Hallo,
seit geraumer Zeit kann man ja beim DPMA eine Patentanmeldung auf englisch oder französisch einreichen und muss die Übersetzung erst 12 Monate oder falls eine Prio beansprucht wird, 15 Monate nach Priodatum einreichen. Vom DPMA bekam ich lediglich die Antwort, dass der Erstbescheid auf Deutsch ergeht, was klar ist. Meine Frage ist jedoch, wie ein solcher aussieht, da die Ansprüche ja auf englisch oder französisch vorliegen. Entweder müssen die Ansprüche übersetzt werden oder Teile der Ansprüche müssen auf englisch oder französisch vom Prüfer zitiert werden. Es ist also nicht möglich, dass der Bescheid vollständig auf Deutsch ergeht.
Hat jemand so etwas schon mal gemacht oder gesehen ?
Grüße
seit geraumer Zeit kann man ja beim DPMA eine Patentanmeldung auf englisch oder französisch einreichen und muss die Übersetzung erst 12 Monate oder falls eine Prio beansprucht wird, 15 Monate nach Priodatum einreichen. Vom DPMA bekam ich lediglich die Antwort, dass der Erstbescheid auf Deutsch ergeht, was klar ist. Meine Frage ist jedoch, wie ein solcher aussieht, da die Ansprüche ja auf englisch oder französisch vorliegen. Entweder müssen die Ansprüche übersetzt werden oder Teile der Ansprüche müssen auf englisch oder französisch vom Prüfer zitiert werden. Es ist also nicht möglich, dass der Bescheid vollständig auf Deutsch ergeht.
Hat jemand so etwas schon mal gemacht oder gesehen ?
Grüße