im Leben. Auch wenn da von Prämien die Rede ist. Bin meine Gebrauchtwagen trotzdem stets losgeworden.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

franzp

GOLD - Mitglied
Erstaunlich für jemanden, der nach eigener Aussage noch nie mit "so etwas" befasst war und von uns Beispielvertragstexte haben wollte, weil er sich mit Arbeitnehmererfinderrecht nicht auskennt.

Was ist denn daran bitteschön erstaunlich ?

Ich habe schliesslich mehr Kontakt zu den Erfindern als diejenigen, die sich so etwas ausdenken und muss mir dann das gejammere der Erfinder anhören. Es ist auch nicht meine Aufgabe das was andere versemmeln wieder gerade zu biegen.

Auch lasse ich die Schreiben nicht raus, alles Unterstellungen um vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken.
 
Zuletzt bearbeitet:

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo ExPatriot,
alles was du schreibst, stimmt nach meiner Ansicht. Aber trotzdem sollte man halt einfach klar reinschreiben, um was es geht (nicht aus "Strafrechtsgründen", sondern schon weil es nach meinem Verständnis auf Dauer sinnvoller ist).


Hallo Franzp
Naja was deine Aufgabe ist, ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag (ich geh mal davon aus, dass du angestellt bist). Da geh ich zwar nicht so weit wie Blood, der ein bisschen zu monieren scheint, dass da deine Angaben wiedersprüchlich sind, aber sie sind zumindest für mich nicht klar, was da deine Aufgabe genau ist. Wenn du aufgrund deines Arbeitsvertrags organisatorisch der "Patentabteilung" zugeordnet bist, dann ist eigentlich zu vermuten, dass das "Gerade biegen", was andere der Patentabteilung "versemmelt" haben, durchaus zu deinen Aufgaben gehört! Und selbst wenn nicht, solltest du (außer in Ausnahmefällen, wenn du z.B. Betriebsrat bist, da sieht es etwas anders aus) nicht gegen die Interessen deines Dienstherrn "arbeiten". Du bist deinem Dienstherren verpflichtet. Bitte pass auf, dass du da mit deinem Verhalten im Betrieb (oder auch hier) nicht eine Pflichtverletzung begehst.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Auch lasse ich die Schreiben nicht raus.

Ah, dann habe ich Deine Position in Eurer Patentabteilung offenbar missverstanden, denn sie weicht vom Üblichen schon deutlich ab. Du bist also für alle Kontakte mit den Erfindern vor und nach der Einreichung der Patentanmeldung zuständig, und natürlich auch für die Ausarbeitung und Einreichung selbst.

Du bist zwar schon seit mindestens vier Jahren in der Patentabteilung, darfst aber weder die Korrespondenz mit den Arbeitnehmererfindern (beispielsweise zur Inanspruchnahme und später zur Vergütung) führen noch diese errechnen. Das finde ich jetzt nicht so praktisch, wenn sich da jedesmal ein zweiter Sachbearbeiter einarbeiten muss, aber wenn das so organisiert ist, nun gut. Und bisher hat man Dir nur einen Einführungskurs spendiert. Finde ich dürftig für vier Jahre Praxis in einer Patentabteilung, aber das musst letztlich Du mit Deinem Arbeitgeber klären.

Ich habe schliesslich mehr Kontakt zu den Erfindern als diejenigen, die sich so etwas ausdenken und muss mir dann das gejammere der Erfinder anhören. Es ist auch nicht meine Aufgabe das was andere versemmeln wieder gerade zu biegen.

Aber wer versemmelt jetzt etwas, was Du nicht geradebiegen willst? Das bleibt gänzlich unklar. Vor allem sehe ich auch die Gefahr, die PatFragen andeutet: Wenn Dein Arbeitgeber ein bestimmtes, noch dazu vielfach angewandtes Konzept zur Mitarbeitermotivation einsetzt, darfst Du natürlich keine kontraproduktiven Maßnahmen durch abfällige Aussagen gegenüber den Arbeitnehmererfindern treffen, wenn Du Restriktionen Deines Arbeitgebers nicht bewusst herbeiführen willst. Wenn Du das nicht umsetzen oder zumindest hinnehmen willst, solltest Du das Unternehmen am besten selbst verlassen.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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