Wassermelone
Vielschreiber
Ich bin auf der Suche nach einer Liste für Gründe, auf die man Einwendungen Dritter basieren kann. Die Einspruchsgründe (Art. 100) und Nichtigkeitsgründe (Art. 138) sind soweit ich weiß abschließende Listen - für Einwendungen Dritter gibt es so eine Liste meines Wissens nicht. Hier ist eine Auflistung, was ich bisher herausfinden konnte:
Die EPA Richtlinien E-VI, 3 listen folgende Gründe auf: Patentierbarkeit (Art. 52, 53), Neuheit (Art. 54, 55), erfinderische Tätigkeit (Art. 56), gewerbliche Anwendbarkeit (Art. 57), ausreichende Offenbarung (Art. 83), Klarheit (Art. 84) und unzulässige Änderungen (Art. 123(2)).
Was ist jedoch mit folgenden Fällen?
1) Anmelder ist nicht berechtigt (Art. 61; ein Nichtigkeitsgrund)
2) Erweiterung des Schutzbereichs (Art. 123(3); ebenfalls ein Nichtigkeitsgrund)
3) Einheitlichkeit (Art. 82; kein Einspruchsgrund)
Zu diesen Gründen habe ich hinsichtlich Einwendungen Dritter bislang noch keine Informationen gefunden und würde mich über Hinweise freuen!
Die EPA Richtlinien E-VI, 3 listen folgende Gründe auf: Patentierbarkeit (Art. 52, 53), Neuheit (Art. 54, 55), erfinderische Tätigkeit (Art. 56), gewerbliche Anwendbarkeit (Art. 57), ausreichende Offenbarung (Art. 83), Klarheit (Art. 84) und unzulässige Änderungen (Art. 123(2)).
Was ist jedoch mit folgenden Fällen?
1) Anmelder ist nicht berechtigt (Art. 61; ein Nichtigkeitsgrund)
2) Erweiterung des Schutzbereichs (Art. 123(3); ebenfalls ein Nichtigkeitsgrund)
3) Einheitlichkeit (Art. 82; kein Einspruchsgrund)
Zu diesen Gründen habe ich hinsichtlich Einwendungen Dritter bislang noch keine Informationen gefunden und würde mich über Hinweise freuen!