DE ArberfG nach Austritt

patatt

GOLD - Mitglied
Mal angenommen einem Ex-Mitarbeiter muss Erfindervergütung bezahlt werden und es liegt keine Info darüber vor, ob er einen neuen Arbeitgeber hat oder nicht.

Fragen:
Mit welcher Steuerklasse ist die Vergütung zu versteuern ?
Müssen neben der Steuer auch Sozialabgaben abgezogen werden ?
Besteht Möglichkeit für den Ex ggf. zuviel entrichtete Steuern/Sozialabgaben zurück zu erhalten ?

Vielleicht könnte man das was der Arbeitgeber einbehalten muss mal an einem Beispiel erläutern,
idealerweise mit Rechtsgrundlage ...
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Ich denke, das ist steuerlich gleichzusetzen mit einer Prämienzahlung, die beispielsweise in einem folgenden Kalenderjahr auf Basis des Vorjahresergebnisses gezahlt wird. Die bekommen ehemalige Beschäftigte ja genau so. Und damit sollte jede vernünftige Steuer-Kanzlei was anfangen können.
 
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