Ausbildung mit BSc (Dtl.), MRes (UK), PhD (UK)

Marco

Schreiber
Hallo Miteinander,

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort. Ich interessiere mich sehr für die Ausbildung zum Patentanwalt und habe mich entsprechend über die Ausbildung informiert. Da ich aber keinen Master/Diplom-Abschluss aus Deutschland besitze, wollte ich nachfragen ob jemand weiβ, ob, mir die Ausbildung überhaupt offen steht.

Ich habe einene Bachelor of Science an einer Deutschen Uni in Biologie gemacht und danach bin ich mit Stipendium in die UK gezogen, wo ich einen MRes gemacht habe; und jetzt gerade beende ich meinen PhD. Der PhD war komplett experimentell im Labor.

Der Knackpunkt hier ist der MRes, da Master-Abschlüsse in der UK generell nur ein Jahr dauern, ist der natürlich eventuell nicht mit einem deutschen Master of Science ӓquivalent. Entsprechend stellt sich mir die Frage, ob der PhD das aufwiegt und immer noch gleichzeitig die notwendige technische Berufserfahrung bereitstellen kann. Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrungen damit, bzw. die Antwort, an wen ich mich wenden kӧnnte um das heraus zu finden?
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Ich denke, das Urteil kann man auch hier mit anwenden: BGH 29.11.2013 ..

Es sei dahingestellt, wie der MRes bewertet wird. Wenn du den PhD an einer UK Uni abschließt, so ist dies in aller Regel mit einer Promotionsleistung in DE äquivalent. Im Zweifel hilft aber eine Nachfrage beim DPMA.
 

ChrisR

Schreiber
Ich habe einen Bachelor mit Master (integrierter Kurs, 4 Jahre insgesamt) und anschließend 4-jährigen PhD in GB gemacht und bin seit 1.5 Jahren Kandidat. Die Zulassung zur Ausbildung beim DPMA/Patentanwaltskammer war kein zu großes Problem. Du musst dir aber von deinem PhD-Supervisor eine Bestätigung geben lassen, dass du im PhD praktisch gearbeitet hast. Neben den eigentlichen Abschlussurkunden für Bachelor/Master und PhD musst du außerdem noch die "transcripts" einreichen in denen aufgeschlüsselt ist wie du in den einzelnen Modulen deines Bachelor-/Masterkurses abschnitten hast.

So viel ich weiß basiert die Anerkennung eines PhD aus der UK auf europäischen Regeln. Daher weiß ich nicht, ob oder wie der Brexit die Anerkennung eventuell beeinflussen wird. Das bayrische Kultusministerium hat eine Merkblatt mit dem Titel "Informationen zur Führung ausländischer akademischer Grade in Bayern“ herausgeben. Dort findest etwas ausführlicher Informationen zur Anerkennung (noch ohne Brexit). Wenn du den Titel googlest, findest du den Link dazu.
 

Marco

Schreiber
Super. Dankeschoen euch Beiden.

Im schlimmsten Fall wird wohl die PhD-Urkunde vorliegen muessen bevor ich anfangen kann. Danke auch nochmal fuer den Hinweiss auf die Praktischen Taetigkeit!

Danke nochmal, hat mir sehr geholfen!
 

Justus2020

Schreiber
Hallo Marco,

Deine Frage passt super zu meinem (fast identischen) bisherigen Werdegang und Plänen zur Ausbildung zum deutschen Patentanwalt. Da ich gerade bei einer Kanzlei angefangen habe und die Anmeldung dementsprechend ansteht, wäre meine Frage:

Hat das mit MRes/PhD (beides UK) geklappt? Gibt es etwas besonderes, was ich beachten sollte?

Vielen Dank!
 

Marco

Schreiber
Hi Justus,

tut mir leid, ich kann die Frage nicht aus erster Hand beantworten.
Dank COVID, sah der Markt (gerade fuer Molekularbiologen wie mich) so schlecht aus, dass ich als ich eine Management-Trainee-Stelle bei einer der grossen Pharmafirmen angeboten bekommen habe dort sofort zuschlug. Entsprechend wird das mit dem Patentanwalt fuer mich eventuell nie etwas werden.

Das weiter oben gepostete Urteil habe ich (in meiner Leienhaftigkeit) aber auch so gelesen, dass dies kein Problem darstellen sollte. Ich wuensche Dir ganz viel Erfolg dabei und hoffentlich gibt es keine Probleme.
 
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