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  1. H

    Anmeldetagverschiebung nach Zeichnungennachreichung

    Was genau abgelaufen, müsste sich per Akteneinsicht im Internet feststellen lassen. Da die Änderung des Anmeldtages nicht durch Beschluss erfolgt, kann sie m.E. auch jederzeit vor dem Erteilungsbeschluss rückgängig gemacht werden, wenn sie fehlerhaft war.
  2. H

    Anmeldetagverschiebung nach Zeichnungennachreichung

    Nach § 35 (2) PatG muss das DPMA den Anmelder unter Fristsetzung (von sich aus) auffordern, die fehlenden Zeichnungen nachzureichen, sonst passiert gar nichts. (Allenfalls könnte der Anmelder anregen, dass der Prüfer diese Aufforderung rausschickt.) Das Fehlen der Zeichnungen muss also für den...
  3. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Ok, wenn du das so sehen möchtest, dann kann ich dich nicht daran hindern. Bitte denke aber daran, wenn du einen Prüfer oder Richter, der an der betreffenden Entscheidung beteiligt ist, mit dieser Auffassung persönlich konfrontierst, dann kann er das als einen ehrenrührigen Vorwurf empfinden...
  4. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Ergänzung: Dass eine Konsistenz zwischen der Festlegung des Schutzgegenstands im Prüfungsverfahren und der Ermittlung des Schutzbereichs im Verletzungsfall bestehen soll, liegt daran, dass in beiden Fällen zunächst eine Auslegung des Patentanspruchs erfolgen muss, d.h. es muss ermittelt werden...
  5. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Genau durch diese Zuordnung stiftest du Verwirrung. Der Schutzbereich hat nichts mit dem Erteilungsverfahren zu tun. Der BGH legt aus, was der (Schutz-)Gegenstand des Patents ist, damit geprüft wird, ob dieser Gegenstand neu ist. Die Frage der "Individualisierung" kann dazu gehören, wenn es um...
  6. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Ich denke, in dem von dir hervorgehobenen Satz geht es um die Frage, wann im Stand der Technik eine Ausführungsart der beanspruchten Erffindung beschieben wird und damit der Neuheit entgegensteht. Also konkret, ob ein im Stand der Technik beschriebenes Gemisch eine (neuheitsschädliche)...
  7. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Ich kann nicht sehen, dass in der Escitalopram-Entscheidung im Zusammenhang mit der Neuheit der Schutzbereich diskutiert wird und etwa die Neuheit gegeben wäre, weil die in den Entgegenhaltungen offenbarten Stoffe nicht in den Schutzbereich des angegriffenen Patents fallen. Es wird nur...
  8. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Da haben wir wohl ganz gut herausgearbeitet, dass die Olanzapin-Entscheidung, wo der Begriff "Individualisieren" für das feststellen der Neuheit von Stoffen wohl erstmals Bedeutung erlangt, auf das Verletzungsverfahren durchgreift. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass letztlich im...
  9. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Ja, das folgt zumindest aus dem Umkehrschluss: Das Gemisch A1-A2 (Racement) kann keine Verletzung des Wortsinns (nur A1) sein kann, sonst könnte A1 ja nicht neu sein, wie es der BGH (Escitalopram) angesichts des Stands der Technik mit dem Racement festgestellt hat. Bei einer wortsinngemäßen...
  10. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Ausgehend von der Escitalopram-Entscheidung möchte ich hier noch mal den Sachverhalt so zusammenfassen, wie ich ihn verstanden habe: Im vorliegenden Patent, das (u.a.) wegen fehlender Neuheit angegriffen wird, wird im Anspruch 1 nur das (+)- Enantiomer beansprucht. Von diesem hat der...
  11. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @Expatriot Ich denke, mit diesem Statement liegst du richtig. Vielleicht gibt es auch (noch) gar nicht die eine, richtige Gesetzesauslegung zu den hier diskutierten Details der Schutzbereicherweiterung, die jeder akzeptiert; jedenfalls sehe ich sie nicht. Das mag daran liegen, dass die...
  12. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Den Widerspuch bzw. die "Ungereimtheit" sehe ich auch. Einerseits geht es (im Verletzungsprozess) um eine konkrete Handlung, die nach § 9 oder 10 PatG verboten ist. Andererseits (beim Bestimmen des Schutzbereichs) geht es um die Gesamtheit aller möglichen Verletzungsgegenstände, mögen sie...
  13. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @Alfred, #49 Soviel ich weiß, gilt im Nichtigkeitsverfahren das PatG erst mal nur für DPMA-Patente, und das EPÜ gibt in Art. 138 nur eine Ermächtigung für die nationalen Gesetzgeber, weil das EPA keine Nichtigkeitsverfahren durchführt. Die Erklärung der Nichtigkeit des deutschen Anteils...
  14. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    Also, noch so' Post, und ich geb's auf. Ich habe den Eindruck, du gibst dir keine Mühe konsistent zu verstehen, was ich meine, und wenn ich tatsächlich mal etwas unklar ausgedrückt habe, machst du sonstwas daraus. Da ist keine Diskussion möglich, da wird alles nur wirr. Wenn du davon ausgehst...
  15. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Ich war davon ausgegangen, dass wohl die Enantiomere eine besondere technische Wirkung haben (opt. Drehung usw.), nicht aber das Racement, so dass man es zum Erzielen einer seiner (bekannten) technischen Wirkungen immer durch ein Enantiomer ersetzen könnte. Das nicht offenbarte Merkmal, das den...
  16. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Nach der neuesten BGH-Entscheidung X ZB 5/16 (Phosphatidylcholin) ist ein nicht offenbarter Disclaimer "zum Herstellen der Neuheit" zulässig, wenn er zur Lehre des Anspruchs nichts beiträgt, also keinen technischen Effekt bewirkt, genau wie das EPA es auch sieht. Das dürfte bei einem Racemat...
  17. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @PatFragen Du hast mich (zumindest zu Punkt 2) nicht verstanden. Du schreibst: Aber A+B+C wird NIE überprüft werden, solange nicht A+B+C beantragt wird. So weit, so richtig. Aber du setzt nun voraus, dass der Patentanwalt stur ist, und es bei dem Antrag A+C belässt, obwohl ihm gesagt wird, dass...
  18. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Zu Post #6: Wenn es wirklich zu einer Nichtigkeitsklage kommt, wird der Patentinhaber das vorbekannte Racement mit einem Disclailer ausschließen. Der verbleibende Gegenstand ist dann neu und auch im Übrigen patentfähig, so dass es eine beschränkte Aufrechterhaltung gibt. Da das idR ohne...
  19. H

    Unterschiedliche Prüfung EPA und BGH - Neuheit von Enantiomeren

    Als Nicht-Chemiker würde ich die Sache so beurteilen, dass die Sicht des BGH, so wie du sie beschreibst, korrekt ist, die des EPA aber nicht, und ich würde damit rechnen, dass der BGH das EPA-Patent in einem Nichtigkeitsverfahren (für DE) korrigiert, wenn es denn dazu kommt. (Konkret kenne ich...
  20. H

    Änderung des Oberbegriffs als Verstoß gegen Art. 123 (3) EPÜ

    @PatFragen Zum 1. Absatz: Ich denke du hast Recht, dass man "politisch" der Auffassung ist, dass "Dummheit" bestraft gehört, und zwar durch Art. 123(3). Man stellt sich dabei wohl die Patentanmeldung als eine Torte vor, aus der mit dem Erteilungsbeschluss ein Stück herausgeschnitten wird. War...
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