In den vergangenen Jahren haben wir Umfragen zur Ausbildung der Patentanwaltskandidaten unter den Nutzern unseres Forums durchgeführt. Die ersten Umfragen wurden im Zeitraum von 2008 bis 2011 durchgeführt, während die zweiten Umfragen seit 2012 online waren und zum Jahresende 2023 geschlossen wurden. Die Ergebnisse dieser Umfragen haben wir in der neuen Rubrik “Umfrageergebnisse” unserer Webseite zusammengefasst. Es versteht sich, dass die Ergebnisse nicht als repräsentativ, aber vielleicht als interessant angesehen werden können.
Den vorliegenden Blogbeitrag können Sie sich auch in
unserem Podcast blue tie anhören.
So haben wir gefragt, wie es um die Arbeitszeiten eines Patentanwaltskandidaten in Stunden pro Woche bestellt ist, zumal die Arbeitszeit teilweise von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten abzuweichen scheint. Gefragt war hier nach der reinen Arbeitszeit für den Arbeitgeber, also nicht nach der zusätzlichen Zeit, die ein Kandidat für das Fernstudium, die Europäische Eignungsprüfung o. ä. aufbringen musste. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die Arbeitszeit bei rund 80% der Kandidaten allenfalls 50 Stunden pro Woche betrug. >>> Zu den Ergebnissen im Detail
In einer weiteren Umfrage interessierte uns, wieviel Zeit zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses des Kandidaten und der offiziellen Meldung als Patentanwaltsbewerber vergangen ist. Dies ist für den Kandidaten insofern relevant, als dass der für die Fristen maßgebliche Beginn der Ausbildung auf den Tag fällt, an dem der Ausbilder den Kandidaten offiziell als Patentanwaltsbewerber gemeldet hat. Der größte Teil der Kandidaten, nämlich 68%, wurde innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gemeldet, die Hälfte davon gar sofort mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses. >>> Zu den Ergebnissen im Detail
Bei einer weiteren Umfrage wollten wir wissen, ob die Patentanwaltskandidaten ihre Einsendeaufgaben für das Fernstudium während der Arbeitszeit bearbeiten dürfen. Konkret ging es um die Frage, ob die Ausarbeitung der Lösung zur jeweiligen Einsendeaufgabe – ohne das Durcharbeiten der zugehörigen Skripte – während der Arbeitszeit erfolgen durfte. Hier kamen die Umfragen aus beiden Zeiträumen im Wesentlichen zum selben Ergebnis, wobei im Durchschnitt rund 36% der Kandidaten die Aufgaben während der Arbeitszeit bearbeiten durften. >>> Zu den Ergebnissen im Detail
Deutlich geringer ist der Prozentsatz in einer anderen Umfrage ausgefallen, bei der wir die Kandidaten gefragt haben, ob diese eine Umsatzbeteiligung von der Ausbildungskanzlei erhalten. Sollte dies der Fall sein, so wollten wir ferner wissen, wie hoch die prozentuale Umsatzbeteiligung unter Bezugnahme auf die erarbeiteten Honorare ist. Letztlich gaben nur etwa 17% der Kandidaten an, überhaupt eine Umsatzbeteiligung zu erhalten. Bei über der Hälfte dieser Kandidaten lag die prozentuale Umsatzbeteiligung zwischen 6 und 15 %. >>> Zu den Ergebnissen im Detail
Die allererste Umfrage des Kandidatentreffs stammt übrigens aus dem Jahr 2005. Damals wurde in der Patentanwaltskammer die Frage heiß diskutiert, ob es für Patentanwälte eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk geben solle. Damals fand sich eine knappe Mehrheit gegen eine solche Pflichtmitgliedschaft. Konkret sprachen sich 50% der Umfrageteilnehmer dagegen und 44% dafür aus. Ungeachtet dessen kam die Pflichtmitgliedschaft. >>> Zu den Ergebnissen im Detail
Wie stehen die Kandidaten und Patentanwälte heute zur Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk? Wir haben uns erlaubt, diese Frage knapp 18 Jahre später erneut zu stellen. Vielleicht hat sich das Stimmungsbild ja mittlerweile in eine Richtung geändert. Jeder im Forum registrierte Nutzer kann wieder teilnehmen und sein Abstimmungsverhalten natürlich auch gerne kommentieren. >>> Zur neuen Umfrage