Grundlagen des Arbeitnehmererfindungsrechts (Teil 5)
Teil 5: Benutzung der Erfindung und Auskunftserteilung Die Benutzung bzw. Verwertung einer Arbeitnehmererfindung stellt die Grundlage der Vergütungspflicht dar. Es können dabei unterschiedliche Benutzungsarten, insbesondere Umsatzsteigerung, Lizenzeinnahmen und Kostenersparnis, zu berücksichtigen sein. Der Beginn der … [Mehr]