Praktische technische Tätigkeit

Bernd0815

Schreiber
Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Nachweis der praktischen technischen Tätigkeit, zu denen sich nichts über die Suchfunktion fand.

Hierbei geht es um nachfolgende Punkte:

  • 1) Vor meinem Studium war ich im eigenen Familienbetrieb im Rahmen von Sanitärinstallationen tätig.
  • 2) Während meines Studiums war ich ein Jahr als Hiwi mit Forschungsbezug (Science Assist) tätig, allerdings mit jeweils 10 anstelle von 15 Stunden pro Woche.
  • 3) Ich leistete ein Industriepraktikum von 3 Monaten ab, von denen die Hälfte der Zeit für mein Studium als Pflichtpraktikum vorgeschrieben war.

Meine Fragen sind nun, inwiefern es realistisch ist, dass mir Punkt 1 als praktische technische Tätigkeit anerkannt wird. Bei Punkt 2 habe ich die Befürchtung, dass mir gar nichts anerkannt wird, da ich nur 10 Stunden pro Woche tätig war. Genauso bei Punkt 3. Würde mir da die Hälfte oder gar nichts anerkannt werden? Darüber hinaus schrieb ich über sechs Monate eine praktische Abschlussarbeit inklusive Praktikum an der Universität. Dies wird mir wie gehabt nicht anerkannt?

Vielen Dank im Voraus!
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Wenn ich mich recht entsinne, geht es bei der praktischen technischen Tätigkeit um Tätigkeiten nach Abschluss des Diplom / Master Abschlusses, also vor allem eben auf dem Niveau.

Inwiefern Praktika oder Ähnliches aber evtl. anteilig angerechnet werden, kann ich nicht sagen. Für mihc persönlich hat meine Promotionszeit (Chemie) ausgereicht, bei Ingenieuren ist aber meines Wissens schon eine tatsächliche Berufstätigkeit nach dem Studium relativ häufig für die Ansammlung der praktisch technischen Tätigkeit.
 

IPFL

Schreiber
Praktika während dem Studium werden angerechnet, sofern sie freiwillig und zusätzlich zum Studium geleistet wurden. Zudem müssen die Aufgaben technischer Natur sein (z.B. Konstruktion, Entwicklung, etc.). Der Anteil Deines Praktikums, der über die Pflichtzeit hinaus ging, könnte somit angerechnet werden.

Zu Deiner Tätigkeit vor dem Studium (Quelle: https://www.dpma.de/docs/dpma/patentanwalt/patentanwaltsausbildung.pdf)

"Zeitliche Voraussetzungen
In zeitlicher Hinsicht kann die praktische technische Tätigkeit vor oder nach dem Studium, aber auch während des Studiums ausgeübt worden sein. [...]
"

"Anerkannt werden (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung):
• technische oder naturwissenschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ex- perimentellen Dissertation
Berufstätigkeit auf technischem oder naturwissenschaftlichem Gebiet
• Berufsausbildung in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Beruf

• Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, soweit kein Bezug zum Studium besteht und
die Tätigkeiten nicht in eine Studienleistung, z.B. Studienarbeit, einfließen. Es müs- sen pro Tätigkeit mindestens 15 h/Woche über einen mehrmonatigen Zeitraum nach- gewiesen werden.
"

Somit könntest Du hier mit der richtigen Argumentation erfolgreich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bernd0815

Schreiber
Schonmal Danke für die Antworten.

Gibt es denn irgendwo Erfahrungsberichte oder Archive damit, was durch gekommen ist und nicht und wie da formuliert wird?
 

IPFL

Schreiber
Mir hat hinsichtlich der Formulierung folgender Beitrag eines Forumsmitgliedes geholfen:

Hallo Smaica,

Momentan bist Du doch offenbar noch an der Quelle. Also könnte man jetzt noch Zeiten sammeln und Dinge steuern.

Mussten da nicht Sensoren ausgelesen oder ihre Anschaffung ausgewählt und die Inbetriebnahme gecheckt werden? Thermometer sind auch Sensoren ... Ein Anfängerpraktikum war vielleicht zu betreuen? Messknecht- und sonstige Hilfsdienstleistungen für den Amtschef oder Professor zu machen? Ein Kolloquium irgendwo vorzubereiten? Das Institutsmuseum aufzuräumen? Das kann man alles sehr überzeugend formulieren, was ja zukünftig ohnehin Dein Job sein soll. Und wenn was fehlt, dann machst Du das genau jetzt und lässt es Dir kurz amtlich bestätigen. Noch sind die Leute da, die Dir wohlgesonnen sind und sich an Dich erinnern können. Leichter wird es nie wieder.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ

Ein Archiv mit Tätigkeiten, die anerkannt wurden, ist mir nicht bekannt.

In der Quelle von meinem letzten Beitrag findest Du aber Beispiele zu genau diesem Thema.
 
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