Inhaltliche Unterschiede zwischen Prioanmeldung und Nachanmeldung sind immer von Übel und können zu Problemen führen:
Wenn in der Nachanmeldung mehr steht als in der Prioanmeldung, dann kann der Zeitrang der Prioanmeldung verloren gehen; vgl. das jüngste Beispiel [BGH X ZR 55/20] , wo ein chinesisches Gbm (!) aus dem Prio-Intervall tödlich ist.
Wenn umgekehrt die Nachanmeldung irgendetwas nicht enthält, was in der Prioanmeldung bereits offenbart wurde, dann ist das nichts anderes als ein entsprechender Verzicht; da kommt es idR erst gar nicht zu einer Erteilung eines auf den "verzichteten" Gegenstand gerichteten Anspruchs. Ein solcher Verzicht wird bei einer professionellen Anmeldung nur vorkommen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.
Unter "normalen" Umständen sollte die Nachanmeldung eine genaue und vollständige Kopie bzw. Übersetzung der Prioanmeldung sein, und sonst nichts. Bei jeglichen Unterschieden sollte man genau wissen, was man tut, und man sollte begründen können, warum diese Unterschiede notwendig sind.
Wenn in der Nachanmeldung mehr steht als in der Prioanmeldung, dann kann der Zeitrang der Prioanmeldung verloren gehen; vgl. das jüngste Beispiel [BGH X ZR 55/20] , wo ein chinesisches Gbm (!) aus dem Prio-Intervall tödlich ist.
Wenn umgekehrt die Nachanmeldung irgendetwas nicht enthält, was in der Prioanmeldung bereits offenbart wurde, dann ist das nichts anderes als ein entsprechender Verzicht; da kommt es idR erst gar nicht zu einer Erteilung eines auf den "verzichteten" Gegenstand gerichteten Anspruchs. Ein solcher Verzicht wird bei einer professionellen Anmeldung nur vorkommen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.
Unter "normalen" Umständen sollte die Nachanmeldung eine genaue und vollständige Kopie bzw. Übersetzung der Prioanmeldung sein, und sonst nichts. Bei jeglichen Unterschieden sollte man genau wissen, was man tut, und man sollte begründen können, warum diese Unterschiede notwendig sind.
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