
Einschränkung des Unterlassungsanspruchs durch §139(1)S.3 PatG
Der § 139 Absatz 1 Patentgesetz stellt die Anspruchsgrundlage für den Unterlassungsanspruchs eines Patentinhabers dar. Durch das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG) vom 10. August 2021 erhielt der § 139 … [Mehr]