Erfülle ich die Voraussetzungen zum PA

Liebes Forum,

ich habe durch Zufall den Beruf des Patentanwalts entdeckt und bin davon sehr begeistert. Trotz Recherche wurde mir jedoch nicht klar, ob ich die Vorrausetzungen dafür erfülle. Kurz zu mir :

- Bin 26 J
- Bachelor of Engineering in Fahrzeugtechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (Abschluss nur 2,6, dafür aber zügig durchgezogen)
- Seit 4 Monaten Festanstellung als Ingenieur
- 2x 3 Monate Praktika. Einmal in der Unternehmensberatung ( Fachfremd) und einmal in einem Ingenieurbüro


Laut meiner Recherche braucht man einen Hochschlussabschluss und 1.5 Jahre Berufserfahrung. Der Hochschulabschluss darf nicht von einer FH sein.

- Wie ist meine Hochschule zu qualifizieren? Es ist ja keine wirkliche FH sondern eine HAW( oder englisch UAS). Auch auf deren Seite habe ich nicht gefunden, dass die sich als Fachhochschule ansehen. Auf meiner Bachelorurkunde ist die Hochschule auch nicht als FH aufgehführt.

- Zählen meine Praktika auch als Berufserfahrung? Oder muss ich noch etwas in meinem Job bleiben.

- Je nachdem wie mein Abschluss bewertet wird, müsste ich für den Fall das es nicht ausreicht noch mit einem Master nachhelfen. Wenn die Ausbildung c.a. 3 Jahre dauert und ich noch vorher einen Master machen muss, bin ich um die 30. Ist dieses Alter problematisch?

- Wird irgendetwas währen der Ausbildung vergütet? Ich habe gelesen, dass die 24 Monate beim Patentanwalt vergütet werden, wie sieht es mit den 8 Monaten in München aus?


Ich bedanke mich schonmal für euer Hilfe und wünsche euch einen schönen Abend

LG
 

PriorArtDefense

GOLD - Mitglied
Du musst für die Zulassung zur deutschen Ausbildung einen Master (oder Promotion) von einer Uni mitbringen. TU zählt, FH zählt nicht.

Für das EPA reicht dein FH-Bachelor, sofern er zu mindestens 80% technische Inhalte hatte.
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Liebes Forum,

[...]
Laut meiner Recherche braucht man einen Hochschlussabschluss und 1.5 Jahre Berufserfahrung. Der Hochschulabschluss darf nicht von einer FH sein.

- Wie ist meine Hochschule zu qualifizieren? Es ist ja keine wirkliche FH sondern eine HAW( oder englisch UAS). Auch auf deren Seite habe ich nicht gefunden, dass die sich als Fachhochschule ansehen. Auf meiner Bachelorurkunde ist die Hochschule auch nicht als FH aufgehführt.

[...]

- Je nachdem wie mein Abschluss bewertet wird, müsste ich für den Fall das es nicht ausreicht noch mit einem Master nachhelfen. Wenn die Ausbildung c.a. 3 Jahre dauert und ich noch vorher einen Master machen muss, bin ich um die 30. Ist dieses Alter problematisch?

LG

Die "Hochschulen für angewandte Wissenschaft" sind die ehemaligen FHs - mit der Umbenennung haben sie es anscheinend geschafft, sogar den einen oder anderen Studenten zu Verwirren...

Um PA zu werden brauchst Du einen Master oder höher von einer Uni oder Technischen Hochschule (das sind Unis!).

Mit einem FH-Abschluss gibt es noch die Möglichkeit gemäß §158 PAO Patentanwalt zu werden - wenn man diesen Weg denn gehen will...
 
Wo würde ich dann Arbeiten?

Müsste ich dafür nach München umziehen um für die EPA zu arbeiten oder kann man auch in HH bleiben?

Des weiteren würde ich gerne wissen, was man so ungefähr verdient. Gerne eine private Nachricht schicken, falls man es nicht hier schreiben will.
 

philkopter

GOLD - Mitglied
Hallo

Willst Du nun Patentanwalt werden oder beim Europäischen Patentamt (EPA) arbeiten?

