Suchergebnisse

  1. H

    DE § 23 PatG Vollmacht zur Erklärung der Lizenzbereitschaft

    Die für ein Verfahren vor dem DPMA "allgemein" (in allen Angelegenheiten) zur Vertretung bevollmächtigte Person (Patentanwalt oder nicht) wird grundsätzlich als Vertretung in den Schutzrechtsregistern für dieses Verfahren erfasst und veröffentlicht, und die Korrespondenz des DPMA wird...
  2. H

    DE Teilanmeldung ohne Figuren

    Hallo PatFragen, offenbar habe ich nicht ausrechend deutlich gemacht, dass mein Hinweis auf § 35 (2) nur die Absurdität des Beschlusses unterstreichen sollte. Zentral ist doch § 38, d.h. offenbart wird nur am AT der Stammanmeldung etwas, und alle späteren Änderungen an den Unterlagen müssen...
  3. H

    DE Teilanmeldung ohne Figuren

    Ich lese den Verfahrensgang so: Mit den Zeichnungen gab es bereits in der Stammanmeldung ein Problem, nämlich weil sie dort gefehlt hatten. Daraufhin wurde die (hier entschiedene) Teilanmeldung ohne Zeichnungen eingereicht, in der keine Unsicherheit darüber bestehen sollte, dass die Figuren...
  4. H

    DE Teilanmeldung ohne Figuren

    Bislang war ich davon ausgegangen, dass in einer Teilanmeldung eine Erfindung (eine andere als in der Stammanmeldung) beansprucht werden, sofern sie in den ursprünglichen Unterlagen offenbart ist. In den dafür einzureichenden Unterlagen muss diese (zweite) Erfindung (im Rahmen dieser...
  5. H

    Künstliche Intelligenz (KI)

    In der Entscheidung X ZB 5/22 (DABUS ) vom 11.6.2024 hat der BGH noch einmal dargelegt, dass eine KI nicht Erfinder sein kann und entsprechend in der Erfinderbenennung nichts zu suchen hat. Was bedeutet diese Entscheidung für die Praxis? Bisher habe ich noch nicht viel mit KI zu tun gehabt...
  6. H

    Fachperson

    Zumindest wer sich an Zeiten in der DDR erinnern kann, wird zu der Erkenntnis gelangen, dass es wenig kostet, aber viel bringen kann, wenn man sich rechtzeitig an "Neusprech" anpasst. Leider ist das nicht meine einzige Assoziation an "1984".
  7. H

    Fachperson

    In der Entscheidung 19 W (pat) 16/22 des BPatG lese ich 31 mal von einer "Fachperson". (An zwei weiteren Stellen hat das "Gendern" offenbar nicht recht geklappt.) Was zeichnet sich da für die zukünftige tägliche Arbeit ab?
  8. H

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    Stimmt. Damals gab es eine Serie von Entscheidungen zum Thema Teilung. Treffender ist vielleicht die Entscheidung "Graustufenbild" vom 28.3.2000. Darin heißt es z.B. auf Seite 9: "Der Wirksamkeit einer nach der Herausgabe des Erteilungsbeschlusses an die Postabfertigungsstelle erklärten Teilung...
  9. H

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    Eine "Anmeldung" war zu Zeiten, als im DPMA Akten noch dicke Papierstapel gab, ein Aktendeckel, auf dem ein Aktenzeichen stand. Der wurde angelegt, wenn jemand einen schriftlichen "Antrag auf Erteilung" eines Patents einreichte, und das Blatt mit diesem Antrag war das erste Stück Papier, das...
  10. H

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    Das ist BGH-Rechtsprechung seit über 20 Jahren. Grundlegend war z.B. die Entscheidung "Sammelhefter" X ZB 18/01 vom 30.9.2002.
  11. H

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    DE, DE-Div1 und DE-Div2 können jeweils alles ausschöpfen, was am AT von DE offenbart wurde. Die "Anmeldungsunterlagen" von DE-Div1 und DE-Div2 sind keine neuen Offenbarungen einer Erfindung, sondern nur Änderungen des Offenbarten (vom AT der DE) im Rahmen von Par. 38 (sog...
  12. H

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    In der Tat. In der (noch anhängigen) DE-Div1 wird die "Teilung der Anmeldung" beantragt, und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (Einreichung von Ansprüchen und Beschreibung, Zahlung der Gebühren usw.), dann erhältst du das neue Aktenzeichen. Wenn du denselben Antrag unter dem Aktenzeichen...
  13. H

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    Vielleicht nochmal zur Klarstellung: In einer Teilanmeldung kann der gesamte Offenbarungsumfang der Stammanmeldung ausgeschöpft werden. Das bedeutet: Materiell wird da nichts geteilt, in DE-Div1 und DE1 ist der Offenbarungsumfang identisch, und daher kann aus beiden derselbe (materielle)...
  14. H

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Ich denke, auch vergleichbare Probleme eines Anmelders in irgend einem anderen Land müssten in der Ausbildung erwähnt werden, wenn dies Auswirkungen auf die tägliche Arbeit hat. Aber natürlich kann man zusätzlich Vorsicht üben.
  15. H

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Ist denn überhaupt ein Fall bekannt geworden, wo jemand einem Patentanmelder mit Hilfe des Urheberrechts Probleme bereiten wollte? Ich kenne da nichts. Ganz bestimmt gab es keine Unterlassungsverfügung gegen eine OS oder PS, das wäre bestimmt in den Ausbildungskanon aufgenommen worden.
  16. H

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Jede Zitierung "in eigenen Worten / mit einer eigenen Grafik" birgt die Gefahr, dass der ursprüngliche Inhalt nicht richtig wiedergegeben wird, weil vielleicht etwas nicht richtig verstanden wurde. Ob das im gegebenen Zusammenhang relevant sein könnte, weiß man leider erst hinterher. Es kann zu...
  17. H

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Ich denke, für die Frage, ob man mit einer Patentanmeldung die Urheberrechte Dritter verletzen kann, kann die BGH-Entscheidung Fischdosendeckel (I ZR 46/07) zum Wettbewerbsrecht sinngemäß herangezogen werden. Wenn ich es richtig verstehe, heißt es darin sinngemäß, dass das patentamtliche...
  18. H

    DE Recht auf das Patent

    Wenn die Angaben zum Rechtsübergang falsch sind (das war die Ausgangsfrage), so hat das idR zur Folge, dass entweder ein falscher Erfinder angegeben ist, oder der Anmelder nicht der rechtmäßige Anmelder ist. Beides kann ggf. gerichtlich geklärt werden, wobei die fraglichen Angaben zum...
  19. H

    EPÜ Berichtigung von (offensichtlichen) Fehlern

    Dass die Angabe "in mm" jeweils falsch ist, dürfte offensichtlich sein und kann dann wohl auch gestrichen werden. Evtl. genügt es, wenn dann die Suche nach der richtigen Angabe (vermutlich: "in µm") der Auslegung des Patents überlassen bleibt. Das wäre nicht schön, aber besser als gar kein...
  20. H

    DE Korrektur der Nachanmeldung anhand der Priounterlagen

    Nein, ganz im Gegenteil. Wenn der "Fachmann" erst auf Grund der Priounterlagen auf die Idee kommt, wie es in den Anmeldungsunterlagen richtig heißen muss (was dann bei einer Akteneinsicht sichtbar ist), dann wäre es ohne diesen Hinweis evtl. nicht erkennbar gewesen. Muss es aber, sonst ist die...
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