Schlupfloch
SILBER - Mitglied
Hallo
Kann es irgendwie nachteilig für die Anmeldung oder das daraus resultierende Patent sein, wenn man auf Wunsch des Mandanten jede sich bietende Möglichkeit nutzt, die Anmeldung durch Fristablauf als zurückgenommen gelten zu lassen um sie danach per Weiterbehandlung wiederzubeleben? Die Weiterbehandlungsgebühren seien mal als vernachlässigbar angesehen.
MfG
Martin
Kann es irgendwie nachteilig für die Anmeldung oder das daraus resultierende Patent sein, wenn man auf Wunsch des Mandanten jede sich bietende Möglichkeit nutzt, die Anmeldung durch Fristablauf als zurückgenommen gelten zu lassen um sie danach per Weiterbehandlung wiederzubeleben? Die Weiterbehandlungsgebühren seien mal als vernachlässigbar angesehen.
MfG
Martin