FTO-Recherche nur durch einen externen Patentanwalt möglich?

Kandidat1985

Vielschreiber
Liebe Kollegen,

Ich arbeite in der Patentabteilung eines Industrieunternehmens und bin selber als (deutscher) Patentanwalt qualifiziert. Wir sollen für einen Kunden unseres Industrieunternehmens eine FTO-Recherche durchführen und bestätigen, dass unser Produkt keine Patentrechte Dritter verletzt. Nun meine Fragen:

1.) Darf ein Patentmanager (ohne Patentanwalts-Qualifikation) die FTO-Recherche durchführen und ggf. eine Clearance geben?
2.) Oder muss die FTO-Recherche durch einen externen Patentanwalt durchgeführt werden?
3.) Wie belastbar sind die FTO-Recherchen durch einen externen Patentanwalt? Wenn beispielsweise die FTO-Recherche unvollständig war, ist der externe Patentanwalt dann haftbar? Schreiben die externen Patentanwälte die FTO-Recherche am Ende immer mit einem rechtlichen Disclaimer, damit sie sich nicht strafbar machen?

Danke für eine Auskunft.

Beste Grüsse,
Kandidat1985
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Für das Unternehmen stellt das nur eine Gewährleistung im Rahmen eines Verkaufs des Produktes an den Kunden dar (aber hoffentlich ist es nicht als Garantie formuliert). Dann ist das natürlich keine Rechtsdiensleistung (auch nicht i.S.v. § 5 Abs. 1 RDG) und die Analyse selbst kann von jedem beliebigen Mitarbeiter im Unternehmen erbracht werden. Wegen § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG gilt das sogar für die Mitarbeiter verbundener Unternehmen.

Wie aber sollte sich der externe PA strafbar machen? Du meintest sicher haftbar? Es sollte klar sein, dass man hier als PA keine Sicherheit gewährleisten oder gar garantieren kann, dass keine Verletzung vorliegt. Wichtig ist, dass weder beim PA noch beim Unternehmen grobe Fahrlässigkeit bei der Durchführung der Analyse vorliegt. Das muss man im Zweifel belegen können.
 
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