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  1. H

    Statthaft und doch unzulässig

    Das macht das BVerfG noch viel genüsslicher, z.B. in der Entscheidung 2 BvR 12/19. Nachdem diverse "grobe" Verfassungsverstöße im Detail ausdisskutiert und als "offensichtlich" den Gerichten aufs Brot geschmiert werden, wird die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Am meisten hat...
  2. H

    Patente und die DSGVO

    Die Verfahrensweise ist beim EPA und beim DPMA im Wesentlichen gleich. Der Anmelder muss dem Amt gegenüber angeben, wer der Erfinder ist, sonst wird kein Patent erteilt. Das Amt überprüft die Richtigkeit der Angaben aber nicht. Der angegebene Anmelder hat dann das Recht zu beantragen, dass...
  3. H

    Statthaft und doch unzulässig

    In dem heute veröffentlichen Beschluss des BGH Future-Institute (I ZB 58/18 vom 31.1.2019) geht es um die Begriffe "statthaft", "zulässig" und "begründet". Sicher ist das für einige Kandidaten interessant.
  4. H

    Weiterbehandlung EPA/DPMA

    So ist es. Weiterbehandlung gibt es nur nach einem Beschluss, und die Frist dafür läuft parallel zur Beschwerdefrist. Wenn (bei einer gesetzlichen Frist) Wiedereinsetzung nicht möglich ist, weil keine Schuldlosigkeit vorliegt, gibt es keine "Gnade", da geht die Rechtssicherheit vor. Höchstens...
  5. H

    Weiterbehandlung EPA/DPMA

    Beim EPA kann Wiedereinsetzung (Art. 122) oder Weiterbehandlung (Art. 121) beantragt werden, je nachdem, ob der Anmelder an der Einhaltung der Frist trotz aller Sorgfalt gehindert war. Wird Wiedereinsetzung oder Weiterbehandlung abgelehnt, so ist dagegen die Beschwerde möglich. Beim DPMA ist...
  6. H

    Weiterbehandlung EPA/DPMA

    Im DPMA wird unterschieden zwischen gesetzlichen Fristen und Fristen, die das Amt setzt. Werden gesetzliche Fristen versäumt, so tritt die im Gesetz festgelegte Rechtsfolge ein, und danach ist die - ebenfalls im Gesetz (§ 123) geregelte - Wiedereinsetzung möglich, die insbesondere erfordert...
  7. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Ich möchte diese alte, etwas ausgeuferte Diskussion nicht wieder aufgreifen, sondern nur auf das heute veröffentlichte Urteil des BGH X ZR 56/17 (Schaltungsanordnung III) vom 20.12.2018 hinweisen. Der BGH bekräftigt darin seine Auffassung zu Änderungen im Oberbegriff im Hinblick auf den...
  8. H

    EPÜ Einspruchsverfahren beschleunigen

    Der Unfug, dass Anmelder als "Kunden" zu behandeln sind, wird offenbar von "oben" in die Prüferschaft getragen, weil dies gerade modern ist. Und zwar nicht nur im EPA sondern auch im DPMA. Meine Erfahrung ist allerdings, dass solche "Vorgaben" an fast allen Prüfern wirkungslos abprallen. Es mag...
  9. H

    Beschwerdegebühr (011, 011e)

    Mit "mehrere Beschwerdeführer" sind m.E. mehrere Anmelder im Sinne von Regel 6 (7) gemeint, die nur gemeinsam handeln können. Nur werden diese nun nicht mehr als "Anmelder", sondern als "Beschwerdeführer" bezeichnet. Alle anderen in Betracht kommenden Fälle, wo sich mehrere Beteiligte mit einer...
  10. H

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Na ja, ich stelle mir dabei vor, dass auf Grund von § 31 der Anmelder das Recht hat, jederzeit in die Akte DE2 Einsicht zu nehmen, sei es selbst oder durch einen Strohmann. Das bewirkt dann auf Grund von § 41 (6), dass die Erfindung B in DE2 zu einem praktisch unauffindbaren Stand der Technik...
  11. H

