Suchergebnisse

  1. H

    EPÜ Rechtliches Gehör und Gelegenheit auf neue Einwendungen zu reagieren

    Leider nein. Die Anmeldung muss den Gegenstand des Anspruchs mit allen seinen Merkmalen offenbaren. Ob der Anspruch überhaupt zweiteilig ist und welche Merkmale im Oberbegriff stehen (bzw. dahin gehören) und welche im Kennzeichen, hat für die Frage der Zulässigkeit des Anspruchs (d.h. ob der...
  2. H

    EPÜ Rechtliches Gehör und Gelegenheit auf neue Einwendungen zu reagieren

    Genau. Es bedarf nur etwas Phantasie. Wenn ich noch eine Veröffentlichung bräuchte, würde ich z.B. untersuchen, ob Erteilung oder Zurückweisung davon abhängen, wie die Entscheidung unmittelbar davor gelautet hatte. Bevorzugtes Ergebnis: Nach einer Zurückweisung kommt häufiger eine Erteilung als...
  3. H

    EPÜ Rechtliches Gehör und Gelegenheit auf neue Einwendungen zu reagieren

    Dieser Frage, wenn sie denn ernst gemeint ist, liegt m.E. ein krudes Verständnis von dem vor, was statistische Auswertungen leisten können. Grundsätzlich braucht man zunächst eine These, für die man naturwissenschaftliche Zusammenhänge bereits nachgewiesen hat. Hiervon ausgehend kann man auf...
  4. H

    EPÜ Rechtliches Gehör und Gelegenheit auf neue Einwendungen zu reagieren

    Zweierlei Maß wohl deshalb, weil im Einspruch der Eindruck vermieden werden muss, dass einer der Beteiligten benachteiligt wird. Im (einseitigen) Prüfungsverfahren ist das kein Gesichtspunkt. Da kann man schon verlangen, dass die unklaren oder sonstwie beanstandeten Begriffe vollständig...
  5. H

    EPÜ Rechtliches Gehör und Gelegenheit auf neue Einwendungen zu reagieren

    Beim rechtlichen Gehör geht es eher um formale Dinge, z.B. wenn eine beantragte Anhörung nicht durchgeführt wird, oder ein Beschluss Gründe nennt, die zuvor nicht angesprochen wurden und daher für den Anmelder überraschend kommen. "Falsche" Argumentation ist keine Verletzung des rechtlichen...
  6. H

    DPMA-Notanmeldung vs. US-Provisional

    @Kurt #14 Selbstverständlich muss man darauf achten, dass alles was in der Prio-Anmeldung steht, sich auch in der Nachanmeldung offenbart wird, sonst kann es ja nicht mehr ggf. beansprucht werden. Es kann z.B. folgendes passieren: Befestigungspunkte eines Bauteils sollen nicht exakt...
  7. H

    DPMA-Notanmeldung vs. US-Provisional

    Sollen internationale Anmeldungen zu einer Anmeldung vorgenommen werden, zu der vorab eine "Notanmeldung" eingereicht wurde, so beginnt das Priojahr mit dem Anmeldetag der "Notanmeldung". Da zum Zeitpunkt der jeweiligen Anmeldung noch ungewiss ist, welche Ansprüche (in dem jeweiligen Land)...
  8. H

    DPMA-Notanmeldung vs. US-Provisional

    Das ist die "Notanmeldung". Das ist grammatikalisch leider unsauber. Die Offenbarung der erteilten (bzw. zu erteilenden) Ansprüche, und die ist hier gemeint, wird immer an Hand der jeweiligen Anmeldung geprüft, also an Hand der Unterlagen vom Anmeldetag, und nie an Hand der Prioanmeldung. Die...
  9. H

    EPÜ Prio - erste Anmeldung

    Die Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten in einer Anmeldung ist sinnvoll und auch notwendig, wenn 1. unterschiedliche Ansprüche (insbes. Nebenansprüche) in unterschiedlichen Anmeldungen erstmals mit allen ihren Merkmalen offenbart wurden; oder 2. ungewiss ist, wie der letztendlich zu erteilende...
  10. H

    EPÜ Prio - erste Anmeldung

    Ich verstehe das jetzt so: Falls absichtlich nur die Prioritätsrechte aus P1 und nicht die aus P0 an den PCT-Anmelder übertragen wurden, so ist erst mal offen, ob P0 immer Erstanmeldung ist, oder - entsprechend der "Ausnahme" erst in dem Moment Erstanmeldung wird, zu dem in P1 formal die...
  11. H

