lioness
SILBER - Mitglied
§ 34 SortenschG betrifft die Beschwerde gegen die Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse.
Absatz 2 richtet sich auf die Beschwerdefrist, die dort aber nicht angegeben ist.
Wo kann ich diese Frist finden und wie lang ist sie?
Ist das VwVfG anzuwenden?, welche Norm ist für die Länge der Frist relevant?
Eine Auskunft wäre hilfreich....
Absatz 2 richtet sich auf die Beschwerdefrist, die dort aber nicht angegeben ist.
Wo kann ich diese Frist finden und wie lang ist sie?
Ist das VwVfG anzuwenden?, welche Norm ist für die Länge der Frist relevant?
Eine Auskunft wäre hilfreich....