Das EPA ist in München und Den Haag (jedenfalls die Prüfungsabteilungen). Du wirst also nicht von HH aus arbeiten können. Dort musst Du kein Patentanwalt sein. Die Einstellungskriterien kenne ich nicht, doch bewerben kann man sich sicherlich auch mit Deinem Abschluss.

Die Ausbildung zum Patentanwalt kannst Du auch in HH machen. Es gibt dort einige Kanzleien.

Den Verdienst beim EPA kannst Du durch eine kleine Google-Recherche herausfinden. Das EPA veröffentlicht dazu auch Übersichten. Das genaue Gehalt ist schwierig vorherzusagen, da es viele Zuschläge gibt in Abhängigkeit der genauen Umstände.

Als Kandidat in einer Kanzlei sind die Gehälter recht unterschiedlich und hängen sicher auch vom Ausbildungsort ab. In München wirst Du eventuell etwas mehr verdienen, aber dafür auch höhere Kosten haben.

VG
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Eine Ausbildung zum zugelassenen Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (umgangssprachlich auch "Europäischer Patentanwalt" genannt) macht man in der Regel in der Patentabteilung eines Unternehmens. Vielleicht gibt es bei deinem Arbeitgeber ja eine? Ansonsten gibt es in HH durchaus Unternehmen mit Patentabteilung, zum Beispiel Airbus. Das Gehalt ist dann schon während der Ausbildung vergleichbar mit einem Ingenieursgehalt, nach erfolgreicher Prüfung in der Regel etwas höher.
 

MH Patent

Schreiber
Guten Abend,

da ich mit Recherche hier im Forum keine Antworten auf meine Fragen finden konnte, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir kurz weiterhelfen könntet.
Die Dame vom dpma hat ebenfalls unter anderem hierher verwiesen.

Kurz zu mir:

Aktuell studiere ich Biochemie an der staatlichen (wissenschaftlichen) Uni Bonn im zweiten von vier Semestern (Vollzeit). Der Masterabschluss sollte neben eineinhalb Jahren absolvierter Berufserfahrung schonmal den Anforderungen zur Ausbildungszulassung entsprechen.

Bei meinem Bachelor bin ich mir aber nicht sicher, da ich die Infos der PAO nicht eindeutig entnehmen konnte:
Den Bachelor habe ich Ausbildungs- und Berufs-begleitend an einer privaten FH dual absolviert,
knapp 90% der CP wurden hier durch wissenschaftliche Module erlangt.

Meine Fragen:

- spielt die duale Studienform eine maßgebliche Rolle bei der Zulassung zur PA-Ausbildung?
- kann meine zusätzliche (medizinische Labor-) Berufsausbildung insgesamt begünstigend für die PA-Ausbildungszulassung sein?
- reicht es aus, wenn lediglich der Master (aber eben nicht der Bachelor) an einer wissenschaftlichen Hochschule absolviert wurde?



Ich würde mich sehr über eure Ratschläge freuen, damit ich mich rechtzeitig auf eine PA-Ausbildung einstellen kann, ohne zu spät zu merken, dass ich die Voraussetzungen überhaupt nicht erfülle.


Beste Grüße aus Bonn,
Martin Haimann
 
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NiceGuyEddie

BRONZE - Mitglied
Ich wurde in letzter Zeit häufig mit der Frage konfrontiert: "woher soll ich denn wissen, ob mein Studium die Voraussetzungen erfüllt?!" und habe mal beim DPMA angerufen.

Das DPMA weiß, dass es zum Teil schwierig ist, die Beurteilung des Studiums vorherzusehen, insbesondere bei Mischstudiengängen. Trotzdem kann nicht jeder Interessierte ein verlässliches Gutachten des DPMA erwarten, das sprengt deren Kapazität.

Die richtige Herangehensweise ist wohl die, dass sich bei Zweifeln an der technischen Befähigung eines Bewerbers doch bitte der potentielle Ausbilder (gerne auch schon vor Jobzusage) an das Referat wenden soll, um eine entsprechende Stellungnahme einzuholen.

Allen zukünftigen Bewerbern kann ich nur raten: bohrt im Studium keine "dünnen Bretter" und bleibt so technisch wie möglich.

Viel Erfolg!
 
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