Berufliche Praxis Gehalt nach der Ausbildung Sammelthread

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grond

Guest
corvinus schrieb:
vielleicht bin ich begriffsstutzig:

was heißt das 4 Stunden abrechnen?
Das ist so etwas wie schwarze Magie. (Kennt Ihr Bistromath, den Computer des einen Raumschiffes bei Per Anhalter durch die Galaxis? Der berechnet immer das gewünschte Ergebnis...)

Offiziell gibt es einen Stundensatz von 300 €, der bei Verhandlungen voll zuschlägt. Um Verhandlungen aber nicht übermäßig teuer erscheinen zu lassen, wird der Zeitaufwand für die Schreibarbeit entsprechend runtergerechnet, bis etwas herauskommt, was man dem Mandanten auch tatsächlich in Rechnung stellen kann. Dabei werden allerdings die Stunden nicht angegeben, so dass es eh Ansichtssache ist, ob das nun eine stundenbasierte Abrechnung ist oder nicht. Jedenfalls steht in unseren Gebührenblättchen zu den einzelnen Posten so etwas wie "bei geschätztem Bearbeitsungsaufwand 2h pro Bescheid 600 €" oder so...
 
G

grond

Guest
corvinus schrieb:
Und auch die Beträge für Junganwälte kommen hin. 10 kEURO p.m. (= 120 p.a) ist sehr sehr viel Geld, da scheinen manche hier völlig falsche und irreale Vorstellungen vom Lebenzu haben.
Wobei daran erinnert sei, dass das nur der generierte Umsatz ist, von dem nur ein Anteil (durchschnittlich wohl 50%) an den frei mitarbeitenden Junganwalt gehen. Und 5000€ brutto ist dann meines Erachtens eher solala.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Grob gesagt benutzen also die meisten Kanzleien einen der folgenden beiden Abrechnungssysteme:

1.) x € / Stunde Honorar und 1:1 Abrechnung
2.) 2x € / Stunde und nur 50% der Stunden abrechnen

....
 
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Hornochse

Guest
Gast schrieb:
Grob gesagt benutzen also die meisten Kanzleien einen der folgenden beiden Abrechnungssysteme:
Nein, ich glaube eher, die meisten Kanzleien benutzen beide Abrechnungssysteme alternierend je nach Bedarf.
 
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Gert

Guest
Dass es hier hauptsächlich ums Geld geht, sieht man gut an den Hits, der Thread ist einsamer Rekordhalter, selbst die legendären skrupellosen Ausbilder hatten weniger (der wurde allerdings auch immer langweiliger).

Da offenbart sich, worum die Gedanken kreisen: der schnöde Mammon.

Und ich bin froh, dass hier mal klargestellt wurde, dass die Zulassung zum PA keine Lizenz (mehr?) zum Gelddrucken ist, wie das offenbar noch viele meinen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gert schrieb:
Und ich bin froh, dass hier mal klargestellt wurde, dass die Zulassung zum PA keine Lizenz (mehr?) zum Gelddrucken ist, wie das offenbar noch viele meinen.
Genau meine Meinung. Die Schwemme an Kandidaten seit 1999 ist wohl hauptsächlich darauf zurückzuführen.

Selbst in der Industrie gibt es nun schon erste Tendenzen, statt überzogene Gehaltsforderungen zu akzeptieren, lieber dann über Head Hunter europaweit nach fertigen European Patent Attorneys zu suchen. Mit den "neuen Ländern" im Osten Europas (in EU und EPÜ) könnte sich das durchaus langfristig bemerkbar machen.
 
A

Arriba

Guest
Dann ist es in der Industrie also anscheinend immer noch so das der European Patent Attorney den "besser" bezahlten Weg darstellt ? Ist das so, oder habe ich das was falsch verstanden. Viele haben ja Komplexe das sie "nur" die Europäische Prüfung haben, unbegründet oder ?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ein Blick auf die Stellenanzeigen im EPA Amtsblatt der letzten Jahre (auch dieses Jahres) sollte doch eindeutig darüber Aufschluß geben. Die Tendenz europaweit (mindestens bei Konzernen) ist, soviel wie möglich und sinnvoll über das EPA zu machen.

