Suchergebnisse

  1. Hans35

    DE Recht auf das Patent

    Wenn die Angaben zum Rechtsübergang falsch sind (das war die Ausgangsfrage), so hat das idR zur Folge, dass entweder ein falscher Erfinder angegeben ist, oder der Anmelder nicht der rechtmäßige Anmelder ist. Beides kann ggf. gerichtlich geklärt werden, wobei die fraglichen Angaben zum...
  2. Hans35

    EPÜ Berichtigung von (offensichtlichen) Fehlern

    Dass die Angabe "in mm" jeweils falsch ist, dürfte offensichtlich sein und kann dann wohl auch gestrichen werden. Evtl. genügt es, wenn dann die Suche nach der richtigen Angabe (vermutlich: "in µm") der Auslegung des Patents überlassen bleibt. Das wäre nicht schön, aber besser als gar kein...
  3. Hans35

    DE Korrektur der Nachanmeldung anhand der Priounterlagen

    Nein, ganz im Gegenteil. Wenn der "Fachmann" erst auf Grund der Priounterlagen auf die Idee kommt, wie es in den Anmeldungsunterlagen richtig heißen muss (was dann bei einer Akteneinsicht sichtbar ist), dann wäre es ohne diesen Hinweis evtl. nicht erkennbar gewesen. Muss es aber, sonst ist die...
  4. Hans35

    Neuheitsschädlichkeit der Prio-Anmeldung

    Der Schluss, auch von "Kollege Robbi", ist dann und nur dann zutreffend, wenn eine "beliebig verallgemeinerte" Teilpriorität anerkannt wird. Beispiel: Offenbarung in der Prioanmeldung: A mit B. Anspruch in der Nachanmeldung: A mit B oder mit C. Die Prioanmeldung offenbart also die Erfindung...
  5. Hans35

    DE Übersetzungsfrist versäumt

    Zur Ausgangsfrage: Der § 123a PatG ist m.E. misslungen, ich kenne keinen vernünftigen Anwendungsfall. Denn er ist gefährlich, weil er dazu verführt, die parallel laufende Beschwerdefrist zu versäumen. (§ 123a hätte sinnvoll sein können, wenn er enthalten würde, dass die Beschwerdefrist erst...
  6. Hans35

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Eher ist es wohl bemerkenswert, dass hier das BPatG in einem Beschluss das DPMA verpflichtet, etwas innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen (Recherche innerhalb des Prio-Jahrs), wozu das DPMA jedenfalls gesetzlich gar nicht verpflichtet wäre. Denn das wird ja nur als eine freiwillige...
  7. Hans35

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Wenn es wirklich so wichtig war, dass nach genau dem Gegenstand der Prioanmeldung recherchiert wird (solche Fälle gibt es sicher), dann kann die Anmelderin ihre Nachanmeldung auch teilen, dabei als Teilanmeldung die Unterlagen der Prio-Anmeldung einreichen, und dann Rechercheantrag stellen. Das...
  8. Hans35

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Ich meinte den Hinweis im "Merkblatt für Patentanmelder" (S. 8): Die Bearbeitung des Prüfungsantrags erfolgt beschleunigt (in der Regel innerhalb von acht Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag), sofern der Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach dem Anmelde- /Prioritätstag gestellt...
  9. Hans35

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Ich muss gestehen, dass ich ausgerechnet diesen Satz nicht recht verstehe. Was ist hier mit "Goldstandard" gemeint? Etwa, dass es "Standard" ist, dass jeder, egal wo er ein Patent braucht, tunlich erst mal im DPMA recherchieren lassen sollte? Und was bedeutet die Einschränkung auf diesem...
  10. Hans35

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Gibt's nicht? Gibt's doch! Dazu schaue man sich die Entscheidung des BPatG 1 W (pat) 11/23 an. Die fragliche Anmeldung gilt nach § 40 (5) PatG als zurückgenommen, weil aus dieser Anmeldung die innere Priorität in Anspruch genommen wurde. Die zuvor beantragte Recherche nach § 43 PatG muss aber...
  11. Hans35

