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  1. H

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    @Armin Dritter ist derjenige, der mit irgendwelchen Übertragungen von Rechten nichts zu tun hat, der aber von dem Patent betroffen ist, weil er vielleicht seine Produktion stilllegen muss, wenn es ihm nicht gelingt, dass das Patent im Einspruchsverfahren (oder später im Nichtigkeitsverfahren)...
  2. H

    DE Widerrechtliche Entnahme?

    Ein hypothetischer Fall: Die Fa. A meldet am 1.1.2000 eine Erfindung, sagen wir ein Arzneimittel, in DE zum Patent an, die Anmeldung DE1. Im Februar 2000 macht Fa. A einen (am besten notariellen) Vertrag mit ihrer Konzernmutter KA, gemäß dem alle Rechte aus der Anmeldung auf diese übergehen...
  3. H

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    @Amin Nein, das meinte ich nicht, sondern ich meine genau das, was ich geschrieben habe. Dem, was du aus meinen Sätzen gebastelt hast, kann ich überhaupt keinen Sinn entnehmen. "Verteidigungsberechtigt", wie du es nennst, ist nur der Patentinhaber, nie jemand anders, auch wenn der glaubt...
  4. H

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Mich würde auch interessieren, ob es Urteile mit einer anderen Auslegung der "Anmelderidentität" gibt. Nach meinem Dafürhalten geht es bei der Frage der Priorität und nur darum, was für die beanspruchte Erfindung Stand der Technik und was neuheitsschädlich ist, und um nichts anderes. Wenn die...
  5. H

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Derselbe Anmelder ist derselbe Anmelder, egal welche Verträge er abgeschlossen hat, wem er wann sein Prio-Recht übertragen hat, oder ob alle seine Rechte qua ArbnErfG auf seinen Arbeitgeber übergegangen sind. Die Priorität nimmt er jedenfalls (hinsichtlich der Anmelderidentität) zu Recht in...
  6. H

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Wenn relevanter Stand der Technik aus dem Prio-Intervall auftaucht, ist es für einen Einsprechenden immer nützlich, sich die Rechtnachfolge vom Anmelder der Prioanmeldung zum Anmelder der angegriffenen Anmeldung genau anzuschauen, um dieses Stand der Technik zu nutzen. Das Prioritätsrecht hat...
  7. H

    Bescheid bei einer Patentanmeldung beim DPMA auf englisch oder französisch

    Nochmal zur Ausgangsfrage: Meines Wissens ist die Gestaltung des Bescheids dem Prüfer völlig freigestellt, und er ist (anders als im EPA) auf sich allein gestellt. Das bedeutet, dass diese Frage von jedem einzelnen Prüfer anders beantwortet werden würde. Allgemeine Richtlinien, wie ein...
  8. H

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    @Armin Doch, bei der Anmelderidentität geht um das Sicherstellen der Erfindungsidentität zwischen Prioanmeldung und Nachanmeldung. Entweder (A) hat jemand eine Erfindung gemacht und er oder sein Rechtsnachfolger will ebendiese Erfindung bei zwei verschiedenen Ämtern anmelden. Dann muss er bei...
  9. H

    EPÜ Weiterbehandlung bei Fristveräumnis Einleitung regionale Phase EP

    --- mag daher kommen, dass es für den entsprechende Sachververhalt beim Übergang in die nationale Phase vor dem DPMA um eine gestzliche Frist geht, und da ist nur Wiedereinsetzung möglich. Es ist also der Nachweis erforderlich, dass kein Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt; Geld allein...
  10. H

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    @Armin #11 Deine Frage ist schon beantwortet: Die Erfindung in Prio- und Nachanmeldung ist identisch und eine Einheit, die nur einem zu Recht gehören kann, solange Anmelderidentität besteht. Sie kann nur unterschiedlich sein, wenn das Prioritätsrecht übertragen wurde. Wer der wahre Berechtigte...
  11. H

