Guten Tag zusammen,
ich hätte mal gerne gewusst, ob es beim Urheberrecht für Patentanmeldungen auch Ausnahmen wie bei Bildungszwecken gibt.
Konkret geht es mir darum, ob ich z.B. Zeichnungen aus Wikipedia in eine Anmeldung übernehmen darf. Für Bildungszwecke kann man dies z.B. einfach machen, sofern man es zitiert.
Gibt es hier für Patentanmeldungen eine ähnliche Ausnahmeregelung? In meinem speziellen Fall: Ich zitiere die Zeichnung aus Wikipedia und gut ist?
Schönen Gruß und Danke
ich hätte mal gerne gewusst, ob es beim Urheberrecht für Patentanmeldungen auch Ausnahmen wie bei Bildungszwecken gibt.
Konkret geht es mir darum, ob ich z.B. Zeichnungen aus Wikipedia in eine Anmeldung übernehmen darf. Für Bildungszwecke kann man dies z.B. einfach machen, sofern man es zitiert.
Gibt es hier für Patentanmeldungen eine ähnliche Ausnahmeregelung? In meinem speziellen Fall: Ich zitiere die Zeichnung aus Wikipedia und gut ist?
Schönen Gruß und Danke