Silber
GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,
lt. PCT und EPÜ ist es ja nicht zulässig, offensichtliche Fehler in der Nachanmeldung anhand des Inhalts der Prioanmeldung zu korrigieren.
Beim DPMA habe ich keine dementsprechende Regelung und auch keine Rechtsprechung von BPatG oder BGH gefunden.
Hat jemand diesbezüglich schon einmal recherchiert oder Erfahrungswerte?
lt. PCT und EPÜ ist es ja nicht zulässig, offensichtliche Fehler in der Nachanmeldung anhand des Inhalts der Prioanmeldung zu korrigieren.
Beim DPMA habe ich keine dementsprechende Regelung und auch keine Rechtsprechung von BPatG oder BGH gefunden.
Hat jemand diesbezüglich schon einmal recherchiert oder Erfahrungswerte?