Im DPMA gilt für Fristen: Gesetz ist Gesetz. Da kann ein Prüfer nichts dran ändern. Er kann eine gesetzliche Frist weder abkürzen, noch verlängern, und wenn die Frist ungenutzt abgelaufen ist, treten die Folgen ein, die das Gesetz dafür vorsieht. Es gibt dazu nur die (ebenfalls gesetzliche)...