Suchergebnisse

  1. lioness

    DE § 9 PatG Verletzung

    § 9 PatG lautet wie folgt. Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten...
  2. lioness

    DE Tenorierung bei Vindikationsklage

    Ich habe eine Frage zur Tenorierung bei der Vindikationsklage, einem Gebiet auf dem ich keine Erfahrung habe. Der der Kläger erhebt Vindikationsklage mit dem Antrag, dass das Patent auf ihn zu übertragen ist und hat mit der Klage Erfolg. Die Frage ist nun, wie das Urteil lautet. a) der...
  3. lioness

    Einstweilige Verfügung Verwahrungsanspruch

    Der Verwahrungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren dient der Sicherstellung des Vernichtungsanspruches im Haupsacheverfahren. Ich habe mir die Frage gestellt, wo der Verwahrungsanspruch im Patentgesetz geregelt ist. Ich finde ihn unter § 142a (4) Nr.2 PatG, der sich jedoch nur auf die...
  4. lioness

    Streitgegenstand, Klagehäufung,Klageänderung

    Nach der 2 gliedrigen Streitgegenstandstheorie besteht der Streitgegenstand aus Lebenssachverhalt (Grund) und Antrag. Eine Klageänderung § 263 ZPO ist eine Änderung des Streigegenstandes. Eine Anspruchshäufung (Klagehäufung) § 260 ZPO liegt vor, wenn mehrere Anträge gestellt werden oder mehrere...
  5. lioness

    PMMA IR Anmeldung für MMA und PMMA

    Liebe Kollegen, hier eine Frage aus meinem Schattengebiet.:) MMA sieht für die Registrierung eine eingetragene Basismarke vor. PMMA erfordert für die Registrierung nur eine angemeldete Marke. In Form MM3 ist es möglich einen Antrag für MMA und PMMA zu stellen. Ist die Basismarke noch nicht...
  6. lioness

    Aktivlegitimation insbesondere beim Popularrechtsbehelf

    Liebe Kollegen, regelmäßig ist die Frage der Prozessführungsbefugnis und der Aktiviletimation zu unterscheiden. Bei der Prozesführungsbefugnis handelt es sich um das Recht einen Anspruch im eigenen Namen gelten zu machen, was eine Frage der Zulässigkeit ist. Die Akivlegitimation ist als...
  7. lioness

    Berechtigung zur deutschen Halbleiterschutzanmeldung

    §6 (6) Nr.1 HalblSchG berechtigt Personen zur Inlandsanmeldung von Halbleiterschutz, wenn sie auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder des Rechts der EG wie Inländer zu behandeln sind. TRIPS regelt klar die Inländerbehandlung für die Vertragsstaaten und erwähnt auch den...
  8. lioness

    Widerspruch im Sortenschutz

    Ich habe noch eine Frage. Gegen die Entscheidung der Prüfabteilung des Bundessortenamtes kann Widerspruch erhoben werden. Wo ist die Frist zur Einlegung des Widerspruchs geregelt? Kann mir da jemand helfen?
  9. lioness

    Beschwerdefrist nach § 34 (2) Sortenschutzgesetz

    § 34 SortenschG betrifft die Beschwerde gegen die Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse. Absatz 2 richtet sich auf die Beschwerdefrist, die dort aber nicht angegeben ist. Wo kann ich diese Frist finden und wie lang ist sie? Ist das VwVfG anzuwenden?, welche Norm ist für die Länge der Frist...
  10. lioness

    DE beteiligte Verkehrskreise, Publikum im Markenrecht

    Ich habe eine Frage. Im Markenrecht (und Kommentar) kommt der Begriff des Publikums und der Begriff der beteiligten Verkehrskreise vor. Sollten die Begriffe inhaltsgleich zu verwenden sein, so hätte dies Auswirkungen auf die Auslegung der entsprechenden Normen. So spricht § 14 (2) MarkenG von...
  11. lioness

    Anschlussbeschwerde, Verbot der Reformatio in preius

    Folgende Situation kann auftreten. Zweitinstanzlich erhebt in einem Interparte Verfahren ein Beschwerdeführer B Beschwerde. Er ist alleiniger Beschwerdeführer, so dass er nicht schlechter gestellt werden darf, als wäre er nicht in die Beschwerde gegangen. Die Nicht beschwerdefrühernde Partei...
  12. lioness

    Anwendbarkeit der Berufungsvorschriften auf die Beschwerde

    Das Verbot der Reformatio in peius ist in § 528 S2 ZPO (Berufungsvorschrift) geregelt. Es ist aber auch im Beschwerdeverfahren gültig. Kennt jemand eine Grundlage auf der die Regeln der Berufung auch auf das Beschwerdeverfahren anzuwenden sind?
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