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    In der Tat ist die Argumentation der BK etwas unverständlich. Die "Aufgabe" ist ja immer etwas, was die Erfindung leistet, und nicht der nSdT. Und wenn beide dasselbe leisten, dann ist die Erfindung wohl eher nicht neu. Der PSA dient aber erst mal nur zur Argumentation, dass keine eT vorliegt...
  12. Hans35

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Habe ich das richtig verstanden: Die Prüfungsabteilung begeht einen Rechtsfehler, indem sie das EPÜ falsch anwendet (falsch aus der Sicht des Anmelders), und im Beschwerde-Schriftsatz (und zusätzlich im Verlauf des Beschwerdeverfahrens) wird diese fehlerhafte Anwendung gerügt. Aber die BK geht...
  13. Hans35

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    So ist es. Etwas deutlicher: Menschen machen Fehler, deshalb ist es gut, wenn es bei wichtigen Dingen eine unabhängige Überprüfung gibt, nicht nur bei gerichtlichen Entscheidungen. Aber bei drei (oder gar mehr) rechtlichen Instanzen vermute ich ein gewisses Misstrauen des Gesetzgebers...
  14. Hans35

    DE Anschrift des Anmelders (PatV)

    Ich jedem Fall sollte der Anmelder seine Identität nicht verschleiern, indem er sich als Privatperson ausgibt, aber eine Anschrift angibt, wo er nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, auch wenn der Wortlaut von § 4 PatV das scheinbar erlaubt.
  15. Hans35

    DE Anschrift des Anmelders (PatV)

    Nö. Das ist eher ein Fall, wo es "bzw." statt "oder" heißen muss, also "... die Anschrift des Wohn- bzw. Firmensitzes ..." . Es gab wohl mal eine Zeit, wo "bzw." im DPMA verpönt war. Das wurde auch dann herausgestrichen, wenn es dadurch Unklarheiten gab.
  16. Hans35

    EPÜ Gründe für Einwendungen Dritter

    In der Tat , so ist es. Der Dritte ist am Verfahren nicht beteiligt, er kann vorbringen, was er will, und der Prüfer muss sich dazu nicht äußern. Nur, wenn das Vorbringen Hand und Fuß hat, dann tut der Prüfer gut daran, das Vorbringen so zu berücksichtigen, als wäre ihm der fragliche Sachverhalt...
  17. Hans35

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    In 19 W (pat) 19/15 heißt es auf S. 6: ... Der Zurückweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache wegen des Verfahrensmangels an das DPMA zurückzuverweisen. Die Prüfungsstelle wird die Zustellung einer entsprechenden Aufforderung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 PatG nachzuholen haben. Da hier...
  18. Hans35

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Hier kann ich Benkard nicht folgen, wonach sich ein förmliches Rügeverfahren "erübrigt". Wegweisend ist vielmehr die Entscheidung des 19. Senats 19 W (pat) 19/15. Danach richtet sich jede eigenmächtige Änderung der Unterlagen durch den Anmelder nach § 38 PatG, d.h. sie darf den...
  19. Hans35

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Du meinst mit "anderer Auffassung" die "eigene Initiative"? Das steht tatsächlich in den Prüfungsrichtlinien, aber das ist m.E. zumindest "contra lege", weil § 35 die "Aufforderung" durch den Prüfer zwingend vorschreibt. Ohne "Aufforderung" wird ja keine Frist in Gang gesetzt wird, und dass...
  20. Hans35

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Vielleicht sollte hierzu einiges angemerkt werden: Die Offenbarung der Erfindung in "Teilen" gibt es nicht. Wenn etwas als Patentanmeldung eingereicht wird, was dem Anschein nach die Offenbarung einer Erfindung umfasst, dann wird dieser Eingabe der Anmeldetag zugeordnet. Danach gibt es nur...
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