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Wenn man länger darüber nachdenkt.... Ich bin zwar nach wie vor der Auffassung, dass sich die Formulierung in Art.87(4) EPÜ "... wird auch eine jüngere Anmeldung [DE3] angesehen, die denselben Gegenstand betrifft wie eine erste ältere ..." bedeutet, dass lediglich den Gegenstand B zu betrachten...
  12. H

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Ob DE3 offengelegt wird, läßt die ursprüngliche Frage offen. "Toxische Offenbarung" (Eine "Offenbarung" erfolgt immer gegenüber einem Patentamt am Anmeldetag, und zwar unabhängig davon, ob später eine Offenlegung erfolgt) bezieht sich in meiner Bemerkung auf DE1, die letztlich Jahre später noch...
  13. H

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Na ja, so ganz dasselbe ist es bei § 40 (5) PatG nicht. Denn bei Art. 87 (4) EPÜ ginge es ja um den Verlust von Rechten den Anmelders irgendwann in der Zukuft ohne Bindung an eine Frist, und zwar durch eine Art von Stand der Technik, der gerade nicht der Öffentlickeit bekannt ist, und der nur...
  14. H

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Ja, das sehe ich so, weil es jedenfalls um "denselben Gegenstand" gehen soll. Der Worlaut von Art. 87 (4) gibt es vielleicht auch her, dass es erst ausgelegt werden muss, ob die "bestehen bleibenden Rechte" auch eine andere Erfindung (in dem Beispiel: A) betreffen könnten. Aber das halte ich...
  15. H

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Spätestens durch DE2 gilt DE1 als zurückgenommen, egal was in DE2 beansprucht wird. DE1 wird nicht offengelegt. DE2 wird offengelegt, aber da steht von B nichts drin. Rechte bezüglich B entstehen dadurch nicht. Die Offenbarung von B in DE1 ist Schall und Rauch geworden. DE3 offenbart B daher...
  16. H

    Die Zeit geht rückwärts ...

    "Neuheitsschonfrist" scheint mir hier das falsche Wort, weil es beim Stand der Technik gar nicht darauf ankommt, ob dieser auf denselben Erfinder zurückgeht wie die Anmeldung; d.h. durch diese mehrstündige Frist wird nicht nur der Erfinder oder dessen legitimer Rechtsnachfolger "geschont"...
  17. H

    Die Zeit geht rückwärts ...

    Die Festlegung einer "Neuheitsschonfrist", indem Anmeldung und Stand der Technik nur tagesgenau erfasst werden, fand, soviel ich weiß, bereits im 19. Jahrhundert statt, um zu vermeiden, dass festgestellt werden muss, wer zuerst mit seiner Erfindung das Patentamt an einem bestimmten Tag betreten...
  18. H

    Die Zeit geht rückwärts ...

    @Fip Die Frage der "ersten Hinterlegung" ist denke ich, eine andere Baustelle. Da wird man wohl Vorkehrungen treffen können, um später nachweisen zu können, was in welcher Reihenfolge passiert ist. Aber du hast Recht, die Beweiskraft eines Datumsstempels ist nicht zu unterschätzen.
  19. H

    Die Zeit geht rückwärts ...

    Ich denke, die Gesetzgeber sollten sich über eine Regelung für das Internet Gedanken machen und die PVÜ entsprechend aktualisieren. Wenn man schon den "Tag der Veröffentlichung in der Zeitzone der Veröffentlichungshandlung" weiterhin für ausschlaggebend halten will, dann wäre es z.B. denkbar...
  20. H

    Die Zeit geht rückwärts ...

    @Alfred Bei den ziterten Absätzen des BGH frage ich mich schon, ob hier jemand klare Gedanken zum Ausdruck bringt, oder ob die Sprache dafür eingesetzt wird, den Stand der Sachkenntnis zu verschleiern. Jedenfalls dürfte es höchst problematisch sein, wie in Rn 93 den "Tag der Veröffentlichung...
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