Ich kenne das so, dass bei solchen Sammelerklärungen (beispielsweise auch bei Umschreibungen) eine Liste mit Aktenzeichen (gerne auch mit Aktenzeichen des Anmelders und Anmeldungstitel, um Versehen zu vermeiden....) angehängt ist.
§§ 17, 26-28 DPMAV, §§ 7, 8, 15 PatV sind relevant, so dass ein...