EPÜ Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögerung?

Schlupfloch

SILBER - Mitglied
Hallo

Kann es irgendwie nachteilig für die Anmeldung oder das daraus resultierende Patent sein, wenn man auf Wunsch des Mandanten jede sich bietende Möglichkeit nutzt, die Anmeldung durch Fristablauf als zurückgenommen gelten zu lassen um sie danach per Weiterbehandlung wiederzubeleben? Die Weiterbehandlungsgebühren seien mal als vernachlässigbar angesehen.

MfG
Martin
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Kann es irgendwie nachteilig für die Anmeldung oder das daraus resultierende Patent sein, wenn man auf Wunsch des Mandanten jede sich bietende Möglichkeit nutzt, die Anmeldung durch Fristablauf als zurückgenommen gelten zu lassen um sie danach per Weiterbehandlung wiederzubeleben?

Bis auf die Möglichkeit, den Prüfer zu verärgern, bei dem es sich letztlich auch nur um einen Menschen handelt, der dann vielleicht weniger geneigt ist, die Anmeldung positiv zu beurteilen, fiele mir hierzu nichts ein ...

Gruß

pak
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Bis auf die Möglichkeit, den Prüfer zu verärgern, bei dem es sich letztlich auch nur um einen Menschen handelt, der dann vielleicht weniger geneigt ist, die Anmeldung positiv zu beurteilen, fiele mir hierzu nichts ein ...

Ich sehen ebenfalls keine Nachteile. Ist einfach ein Rechtsbehelf, den man nutzen kann. Und ich bezweifle auch, dass der Prüfer verärgert wird, denn er muss die Anmeldung ja inhaltlich beurteilen und ob das heute oder zwei Monate später ist, ist doch egal (etwas anderes wäre es, wenn man nach der Kommunikation R.71(3) EPÜ noch zahlreiche Extrawünsche hat). Ausserdem betrifft mehr als die Hälfte der Weiterbehandlungmöglichkeiten vermutlich Formalprüfer.

Als negativ würde ich allerdings sehen, dass man als unprofessionell erscheinen könnte, wenn in der Akte bei jedem Verfahrensschritt "Weiterbehandlung gewährt" steht.
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

ich bezweifle auch, dass der Prüfer verärgert wird

Soweit ich weiß, sind die Prüfer nach einem Bewertungs-/Punktesystem angehalten, die Akten möglichst schnell zu bearbeiten bzw. schnell zu entscheiden, was bei andauernder Weiterbehandlung nicht ohne weiteres möglich ist.

pak
 

maroubra

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Eine recht unrealistische Möglichkeit wäre evtl. durch Art. 125 EPÜ gegeben.


Das Patentamt könnte einen Antrag im Lichte von Art. 125 evtl. als rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig zurückweisen. Man könnte R135(3) evtl. so auslegen, dass das Amt trotz Art. 121 (2) EPÜ einen gewisses Ermessen hat.


Ich denke aber auch, dass es in der Praxis ausser einem verärgerten Prüfer keine Probleme geben würde.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Soweit ich weiß, sind die Prüfer nach einem Bewertungs-/Punktesystem angehalten, die Akten möglichst schnell zu bearbeiten bzw. schnell zu entscheiden, was bei andauernder Weiterbehandlung nicht ohne weiteres möglich ist.

Ich denke aber auch, dass es in der Praxis ausser einem verärgerten Prüfer keine Probleme geben würde.

Warum sollte der Prüfer denn verärgert sein? Eine "schnelle" Bearbeitung sieht doch realistischer Weise so aus, dass man erstmal 4 Monate Amtsbescheid hat, die dann um zwei Monate verlängert wird, d.h. bis zur nächsten Amtshandlung vergehen mindestens ein halbes Jahr. Wenns es dann noch einen zweiten Amtsbescheid geben sollte, entsprechend länger. Mit begründeter weiterer Fristverlängerung und Weiterbehandlung dauert es noch länger. Je nachdem, lässt der Prüfer die Anmeldung dann noch ein paar Jahre liegen. In der Zwischenzeit gibt es noch ausreichend andere Anmeldungen zur Bearbeitung. "Schnell" scheint hier doch ein relativer Begriff zu sein. Das Vorgehen ist eben das genaue Gegenteil von PACE und alles sofort und noch heute.

Aber die Frage ist ja für eine Anmeldung, wenn man das für den Kunden mit jeder Anmeldung und immer so macht (mal abgesehen davon, dass meine Admin ausrasten würde), könnte das Amt schon irgendwann mal nachfragen, was da los ist.
 

maroubra

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Warum sollte der Prüfer denn verärgert sein?


Weil es für das Patentamt und unter Umständen ihn selbst Mehrarbeit bedeutet. Ausserdem könnte es bei einem Prüfer, der noch nicht innerlich resigniert hat, negative Gefühle hervorrufen, wenn ein Anmelder scheinbar versucht, das System intentionswidrig zu seinem Vorteil auszunutzen.


Ich denke aber auch, dass ein solcher Prüfer, der noch nicht innerlich resigniert hat, seine Gefühle sehr gut von seiner Arbeit trennen kann ;-)


Ich muss auch zugegen, dass ich über die Taktik des Threaderstellers noch nie nachgedacht habe und diese "für Notfälle" im Hinterkopf behalten werde. Danke an dieser Stelle :)
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Weil es für das Patentamt und unter Umständen ihn selbst Mehrarbeit bedeutet.
Für den Prüfer bedeutet das keine Mehrarbeit. Er kriegt die Akte auf den Tisch, sobald die Erwiderung eingegangen ist. Was davor war, weiß er gar nicht (ich gehe nicht davon aus, dass Prüfer intern private Excel-Sheets führen, wann eine von ihnen bearbeitete Akte wieder auf ihrem Schreibtisch auftauchen sollte und diesem gewichtigen Ereignis entgegenfiebern).

Für das Amt bedeutet die Mehrarbeit das Verschicken einer Rechtsverlustmitteilung und das Notieren einer Frist. Dafür kassiert man 255 Euro. Das ist mehr als kostendeckend. Ich kann mir vorstellen, dass das EPA jeden Weiterbehandlungsantrag mit Frohlocken aufnimmt. Viel Geld für lau.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Für den Prüfer bedeutet das keine Mehrarbeit. Er kriegt die Akte auf den Tisch, sobald die Erwiderung eingegangen ist. Was davor war, weiß er gar nicht (ich gehe nicht davon aus, dass Prüfer intern private Excel-Sheets führen, wann eine von ihnen bearbeitete Akte wieder auf ihrem Schreibtisch auftauchen sollte und diesem gewichtigen Ereignis entgegenfiebern).

Für das Amt bedeutet die Mehrarbeit das Verschicken einer Rechtsverlustmitteilung und das Notieren einer Frist. Dafür kassiert man 255 Euro. Das ist mehr als kostendeckend. Ich kann mir vorstellen, dass das EPA jeden Weiterbehandlungsantrag mit Frohlocken aufnimmt. Viel Geld für lau.

Eben, das meine ich auch. Für ein - zwei Bescheide eine Weiterbehandlung zu beantragen, tangiert den Prüfer gar nicht. Mehrarbeit macht es beispielsweise erst, wenn nicht klar ist, was gewährt werden könnte und zu einer mündlichen Verhandlung geladen wird.
 

Patentheini

Vielschreiber
AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru

Warum will denn der Mandant eigentlich, dass man ständig Weiterbehandlungen provoziert? Zahlt er so gerne Gebühren? :-D
 
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