lioness
SILBER - Mitglied
§6 (6) Nr.1 HalblSchG berechtigt Personen zur Inlandsanmeldung von Halbleiterschutz, wenn sie auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder des Rechts der EG wie Inländer zu behandeln sind.
TRIPS regelt klar die Inländerbehandlung für die Vertragsstaaten und erwähnt auch den Halbleiterschutz explizit.
Anders die PVÜ. Hier gibt es zwar die Inländerbehandlung, der Gegestand richtet sich aber auf Rechte, die den Halbleiterschutz nicht umfassen. Gleichsam ist die PVÜ ein alter völkerrechtlicher Vertrag, während der Halbleiterschutz auf neuere Gesetzgebung zurückgeht.
Kann man davon ausgehen, dass die PVÜ für Halbleiterscutz analog anzuwenden ist oder verbietet sich das? M.E. ist eine Einbeziehung des Hableiterschutzes in die PVÜ nicht einfach möglich.
Was meinen die Kollegen?
TRIPS regelt klar die Inländerbehandlung für die Vertragsstaaten und erwähnt auch den Halbleiterschutz explizit.
Anders die PVÜ. Hier gibt es zwar die Inländerbehandlung, der Gegestand richtet sich aber auf Rechte, die den Halbleiterschutz nicht umfassen. Gleichsam ist die PVÜ ein alter völkerrechtlicher Vertrag, während der Halbleiterschutz auf neuere Gesetzgebung zurückgeht.
Kann man davon ausgehen, dass die PVÜ für Halbleiterscutz analog anzuwenden ist oder verbietet sich das? M.E. ist eine Einbeziehung des Hableiterschutzes in die PVÜ nicht einfach möglich.
Was meinen die Kollegen?