PatFragen
*** KT-HERO ***
Hallo ich hätte mal eine Frage zu der Handhabung der neuen Beschwerdegebühren.
Es gibt ja jetzt seit letztem Jahr die Unterscheidung zwischen "normaler" Gebühr (011) und einer Gebühr für "kleine Organisationen" (011e). Soweit wäre das ja noch verständlich.
Jetzt gibt es aber in den Amtsblatt EPA 2018 A5 unter Punkt 5 den Hinweis:
"5. Falls es mehrere Beschwerdeführer gibt, wird die Ermäßigung der Beschwerdegebühr nur gewährt, wenn jeder Beschwerdeführer eine natürliche Person oder eine Einheit im Sinne von Regel 6 (4) EPÜ ist."
Heißt das jetzt tatsächlich, dass sich die Beschwerdegebühr einer Partei durch die Eigenschaften einer anderen Partei ändert? Woher soll ich das Vorliegen der Voraussetzungen bei der anderen Partei kennen? Woher wissen, ob die dann auch als Beschwerdeführer auftritt? Natürlich kann ich jetzt immer sicherheitshalber die höhere Gebühr entrichten zusammen mit den Antrag mir die eventuell zuviel gezahlten Beträge zu erstatten. Sehr sinnvoll erscheint mir das aber nicht wirklich. Oder meint das Amtsblatt nur denn Fall, dass mehrere Beschwerdeführer eine einzelne "Partei" bzw. "Streitgenossen" darstellen (geht das überhaupt beim EPA?)?
Kann mir da jemand helfen ?
Es gibt ja jetzt seit letztem Jahr die Unterscheidung zwischen "normaler" Gebühr (011) und einer Gebühr für "kleine Organisationen" (011e). Soweit wäre das ja noch verständlich.
Jetzt gibt es aber in den Amtsblatt EPA 2018 A5 unter Punkt 5 den Hinweis:
"5. Falls es mehrere Beschwerdeführer gibt, wird die Ermäßigung der Beschwerdegebühr nur gewährt, wenn jeder Beschwerdeführer eine natürliche Person oder eine Einheit im Sinne von Regel 6 (4) EPÜ ist."
Heißt das jetzt tatsächlich, dass sich die Beschwerdegebühr einer Partei durch die Eigenschaften einer anderen Partei ändert? Woher soll ich das Vorliegen der Voraussetzungen bei der anderen Partei kennen? Woher wissen, ob die dann auch als Beschwerdeführer auftritt? Natürlich kann ich jetzt immer sicherheitshalber die höhere Gebühr entrichten zusammen mit den Antrag mir die eventuell zuviel gezahlten Beträge zu erstatten. Sehr sinnvoll erscheint mir das aber nicht wirklich. Oder meint das Amtsblatt nur denn Fall, dass mehrere Beschwerdeführer eine einzelne "Partei" bzw. "Streitgenossen" darstellen (geht das überhaupt beim EPA?)?
Kann mir da jemand helfen ?