DE § 9 PatG Verletzung

lioness

SILBER - Mitglied
§ 9 PatG lautet wie folgt.


Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
  1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.....
Vorliegend soll eine US Firma patentfrei eine Vorrichtung hergestellt haben und sie nach DE an ihre Tochtergesellschaft geliefert haben, wobei in DE ein Patent für die Vorrichtung in kraft ist.

Die Tochtergesellschaft bietet dann die Vorrichtung an.

Die Frage lautet nun, ob die US Firma das Patent verletzt, wenn man §9 PatG mit der Anforderung liest, dass die Einfuhr zu dem Zweck verboten ist, die Vorrichtung zu den genannten Zwecken einzuführen. Schließlich bietet die US Firma die Vorrichtung selber keinem an, stellt sie nicht her und gebraucht sie nicht. Einführen tut sie sie aber.
Wenn nun der Einführende die Vorrichtung nicht selber in DE besitzt um sie in DE zu gebrauchen ....u.s.w. ist das dann Patentverletzung? Oder liegt hier eine Mittäterschaft vor?
Oder reicht es für die Verletzung aus, wenn nur eingeführt wird, aber der Rechtsnachfolger der Vorrichtung anbietet... u.s.w. damit auch die Lieferfirma das Patent verletzt?
 
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