Ein Vortrag aus der AG München vom 3. Februar 2020 mit dem Titel “Europäisches Patentübereinkommen Teil II – Anmeldeverfahren” steht zum Download bereit. Der Vortrag betrifft insbesondere die Themenbereiche Vertretung, Gebührenzahlung, Nationalisierung und Übersetzung. Vielen Dank an den Kandidaten, der den Vortrag ausgearbeitet und uns zur Veröffentlichung bereitgestellt hat.
Ähnliche Artikel
Patentschriften als Beleg für allgemeines Fachwissen (EPA)
Die Frage, ob Patentschriften als Beleg für allgemeines Fachwissen vor dem EPA anerkannt werden, kann so wie jede rechtliche Fragestellung mit “Es kommt drauf an.” beantwortet werden. 1. Richtlinien für die Prüfung Gemäß den Prüfungsrichtlinien … [Mehr]
T0447/22 – Unstimmigkeiten zwischen Ansprüchen und Beschreibung
Die Entscheidung T 0447/22 ist ein weiterer Beitrag zur Debatte darüber, inwieweit die Beschreibung eines Patents zur Auslegung der Ansprüche herangezogen werden sollte. In diesem Fall geht es um zwei Fragen, die möglicherweise bald an … [Mehr]
Softwarebezogene Erfindungen nach der europäischen Praxis (AG München)
Ein Vortrag aus der AG München vom 5. November 2018 mit dem Titel “Softwarebezogene Erfindungen nach der europäischen Praxis” steht zum Download bereit. Vielen Dank an den Kandidaten, der den Vortrag ausgearbeitet und uns zur … [Mehr]