Dann müsste Italien nachrücken, weil es zum (unveränderlichen) Zeitpunkt 2014 unter den Staaten, die bei der Ratifizierung noch Mitgliedsstaaten sind, die dritthöchste Zahl Patente hatte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwar der Bemessungszeitpunkt fix sein soll, die Länder aber nicht.
Was wäre, wenn heute DE, FR und IT + 10 weitere Staaten ratifiziert hätten. Dann nach 10 Jahren tritt GB aus der EU ohne Ratifizierung aus. Würde dann das Abkommen 10 Jahre rückwirkend gelten, mit allen Übergangsfristen?
IMHO sind auch die drei Staaten fix.
@asdevi: Wo nimmst Du 2014 als Bemessungszeitpunkt her? In Art. 89 EPLA heißt es
entweder a) 1. Januar 2014,
oder b) Zeitpunkt der Ratifizierung von 10 Staaten + 3 Staaten in denen es im Jahr vor dem Jahr der Unterzeichnung des Übereinkommens die meisten geltenden europäischen Patente gab,
oder c) am ersten Tag des vierten Monats nach dem Inkrafttreten des EUeW,
je nachdem was der späteste Zeitpunkt ist.
a) ist vorbei.
c) ist auch vorbei, denn das EUeW ist in Kraft.
Also bleibt noch b). Unterzeichnet wurde 2013. Das heißt, 2012 wäre der Bemessungszeitpunkt, oder steh ich hier auf dem Schlauch?