TheOne320
BRONZE - Mitglied
Regel entsprechend R.137(5) EPÜ für das deutsche Verfahren
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Eine deutsche Anmeldung hat (der Einfachheit halber) folgende zwei Ansprüche:
Anspruch 1: A umfassend B.
Anspruch 12: C umfassend D und A.
Die Prüfungsstelle will den Anspruchssatz wie eingereicht erteilen. Der Mandant schreibt jetzt "In Land xyz haben wir eine Teilanmeldung mit folgen Ansprüchen eingereicht und würden die aktuellen erteilbaren Ansprüche mit den Ansprüchen aus der Teilanmeldung aus xyz vollständig ersetzen wollen".
Neuer Anspruch 1: E umfassend D und A.
Nehmen wir an, dass E in der Beschreibung der Anmeldung offenbart ist. Der neue Anspruch bezieht sich jetzt also auf einen neuen Gegenstand der nicht recherchiert wurde. Gibt es hier im deutschen Verfahren einen Zurückweisungsgrund?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Eine deutsche Anmeldung hat (der Einfachheit halber) folgende zwei Ansprüche:
Anspruch 1: A umfassend B.
Anspruch 12: C umfassend D und A.
Die Prüfungsstelle will den Anspruchssatz wie eingereicht erteilen. Der Mandant schreibt jetzt "In Land xyz haben wir eine Teilanmeldung mit folgen Ansprüchen eingereicht und würden die aktuellen erteilbaren Ansprüche mit den Ansprüchen aus der Teilanmeldung aus xyz vollständig ersetzen wollen".
Neuer Anspruch 1: E umfassend D und A.
Nehmen wir an, dass E in der Beschreibung der Anmeldung offenbart ist. Der neue Anspruch bezieht sich jetzt also auf einen neuen Gegenstand der nicht recherchiert wurde. Gibt es hier im deutschen Verfahren einen Zurückweisungsgrund?
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