Meist dann auch noch in Englisch (man arbeitet ja heute international). Und wenn dann auch noch das Londoner Protokoll in mehreren Ländern aktiv ist, dann sieht es für Deutsch ganz schlecht aus. Da hat man als Deutscher PA langfristig keinen Sprachvorteil mehr.

Den Deutschen PA braucht man vor allem für Rechtsberatungsangelegenheiten (RBerG) und Markensachen. Das RBerG schlägt ja schon voll zu bei verschiedenen Konzerngesellschaften. Man will ja nicht immer gleich für jede dieser Gesellschaften bloß für IP Angelegenheiten Prokura vergeben.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Mühle, Heiko; Schleuthner, Matthias; Wolter, Ralf-Peter
Wer verdient was? - Vergütung im Patentwesen
Ergebnisse einer Online-Umfrage zu Vergütungsstrukturen im gewerblichen Rechtsschutz

"Die dargestellten Zusammenhänge und Gehaltsgrößen können darüber hinaus die Argumentation in Gehaltsverhandlungen unterstützen und dem Personalmanagement die vergütungsrelevante Einschätzung des Marktes erleichtern."

Um nochmal auf dieses Buch zurückzukommen. Falls das jemand von Ihnen haben sollte und sich kurz die Mühe machen würde, um folgendes zu beantworten. Was ist in etwa der Marktwert eines Kandidaten nach z.B. 2 Jahren Ausbildung mit und ohne Dr.? Vielen Dank.
 
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einhundertachtundzwanzigepue

Guest
Es lebe Art 128 EPÜ.

Wer sich für das Thema im Allgemeinen interessiert, der bekommt durch elektronische Akteneinsicht bei EP 1 564 219 interessante Informationen, siehe die Anlage zur Eingabe vom 11. Januar 2006, u.a. §5.
 
K

Kand.

Guest
An den Redakteur:

Es ist unverständlich, daß das EPA Einsicht in solche Schriftstücke gewährt bzw. der Verfasser der genannten Eingabe den an's EPA als Anlage übersandten Vertrag nicht geschwärzt hat. Somit kann man argumentieren, daß der betreffende Patentanwalt selbst schuld ist.

Aber: Man muß schon sehr viel "Glück" haben, um bei einer Akteneinsicht über ein solches Schriftstück zu stolpern. Anders ist es hingegen zu beurteilen, wenn hier -unter entsprechender Rubrik - ein solcher Hinweis veröffentlicht wird.

Ich empfehle daher dringend, den vorstehenden Beitrag zu löschen, um nicht Vertragsbedingungen einer bekannten Münchner Kanzlei in der Öffentlichkeit breittreten zu lassen, zumal dort auch private Daten wie Anschriften, PKW-Modell und Kennzeichen, etc. genannt werden.

P.S.: Ich bin weder in der betreffenden Kanzlei angestellt noch mit dieser in irgendeiner Art und Weise verbunden.
 
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Elke

Guest
In dem betreffenden Fall war es m.E. nicht notwendig, dieses Dokument überhaupt zur Akte zu geben, man hätte das Problem anders lösen können. Wenn die betreffende Kanzlei es dennoch tut, so ist es ihr egal, dass diese Information an die Öffentlichkeit gelangt. Vielleicht findet sie auch nicht besonderes dabei. Derlei Information ist ganz klar nicht Bestandteil dessen, was vom EPA von der Akteneinsicht ausgenommen werden darf. Es gibt also überhaupt keinen Grund hier in diesem Forum irgendwelche Zensur zu üben. Zensur ist immer ein gravierender Einschnitt. Welches Recht sollte denn durch diese Zensur gewahrt werden ? Und derjenige, der dieses Recht geltend machen könnte, ist ja selber die Quelle der Information.
(Ausserdem kann man mir den genannnten Zahlen auch nicht allzuviel anfangen, weil man die Zusammenhänge nicht recht durchschaut. Wenn der Mann diesen Betrag jeden Monat bekommen hat, ist das sehr viel Geld. Wenn er davon 30% Sozialabgaben bezahlt, ist es etwas weniger. Wenn die Zahlen zum Jahrenende erhöht worden sind, weil der Gewinn grösser war als erwartet, kann man das nicht mit 12 multiplizieren. Nun gut, es ist viel Geld. Aber hat er sich dafür am Anfang eingekauft ? Und davon mal abgesehen : ist ja auch ein renommierter Laden ! In Schläfrig-Holstein gibts weniger, klar).
 
