Suchergebnisse

  1. H

    EPÜ Vertreterbestellung - Vollmacht im Einspruchsverfahren

    Der Begriff "Fehlende Vertreterbestellung" ist doppeldeutig: Fall A: Wenn A im Namen von B Einspruch erhebt, aber B davon gar nichts weiß oder dies nicht will, dann liegt gar kein Einspruch von B vor, weil er keine entsprechende Willenserklärung von B darstellt. Ein solcher Einspruch gilt also...
  2. H

    EPÜ Amtsermittlung nicht geltend gemachte Einspruchsgründe

    Es geht um die Ermessensausübung bei dieser Kann-Bestimmung. Dabei bedeutet "nicht vorgebracht" im Wesentlichen "nicht fristgemäß vorgebracht". Denn die Einspruchsabteilung wird ja kaum aus eigener Initiative zusätzlich recherchieren. Diese Ermessensausübung soll nach meinem Verständnis...
  3. H

    EPÜ Zahlung der Einspruchs-/Beschwerdegebühr vor Einreichung der jeweiligen Schrift

    Ich sehe das so: An dem Tag, an dem der Einspruch bzw. die Beschwerde eingereicht wird, wird die zugehörige Gebühr fällig. Geht eine Zahlung ein, zu der es keine fällig gewordene Gebühr gibt, dann wird sie zurückerstattet, denn sie erfolgte ohne Rechtsgrund. Das EPA überwacht nicht, ob zu...
  4. H

    Teilpriorität - Andere Patentämter

    Zumindest in den EP-Nichtigkeitsurteilen 1 Ni 10/15 (EP) vom 26.01.2017 und 2 Ni 55/16 (EP) vom 19.07.2018 erkennt das BPatG die Teilpriorität an. Dabei wird aber darauf hingewiesen, dass es sich um "klar unterscheidbare" Gegenstände handeln muss, von denen der eine der Prioritätsschrift...
  5. H

    EPÜ Wiedereinführung eines breiteren Anspruchs während des Prüfungsverfahrens

    Das ist zweifellos so. Das Beispiel soll nur erläutern, dass die Recherche trotzdem auf Küchengeräte beschränkt worden sein könnte, mit den entsprechenden Folgen. Ein Hinweis hierauf wäre ggf., dass eine Wäsche-Waschmaschiene unter den aufgefundenen Schriften nicht vorkommt.
  6. H

    EPÜ Wiedereinführung eines breiteren Anspruchs während des Prüfungsverfahrens

    Mehr Quellen als tfe aufgeführt hat, weiß ich im Moment auch nicht. Im Hinblick auf 137 (5) muss man wohl in der Tat Unterschiede machen, ob es um ein Merkmal im Oberbegriff geht, dessen Weglassen bzw. Verbreitern das relevante technische Gebiet verändert, oder ob es nur zur Folge hat, dass...
  7. H

    EPÜ Wiedereinführung eines breiteren Anspruchs während des Prüfungsverfahrens

    Bei der Recherche wird ja nach Druckschriften gesucht, die möglichst alle Merkmale des Hauptanspruchs nachweisen. Je wichtiger (wesentlicher) ein Merkmal erachtet wird, um so eher wird nicht nach Druckschriften gesucht, die dieses Merkmal gar nicht enthalten. Gibt es also im aufgefundenen...
  8. H

    EPÜ Wiedereinführung eines breiteren Anspruchs während des Prüfungsverfahrens

    M.E. darf der Prüfer (in seiner Auslegung der Sicht des Fachmanns) nicht bestimmen, was ein "erfindungswesentliches" Merkmal ist und was nicht (oder gar dem Anmelder die "richtige" Fassung des Anspruchs diktieren). Auch kann die Zulässigkeit eines geänderten Anspruchs unter dem Aspekte der...
  9. H

    EPÜ Jahresgebühren - Bei Zurückweisung & WB (gilt als zurückgenommen)

    Hierzu meine Meinung: "Endgültig abgeschlossen" i.S.v. VLK ist durchaus etwas anderes ans die Anhängigkeit i.S.v. G 1/09. Bei der Anhängigkeit geht es um den Fortgang des Verfahrens, und z.B. nach Ablauf der Beschwerdefrist nach einer Zurückweisung ist da Schluss. (Ausnahme: Wiedereinsetzung)...
  10. H

    EPÜ Jahresgebühren - Bei Zurückweisung & WB (gilt als zurückgenommen)

