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  1. Hans35

    Gebrauchsmuster mit zwei verschiedenen Prioritätstagen

    Bei meinem Hinweis zum "Auseinander-Dividieren" (der Gegenstände A und A+B) ging es mir nicht um eine Teilung des Gbm, sondern um die Frage, mit welchem Stand der Technik der Bestand eines Gbm der Art "A, insbesondere mit B" angegriffen werden kann. Da Priorität aus P1 und auch die...
  2. Hans35

    Gebrauchsmuster mit zwei verschiedenen Prioritätstagen

    Bezüglich A+B geht das auch nicht, weil die "Ausstellungspriorität" bei der Frage der Kettenpriorität genau wie eine Unionspriorität berücksichtigt werden muss (BPatG 15.04.1988 5 W (pat) 24/87 "Farbkasten"). Mit der Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität für ein Gbm verbaut man sich...
  3. Hans35

    Gebrauchsmuster mit zwei verschiedenen Prioritätstagen

    Wenn in der Gbm der Gegenstand A+B beansprucht wird, dann bleibt gemäß § 3 S.3 GebrMG die Offenbarung auf der Messe für die Neuheit dieses Gegenstands außer Betracht. Die in Anspruch genommenen Priorität spielt dafür keine Rolle, egal, ob sie mangels Erfindungsidentität unwirksam ist, oder...
  4. Hans35

    EPÜ Parksperre: Angebliche Neuheit wegen funktionellem Merkmal

    Verwendungsmerkmale können entweder bloße Verwendungshinweise sein, die den beanspruchten Gegenstand nicht ändern und insbesondere nicht einschränken, oder sie können merkmalsbildend sein, so dass nur Gegenstände beansprucht sind, die die mit der angegebenen Verwendung verbundenen Anforderungen...
  5. Hans35

    EPÜ Parksperre: Angebliche Neuheit wegen funktionellem Merkmal

    Bzgl. Neuheit ist die EPA-Meinung vertretbar. Für erfinderische Tätigkeit müsste allerdings noch eine Schrift eingeführt werden, die ein Getriebe zeigt, das die "spezifischen Anforderungen, welche die beanspruchte Eignung für das Auto mit sich bringt," erfüllt. Von dieser ausgehend legen die...
  6. Hans35

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Sicher könnte man das. Es bleibt aber immer bei dem Grundsatz, dass der jeweilige Sachverhalt der freien Beweiswürdigung unterliegt. Im Jahr 2009 hatte das EPA mal mitgeteilt, wie es diese Beweiswürdigung bei Internetdokumenten handhabt: OJ 2009, 456 (Ausgabe 8-9/2009). Mir ist leider nicht...
  7. Hans35

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Gesetzliche Fiktion: Art. 54 EPÜ: Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Art. 56 EPÜ: Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt...
  8. Hans35

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Die Auffindbarkeit ist nur so lange ein Thema, wie der betreffende Stand der Technik noch nicht aufgefunden wurde und zur Akte gelangt ist. Denn bis dahin gilt die gesetzliche Fiktion der Patentfähigkeit. Ist der Stand der Technik erst mal im Verfahren, so ist die Auffindbarkeit unwesentlich...
  9. Hans35

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Im Internet gibt es sicher noch einfachere Möglichkeiten, gut datierbaren Stand der Technik zu schaffen. Im Unterschied hierzu zeichnen sich OS und PS (auch bei vorzeitiger Offenlegung) dadurch aus, dass sie bei einer Recherche leicht gefunden werden können. Es kommt halt auf den Zweck an, warum...
  10. Hans35

    Stand der Technik durch Akteneinsicht

    Das hängt sicher vom Einzelfall ab. Wenn z.B. der Anmelder selbst die Akteneinsicht beantragt, dann schafft das sicher keinen Stand der Technik. Dasselbe gilt wenn der Einsichtnehmende zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, was oft der Fall sein dürfte (insbesondere wenn ein Anwalt Einsicht...
  11. Hans35

    EPÜ Prioschädliche Prioanmeldung?

    Die Entscheidung T998/99 halte ich inhaltlich für in Ordnung, und das EPA wendet sie nur deshalb scheinbar nicht an, weil der Fall so exotisch ist, das er in der Praxis nicht mehr vorgekommen ist. Im Einzenen: Die Prioritätsanmeldung (55) hat den AT 26.3.1987. Die Patentanmeldung (57a) wurde...
  12. Hans35

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Das dürfte wohl so gewesen sein: DE1 offenbart die Erfindung B. (Ob DE1 auch die Erfindung A offenbart, spielt nachfolgend keine Rolle.) DE2 offenbart die Erfindung A und nicht B. DE2 nimmt die innere Priorität aus DE1 in Anspruch. DE1 gilt (vor Offenlegung) gem § 40 (5) PatG als...
  13. Hans35

    Neuheitsprüfung Verletzungsprüfung

    Im Gegenteil, das wäre wohl die wichtigste Grenze für ein "ersatzweises" Betrachten der Neuheit und damit die Haupt-Antwort auf die Ausgangsfrage. Immerhin, die Kriterien für Neuheit und für eine wortsinngemäße Patentverletzung dürften noch in etwa übereinstimmen, aber eine Patentverletzung...
  14. Hans35

    Neuheitsprüfung Verletzungsprüfung

    Eine der "Grenzen" könnte hier liegen: Bei der Auslegung des Anspruchs im Prüfungsverfahren geht es letztlich um den Vergleich des Anspruchsgegenstands mit dem Stand der Technik. Beides wird in aller Regel (bis auf die Ausnahme der offenkundigen Vorbenutzung) mit Worten beschrieben, und was...
  15. Hans35

    Bezugszeichen: Buchstaben statt Ziffern?

    Auch im DPMA gibt es keine Bestimmung, die arabische Ziffern für Bezugszeichen fordert, anders, als das für die Nummerierung der Seiten und der Ansprüche der Fall ist. Dagegen spricht allerdings, dass man Probleme haben könnte, wenn man die Zeichnungen (mit den Bezugszeichen) bei Anmeldungen in...
  16. Hans35

    Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach

    AW: Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach Dann wäre das also so zu verstehen: Eine Druckschrift (oder ein anderer Stand der Technik) offenbart den Anspruchsgegenstand nicht neuheitsschädlich. Gleichwohl kann diese selbe Druckschrift (statt einer zweiten...
  17. Hans35

    Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach

    AW: Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach Wenn das, was am Anspruchsgegenstand über den (nächstkommenden) Stand der Technik hinausgeht, nur auf z.B. ästhetische "Verbesserungen" gerichtet ist und deshalb zum Stand der Technik nichts beiträgt, dann liegt in...
  18. Hans35

    Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach

    AW: Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach Ich weiß nicht, ob das Beispiel "Siebenkantschraube" die Praxis der Vergleichsversuche wirklich verdeutlicht, oder im Gegenteil nur meine Irritation. Ich denke, der Prüfer in der Mechanik, der bei seiner...
  19. Hans35

    Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach

    AW: Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach @PatEnte: Ich weiß nicht recht. Wenn ich chemische Substanzen zusammenkoche, so dass etwas Neues dabei entsteht, so kann doch kaum jemand bezweifeln, dass das ein technischer Vorgang ist, oder mir ist irgendetwas...
  20. Hans35

    Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach

    AW: Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach Der "technische Effekt" scheint mir ein Konstrukt zu sein, das die Rechtsprechung geschaffen hat, in Art 52 bis 57 lese ich davon nichts. Ganz im Gegenteil schein mir gewollt, dass der Anmelder sein Patent...
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