G

Gästin

Guest
Nun habt euch mal nicht so, bei Zahnärzten, Beamten und Frisören weiss man, was sie verdienen, warum soll denn das bei PAs anders sein ?
 
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Dr. No

Guest
Nun habt euch mal nicht so, bei Zahnärzten, Beamten und Frisören weiss man, was sie verdienen, warum soll denn das bei PAs anders sein ?
Ich weiß weder was ein Zahnarzt noch was ein Friseur (hoffentlich ist diese Schreibweise noch erlaubt) verdient!
 
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Plempi

Guest
Ungeachtet der obigen Beiträge bedanke ich mich jedenfalls beim EPA für die Bereitstellung dieser Eingabe und bei der Kanzlei VV für die in dieser Form gemachte Eingabe; jetzt habe ich eine gute Vorlage.
 
C

corvinus

Guest
@plempi

ja, stimme ihnen zu, das ist wirklich eine fantastische Steilvorlage für das reale Leben; außerdem gut geeignet um Gehalts/Einkommensvorstellungen, die hier im Forum rumgeistern zu relativieren
 
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grond

Guest
corvinus schrieb:
außerdem gut geeignet um Gehalts/Einkommensvorstellungen, die hier im Forum rumgeistern zu relativieren
Oder zu befeuern. Wer weiß schon, welchen Status der Ausscheidende in der Kanzlei hatte? Ist das ein alter Kämpe, der geht, oder ein Jungpartner mit drei Jahren Historie in der Kanzlei? Je nachdem, sind das geringfügige Abfindungen oder traumhafte Summen...
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
corvinus schrieb:
außerdem gut geeignet um Gehalts/Einkommensvorstellungen, die hier im Forum rumgeistern zu relativieren
Oder zu befeuern. Wer weiß schon, welchen Status der Ausscheidende in der Kanzlei hatte? Ist das ein alter Kämpe, der geht, oder ein Jungpartner mit drei Jahren Historie in der Kanzlei? Je nachdem, sind das geringfügige Abfindungen oder traumhafte Summen...
Manche Summe - insbesondere was die Abfindung betrifft - ist ja gar nicht explizit genannt. Wenn jemand (vermutlich) einen x/100 Anteil an der Kanzlei hatte und (x+z)% von Anlagevermögen, Bankguthaben etc. erhält, ist das doch unabhängig von seinem Status in Ordnung. Die Gewinnbeteiligung für das laufende Jahr hängt nun mal sehr vom tatsächlichen Kanzleigewinn ab. Ohne den zu kennen, kann man auch keine Aussage treffen, ob er gut oder schlecht weggekommen ist. Absolut gesehen ist das natürlich aus Sicht des Kandidaten ganz nett ;-)
 
N

noch ein Kand.

Guest
Kand. schrieb:
An den Redakteur:

Aber: Man muß schon sehr viel "Glück" haben, um bei einer Akteneinsicht über ein solches Schriftstück zu stolpern. Anders ist es hingegen zu beurteilen, wenn hier -unter entsprechender Rubrik - ein solcher Hinweis veröffentlicht wird.

P.S.: Ich bin weder in der betreffenden Kanzlei angestellt noch mit dieser in irgendeiner Art und Weise verbunden.
... und da macht es doch wirklich stutzig, wie jemand genau eine solche Akte mit einer extrem neuen Eingabe in der Online-Einsicht findet. Ob das noch etwas mit "Glück" zu tun haben kann? Meines Wissens nach bietet die Online-Einsicht noch keine Textsuchfunktion, d.h. diejenige Person, die diesen Hinweis hier veröffentlicht hat sollte mit ziemlicher Sicherheit mit der Akte vertraut sein. Ich kann mich also des Eindrucks nicht erwehren, dass diese "Veröffentlichung" (sowohl beim EPO als auch hier im Forum) ganz bewußt (und evtl sogar von der selben Person) durchgeführt wurde - aus welchen Gründen auch immer - ein Schelm ist, wer böses dabei denkt....
 
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