    Mit der Anhängigkeit hat das m.E. nichts zu tun. Diese endet im Falle der Zurückweisung der Anmeldung, sofern Beschwerde nicht erhoben wird, mit dem Ablauf der Beschwerdefrist (siehe hier). Üblicher Weise versteht man unter Fälligkeit den Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger die Leistung fordern...
  11. H

    EPÜ Jahresgebühren - Bei Zurückweisung & WB (gilt als zurückgenommen)

    Eine Zahlung nach Fristablauf wird idR zurückerstattet. Stattdessen ist bereits die angedrohte Rechtsfolge der Nichtzahlung eingetreten. Ausnahme: Ist diese Rechtsfolge eine neue Frist für die Zahlung, nun aber mit Zuschlag oder anderen Auflagen (z.B. Weiterbehandlungsgebühr), so wird die...
  12. H

    EPÜ Jahresgebühren - Bei Zurückweisung & WB (gilt als zurückgenommen)

    Kleine Korrektur zu meinem letzten Satz: Der Rechtsgrund für eine Zahlung ist, dass sie fällig geworden ist. Demnach kommt es für eine eventuelle Rückerstattung nicht darauf an, wann die fragliche Jahresgebühr gezahlt wurde, sondern wann (genauer: ob) sie fällig geworden ist. Ist die Anmeldung...
  13. H

    EPÜ Jahresgebühren - Bei Zurückweisung & WB (gilt als zurückgenommen)

    Die Anmeldung ist anhängig, bis über sie rechtskräftig entschieden ist. Im Falle der Zurückweisung also: bis die Rechtsmittelfrist ohne Einlegung des Rechtsmittels abgelaufen ist. Das gilt für die Weiterbehandlung genau wie für die Beschwerde. Im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels bleibt...
  14. H

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Siehe hier: https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/treaties-agreements/agreement/?id=2013001 Einige Staaten haben dem vorläufigen Inkrafttreten der Verträge für 6 Monate (zur Vorbereitung des endgültigen In-Kraft-Tretens) nicht oder nicht uneingeschränkt zugestimmt, d.h. sie...
  15. H

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    War die Ironie wirklich zu überhören? Jedenfalls sollte sich jeder, der in Sachen Software für das Einheitspatent Verantwortung trägt, den Beschluss des BPatG 20 W (pat) 24/12 vom 10.6.2013 anschauen. Ein typisches Beispiel, wie es nicht laufen sollte. Da wird ein Zurückweisungsbeschluss...
  16. H

    EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

    Die Verzögerungen waren zumindest erforderlich, vielleicht sogar gewollt, denn die gesamte Aktenführung soll ja zwingend elektronisch erfolgen und niemand kann ein oder zwei Jahren eine funktionsfähige Software liefern, die sowohl für Nichtigkeits- als auch für Verletzungsverfahren geeignet ist...
  17. H

    EPÜ Wiedereinsetzung II bzw. Überwachung Jahresgebührenzahlung

    In der Tat ist das widersprüchlich. Da wird es wohl schlicht auf das Datum der Anweisungen ankommen: Die letzte gilt. Und wenn beides in demselben Schreiben steht, dann ist es wohl zumindest fahrlässig, wenn nicht sofort (oder wenigstens rechtzeitig) nachgefragt wird.
  18. H

    EPÜ Wiedereinsetzung

    Kann es sein, dass du hier auf ziemlich dünnes Eis geraten bist? Ich habe mal gelernt, dass man seit Aristoteles den abstrahierenden Schluss aus beobachteten Phänomenen auf eine allgemeinere Erkenntnis eine "Induktion" nennt. Die Induktion ist zwar fehleranfällig und muss sich ständig Versuchen...
  19. H

    EPÜ Ausschluss von Gegenständen in der Nachanmeldung

    Was meinst du denn selbst zu deinem "Fall E"? Geht es dir um eine Komplikation infolge einer Wiedereinsetzung? In diesem Fall wird der Anmelder so gestellt, als hätte er die Frist nicht versäumt. Er wird aber nicht darüber hinaus besser gestellt.
  20. H

    EPÜ Ausschluss von Gegenständen in der Nachanmeldung

    Wenn ich die Nomenklatur richtig deute, dann ist jeweils der AT gemeint und somit das Priojahr nicht eingehalten. Dito die anderen Beispiele. Das hat also mit G 1/03 nicht viel zu tun.
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