Die Festlegung einer "Neuheitsschonfrist", indem Anmeldung und Stand der Technik nur tagesgenau erfasst werden, fand, soviel ich weiß, bereits im 19. Jahrhundert statt, um zu vermeiden, dass festgestellt werden muss, wer zuerst mit seiner Erfindung das Patentamt an einem bestimmten Tag betreten hat. Es ging also um praktische Erleichterungen. Diese wirken aber in Zeiten der elektronischen Datenübermittlung mit sekundengenauen Zeitstempeln nicht mehr in der gewünschten Weise, sondern erfordern Auslegungen, die auf unterschiedliche Weise erfolgen können.
Die tagesgenaue Festlegung von Anmeldetag, Prioritätstag und auch, was als Stand der Technik gilt, ist daher ein Paradebeispiel für einen Anachronismus, der schlicht abzuschaffen ist. Vielleicht fängt ja jemand, der sich dafür für zuständig hält, an, darüber nachzudenken, wie das neu zu regeln wäre.
Die ganze Diskussion scheint mir deutlich zu machen, wie akut das Problem ist.
Vor allem müsste man in diesem Zusammenhang grundsätzlich über die mehrstündige "Neuheitschonfrist" nachdenken, die ja dazu führen kann, dass eine Veröffentlichung von "heute" abgegriffen und in einem westlicher gelegenen Land mit dem Datum von "gestern" als neu angemeldet werden kann, in Analogie zum Beispiel von Fips.
Die Festlegung, dass Handlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums als "gleichzeitig" gelten, kann zwar einigermaßen gut gehandhabt werden, obwohl es mir eigentlich nicht mehr erforderlich erscheint. Zumindest aber die tatsächliche Reihenfolge von Ereignissen darf m.E. nicht durch gesetzliche Bestimmungen umgekehrt werden. Das ist wohl noch einmal schlimmer als die Ungewissheit über den Ablauf von Fristen.
Vielleicht fühlen sich ja Japan, China und Korea wegen ihrer östlichen Lage aufgerufen, hier als erste tätig zu werden.