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  1. H

    DE Regel entsprechent R.137(5) EPÜ für deutschs Verfahren

    Das kann man in der Tat. Das geht sogar noch weiter: Selbst wenn die zweite Erfindung, auf die zurückgegriffen wird, mit dem ersten, zurückgewiesen Anspruch uneinheitlich ist, dann ist das kein Problem. Das zeigen verschiedene Entscheidungen des BPatG, in denen die Anmeldung an das DPMA...
  2. H

    DE Regel entsprechent R.137(5) EPÜ für deutschs Verfahren

    §38 PatG: Bis zum Beschluss über die Erteilung des Patents sind Änderungen der in der Anmeldung enthaltenen Angaben, die den Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern, zulässig, ... Änderungen der Unterlagen sind im DPMA also (anders als nach R. 137 EPÜ) nach ihrer Anzahl gar nicht und nach...
  3. H

    DE Tonaufzeichnung als Stand der Technik

    "Schriftlich" ist im gewöhnlichen Rechtsverkehr eine Unterart von "Textform" und benötigt einen materiellen Träger (bevorzugt: Papier), auf dem eine Folge von Buchstaben optisch wahrnehmbar ist. (Die genaue Definition habe ich hier nicht parat; aber E-Mails gehören z.B. nicht dazu, obwohl man...
  4. H

    DE Tonaufzeichnung als Stand der Technik

    Genau wie bei der Unterscheidung zwischen "erfinderischer Tätigkeit" und "erfinderischem Schritt" macht es auch bei dem, was als Stand der Technik gilt, kaum einen Sinn, zwischen PatG und GbmG Unterschiede zu machen. Oder kann jemand solche Unterschiede nachvollziehbar begründen? Und ich habe...
  5. H

    EPÜ Nationalisierung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland

    Ich halte §25 PatG für eindeutig: § 25 [Inlandsvertreter] (1) Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz geregelten Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einem Patent nur geltend machen, wenn er im...
  6. H

    EPÜ Zuschlagsgebühr für Jahresgebühren dei Einreichung einer Teilanmeldung

    Das ist in der Tat so, aber es ist nicht platt selbstverständlich, denn das DPMA handhabt das anders. § 39 Abs. 2 S. 1 PatG lautet: Für die abgetrennte Anmeldung sind für die Zeit bis zur Teilung die gleichen Gebühren zu entrichten, die für die ursprüngliche Anmeldung zu entrichten waren. Das...
  7. H

    Frist zur Mägelbehebebung

    Auf welcher Schiene bist du denn unterwegs? So entstehen Verschwörungsmärchen (mit "-Theorie" hat das ja nichts zu tun), sei es gegen Anwälte, gegen Autowerkstätten oder auch gegen Politiker. Dann glaubst du sicher auch, dass die Prüfer absichtlich Zurückweisungen verzögern, damit noch ein...
  8. H

    Frist zur Mägelbehebebung

    Im DPMA gilt für Fristen: Gesetz ist Gesetz. Da kann ein Prüfer nichts dran ändern. Er kann eine gesetzliche Frist weder abkürzen, noch verlängern, und wenn die Frist ungenutzt abgelaufen ist, treten die Folgen ein, die das Gesetz dafür vorsieht. Es gibt dazu nur die (ebenfalls gesetzliche)...
  9. H

    Dokumentartencode D -- "Nationaler Teil des europäischen Patents"

    Gemäß DPMAinformativ NR. 3 (Stand 18.11.2019) gab es den Dokumentartcode D nur für Patentanmeldungen, die in Deutschland in den Jahren 1950 bis 1956 "nur unter Aktenzeichen bekannt gemacht" und in der Anmeldestelle Darmstadt eingereicht wurden. Da muss aber hinter dem D noch "AZ" (für...
  10. H

    Dokumentartencode D -- "Nationaler Teil des europäischen Patents"

    Mir ist ein Dokumentartencode D auch noch nicht begegnet. In jedem Fall scheint ein sehr seltener Fall dahinter zu stecken. Wenn es hier eine DE-Nichtigkeitsklage vor dem BPatG gegeben hat und diese zu einer beschränkten Aufrechterhaltung des deutschen Teils des Patents geführt hat, so muss...
  11. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Wenn ein Prüfer/Bediensteter des EPA seine Schweigepflicht bricht, so dass einem Dritten ohne Zustimmung des Anmelders der Inhalt einer nicht offengelegten Anmeldung bekannt wird, und wenn deshalb jemand (insbes. der Anmelder) zu Schaden kommt, sind m.E. folgende Bestimmungen anwendbar: Artikel...
  12. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Das ist sicher auch so. Ausnahmen von der Akteneinsicht sind trotzdem eher selten, weil die schutzwürdigen persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen hinreichend begründet werden müssen, und diese müssen dann ggf. gegenüber dem Interesse des Einsichtnehmenden überwiegen. Häufiger sind da...
  13. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Dokumente und Vortrag können nicht lediglich deshalb von der Akteneinsicht durch Dritte ausgenommen werden, weil sie die Patentfähigkeit in Frage stellen (!). Bei solchen Ausnahmen geht es nur um medizinische Sachverhalte, die ein Fristgesuch begründen, oder auch um Einspruchs-Vortrag, der ein...
  14. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Nein. Eine solche Mitteilung würde nach Offenlegung der Nachanmeldung der freien Akteneinsicht unterliegen, selbst wenn es sich nur um eine "Telefonnotiz" o.ä. handelt, und damit wäre die Vertraulichkeit in der Erstanmeldung gebrochen, falls diese doch noch vor Offenlegung zurückgenommen wird...
  15. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Nein, auch dem EPA nicht. Gemäß Art. 128 gibt es im EPA für nicht offengelegte Anmeldungen keine Akteneinsicht ohne Zustimmung (oder wie eine Zustimmung auszulegendes Handel) des Anmelders. Nach meinem Verständnis bedeutet "keine Akteneinsicht", dass jegliche Information umfasst ist, also sogar...
  16. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Leider finde ich da nichts zu dieser Frage. Habe ich das etwas übersehen?
  17. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Dann beschreibe ich auch noch einmal die Gegenposition. Abs. 1 gewährt das Prioritätsrecht nur aus einer ersten Offenbarung der Erfindung. Aus einer späteren Offenbarung derselben Erfindung entsteht kein Prioritätsrecht. Abs. 4 Satz 1 gewährt dem Anmelder ein zusätzliches Recht ("auch")...
  18. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Ja, klar. Macht ja sonst keinen Sinn.
  19. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    Nachdem ich die ganze Diskussion nochmal gelesen habe, möchte ich das Ergebnis an Hand des folgenden Szenarios zur Diskussion stellen: Anmelder X meldet in EP1 eine Erfindung an, in der er A+B beansprucht. Er zahlt die Anmeldegebühr nicht, die Anmeldung gilt als zurückgenommen, ohne dass sie...
  20. H

    EPÜ Schrödingers Erste Anmeldung

    "Big Bang Theory" habe ich leider nicht gesehen. Es geht also darum, dass die Eigenschaft eines Objekts ("Katze" kann "tot" oder "lebendig" sein; hier wohl gemeint: "EP2 ist Erstanmeldung zu EP3" kann "wahr" oder "falsch" sein) solange nicht nur ungewiss ist, sondern das System "irgendwie" (im...
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