    DE Weiterbehandlung im DPMA und "vorsorgliche" Beschwerde

    Das sehe ich auch so. Letztlich geht es nur um Fälle, wo - aus welchen Gründen auch immer - eine Äußerungsfrist abgelaufen war und es nicht sinnvoll oder gewünscht ist, dass die Akte zum BPatG geht. Wenn man seinen Prüfer kennt und weiß, dass der nicht gern abhilft, dann bleibt leider nur die...
  12. H

    Erstanmeldepflicht bei Patenten

    Es geht letztlich darum, dass manche Länder jegliche technologische Entwicklung bereits als Staatsgeheimnis o.ä. behandeln, oder dass es dort zumindest nicht dem Anmelder überlassen werden soll zu entscheiden, was darunter fällt. Und das ist zumindest verständlich, soweit man an Fachgebiete wie...
  13. H

    DE Weiterbehandlung im DPMA und "vorsorgliche" Beschwerde

    Ich bezweifele, dass jeder Patentanwalt immer zumindest hilfsweise eine Anhörung beantragt. Und aus denselben Gründen mag in solchen Fällen auch zu bevorzugen sein, dass nach einer Zurückweisung das Prüfungsverfahren weitergeht und die Akte nicht dem BPatG vorgelegt wird. Dafür wäre der...
  14. H

    DE Weiterbehandlung im DPMA und "vorsorgliche" Beschwerde

    Doch, hat es, nämlich in 20 W (pat) 37/16 auf S.7 unten: "Eine unübersichtliche oder verworrene Rechtslage liegt ebenfalls nicht vor. Bei den hier in Rede stehenden gesetzlichen Regelungen (Einlegung der Beschwerde nach § 73 PatG bzw. Antrag auf Weiterbehandlung nach § 123aPatG) handelt...
  15. H

    DE Weiterbehandlung im DPMA und "vorsorgliche" Beschwerde

    Das habe ich auch nicht behauptet. Mir ging es um die kassatorische Abhilfe. Wenn da steht: "Im weiteren Verfahren wird die Prüfungsstelle zu beachten haben, dass eine Abhilfe die vollumfängliche Stattgabe des Beschwerdebegehrens erfordert, also zur beantragten Patenterteilung führen muss."...
  16. H

    DE Weiterbehandlung im DPMA und "vorsorgliche" Beschwerde

    @Fragender Es gibt schon den einen oder anderen Anmelder, der glaubt, alles selbst zu können, bis er nach einer Zurückweisung dann doch einen Anwalt beauftragt. Und so jemand könnte es wohl auch entdecken, wenn dann "nicht ohne Verschulden" nur Weiterbehandlung beantragt und nicht auch...
  17. H

    DE Weiterbehandlung im DPMA und "vorsorgliche" Beschwerde

    Die Weiterbehandlung kann abgelehnt werden, wenn die in § 123a angegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt sind: (1) Es muss die "Versäumung einer vom Patentamt bestimmten Frist" vorliegen. (2) Die versäumte Handlung muss innerhalb der Antrags-Frist nachgeholt werden. Bei (1) kommt es wohl...
  18. H

    DE Weiterbehandlung im DPMA und "vorsorgliche" Beschwerde

    Bei einer DPMA-Zurückweisung enden die Fristen für Beschwerde und Weiterbehandlung gleichzeitig. Welche Erfahrungen liegen damit vor? Die Beschwerde darf nicht "hilfsweise" erhoben werden, denn dann steht sie unter einer Bedingung und ist unzulässig. Sie kann aber "vorsoglich" erhoben werden...
  19. H

    Patente und die DSGVO

    "Unproblematisch" nur insofern, als EPA und DPMA die Adresse nicht überprüfen. Trotzdem sollte der Erfinder darauf achten, dass die Adresse seine korrekte Privatadresse ist. Probleme entstehen ja erst, wenn er Jahre nach einer Veräußerung des Patents (oder gar nach einem Konkurs des...
  20. H

    Statthaft und doch unzulässig

    Ich meinte schon den Absatz 20. Nomalerweise führt der "Grundsatz der Subsidiarität" ja dazu, dass der Antragsteller zwar schriftlich erhält, dass er verfassungswidrig abgespeist wurde (falls es so war), aber dafür kann er sich nichts kaufen, weil inzwischen alle Rechtsmittel verfristet sind...
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