    EPÜ Prio - erste Anmeldung

    Bei der Frage, ob "dieselbe Erfindung" betroffen ist und welche Anmeldung die Erstanmeldung dieser Erfindung ist (also P0 oder P1), ist immer von den aktuellen Patentansprüchen auszugehen, also von den Ansprüchen in der PCT (Bezeichnungen entspr. der ursprüngl. Aufgabe). Wenn diese...
  12. H

    EPÜ Prio - erste Anmeldung

    Wenn P0 und P1 nicht wortgleich identisch sind (was in der ursprünglichen Frage offen war), dann gibt es aus P1 ein Prioritätsrecht für den "Überschuss", den die PCT in Anspruch nehmen kann. Für eine erstmals in P1 offenbarte Erfindung ist P1 dann Erstanmeldung. Das Kriterium ist, ob die in der...
  13. H

    EPÜ Prio - erste Anmeldung

    Also mal ganz langsam: Wenn jemand was erfunden hat, meldet er es irgendwo zum ersten Mal an (bei dir: P0) . Dieser Anmelder gilt als berechtigt, egal ob er die Erfindung selbst gemacht hat, ob der Erfinder sie ihm übertragen hat, oder ob sie geklaut wurde. Wenn er später (idR in einem anderen...
  14. H

    Bereiche

    Da wäre ich vorsichtig, weil es beim Übertragen von Entscheidungen zu chemischen Sachverhalten auf andere Fachgebiete leicht zu Missverständnissen kommen kann. Das gilt sicher auch für die Olanzapin-Entscheidung, in der es darum geht, wann ein Stoff "individualisiert" und nicht nur als Teil...
  15. H

    Bereiche

    Anmelden kann man natürlich alles... Für die Patentfähigkeit der auf den ausgewählten Bereich gerichteten Lehre (bei dir: 300 bis 700) dürfte ausschlaggebend sein, ob die "vorteilhaften Effekte" neu und nicht naheliegend sind, d.h. sie dürfen im Stand der Technik dem Fachmann nicht auffallen...
  16. H

    Einseitig offene Bereiche

    Seinerzeit (2010) hat die BGH-Entscheidung Thermoplastische Zusammensetzung (T.Z.) viel Aufmerksamkeit erfahren, weil in ihr die Frage der "einseitig offenen Bereiche von physikalischen Eigenschaften" behandelt wurde. In dieser Entscheidung finden sich Sätze wie: ... Der Nichtigkeitsgrund...
  17. H

    DE Widerrechtliche Entnahme?

    Die Statements lasse ich jetzt mal so stehen. Nur an Blood für PMZ die Bitte: Wenn dir mal eine Anmeldung begegnet, in der der Anmelder auch der Anmelder der Prioritätsanmeldung ist, und in der Stand der Technik aus dem Prioritätsintervall zur Zurückweisung oder zum Widerruf geführt hat, weil...
  18. H

    DE Widerrechtliche Entnahme?

    Verstehe ich das richtig: KA legt im Einspruch den notariellen Vertrag vor, des Inhalts, dass A (u.a.) nicht zur Anmeldung von DE2 berechtigt war, A erkennt den Vertrag an und verzichtet auf das Patent DE2, und KA meldet dann die DE3 unter Berufung auf § 7 Abs. 2 PatG an. Und dann kommt der...
  19. H

    DE Widerrechtliche Entnahme?

    @ Asdevi (#14) A müsste sich gar nicht auf das Einspruchsverfahren einlassen, sondern könnte sofort nach Zustellung des Einspruchsschriftsatzes auf das Patent verzichten. Auch das würde KA das Recht auf die Nachanmeldung DE3 einbringen (§ 7 Abs. 2 PatG). Wenn A alles sofort einräumt, dann kann...
  20. H

    DE Widerrechtliche Entnahme?

    Eine "konkludente" Rückübertragung des Rechts, DE2 anzumelden, würde das gewünschte Ergebnis natürlich verhindern. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens werden aber A und auch KA (absprachegemäß, und anders als bei BGH "Fahrzeugscheibe") übereinstimmend vortragen, dass es eine solche...
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