Die 1. Klausur (Hagen) vom 17. Juni 2019 steht in der Rubrik Downloads zum Herunterladen bereit. Vielen Dank an den „Spender“ !
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Teil 5: Eintragungshindernisse Eine Eintragung in ein Markenregister ist ausgeschlossen, sofern die sogenannten absoluten Eintragungshindernisse dem entgegenstehen. Die beiden bedeutsamsten Eintragungshindernisse sind fehlende Unterscheidungskraft und das Freihaltebedürfnis. Außerdem zählen Täuschungsgefahr, das Verletzen der öffentlichen Ordnung … [Mehr]
Teil 6: Anmelden eines Designrechts Eine Designanmeldung kann als nationale Anmeldung, beispielsweise beim DPMA, als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO oder als internationale Hinterlegung bei der WIPO eingereicht werden. 1. Naturalistische oder schematische Darstellung des Designs Eine … [Mehr]
Teil 5: Europäisches und internationales Designrecht A. Europäisches Designrecht Beim EUIPO[1] in Alicante kann ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet werden. Außerdem kann ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster durch Veröffentlichung erworben werden. 1. Gemeinschaftsgeschmacksmuster Das Recht am Gemeinschaftsgeschmacksmuster steht … [Mehr]
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