Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk?

WIR FRAGTEN:

Am 11. Juli 2005 findet die 84. Versammlung der Patentanwaltskammer statt. In dieser Versammlung wird der Antrag gestellt, den Vorstand zu ermächtigen, abschließende Schritte in die Wege zu leiten, um der Patentanwaltschaft den Beitritt zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zu ermöglichen. Diese Ermächtigung umfaßt auch Aktivitäten des Vorstands, die Patentanwälte aus den anderen Bundesländern durch Staatsverträge in die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung einzubinden.

Dies klingt zunächst positiv, bedeutet jedoch unter anderem, das es zu einer Pflichtmitgliedschaft der Patentanwälte im Versorgungswerk kommt, die mit nicht unerheblichen Beiträgen verbunden ist, während der Nutzen umstritten ist. Von dieser Pflichtmitgliedschaft sind jedoch nicht die bereits zugelassenen Patentanwälte betroffen, die in der Versammlung über den Antrag abstimmen. Diese können sich vielmehr im Laufe eines Jahres entscheiden, ob sie Mitglied werden möchten oder nicht. Betroffen von der Pflichtmitgliedschaft sind vielmehr diejenigen, die erst später ihre Zulassung erhalten, also die Kandidaten von heute und morgen.

Da die Kandidaten in der Versammlung kein Stimmrecht haben, ist Herr Patentanwalt Müller (München) mit der Bitte an den Kandidatentreff herangetreten, eine Meinungsumfrage unter den Kandidaten durchzuführen. Herr Patentanwalt Müller möchte das Ergebnis dieser Meinungsumfrage auf der Versammlung vorbringen, um auch den letztlich Betroffenen Gehör zu verschaffen.

Der Kandidatentreff entspricht dieser Bitte sehr gern und hofft auf eine rege Beteiligung! Selbst wenn der eine oder andere noch nicht zu einer abschließenden Meinung gekommen ist, so sollte er zumindest mit “unentschlossen” abstimmen, damit die Kammer sieht, daß die Frage auch die Kandidaten bewegt.

ERGEBNIS:

Grundlage des Ergebnisses ist eine vom 13.-30 Juni 2005 durchgeführte Umfrage, an der insgesamt 134 Nutzer teilgenommen haben:

KOMMENTARE ZUM ABSTIMMUNGSVERHALTEN:

Kommentare von Nutzern, die FÜR (Pro) die Pflichtmitgliedschaft gestimmt haben:

„Wer die Ausbildung vor Kenntnis der Beitritts-bestrebungen begann, muss bis nach
Abschluß der Ausbildung die Möglichkeit zur Ablehnung des Bei-tritts haben, da sonst
private Altersvorsorgemaß-nahmen durch die zusätzlichen unvorhersehbaren Zahlungen an
das Versorgungswerk gefährdet sein könnten. Für die meisten Kandidaten ist es außderdem
erst nach Abschluss der Ausbildung und Eintritt in die Kanzlei als Patentanwalt ersichtlich,
welche Beiträge sie (gehaltsabhängig) überhaupt zum Versorgungwerk leisten können und
wie ihre Altersvorsorge somit aussieht (bereits fertige Patentanwälte haben diese Information
schon jetzt). Zumindest sollten den betroffenen Kandidaten die gleiche einjährige Bedenkzeit
zugestanden werden wie den Patentanwälten. Diese Übergangsregelung bräuchte für
Kandidaten, die nach beschlossenem Beitritt der Patentanwaltschaft zum Versorgungswerk
ihre Ausbildung aufnehmen, nicht mehr zu gelten, da diese vor der Entscheidung für die
Ausbildung über den zwangsläufig damit verbundenenen Eingriff in die Altersvorsorge
informiert werden können.“

„Prinzipiell eine gute Sache mit deutlich mehr Vor- als Nachteilen. Es wäre gut, eine
vernünftige Übergangslösung bzgl. der gesetzlichen Rentenversicherung zu erzielen.
Insbesondere für diejenigen, die zwar schon länger in die gesetzliche Versicherung eingezahlt,
aber die 60 Beitragsmonate noch nicht erfüllt und somit noch keinen Rentenanspruch
erworben haben. Mögliche Lösungen: Entweder die Möglichkeit zu schaffen, eingezahlte
Beitrage mit “rüberzunehmen” bzw. für eine Übergangszeit auf Antrag einen ermäßigten Satz
für das Versorgungswerk zu verlangen, so daß die gesetzliche bis zur Erzielung von 60
Beitragsmonaten weitergezahlt werden kann.“

„Halte ich für eine gute Sache, da man mit kaum einer anderen Option so gute
Renditechancen mit diversen Versicherungsleistungen kombinieren kann.“

„Da ich prinzipiell das Versorgungswerk gut finde und dies nur mit einer
Pflichtmitgliedschaft möglich ist. Halte jedoch den Vorschlag auch für gut, dass Kandidaten,
die bereits zugelassen sind, die Wahlmöglichkeit noch haben und alle “Neueinsteiger” dann in
die Pflichtmitgliedschaft müssen.“

„Eine Wahlmöglichkeit auch für uns aktuelle Kandidaten wäre fair denen von uns gegenüber,
die sich bereits um Altersvorsorge, BU etc. gekümmert haben. Ich persönlich würde mich
aber auch dann für die Mitgliedschaft im versorgungswerk entscheiden.“

„Pflichtmitgliedschaft für alle PAs unter der Altersgrenze von 45 Jahren.“

„1. die Konditionen sind ähnlich wie bei einer privaten Renten-, Hinterbliebenen-, und
Berufsunfähigkeitsversicherung. 2. zu einem Angestelltenverhältnis kann es jederzeit
kommen. 3. das Versorgungswerk kann nur ein Teil der Altersvorsorge sein, und entspricht
dann dem sicheren Anteil der zukünftigen Rente. Meine Frage: fällt der Beitrag unter die
zukünftige Steuerbefreiung?“#

„Liebe angehende Kollegen/innen, liebe Kollegen/innen, (Anm. des Kandidatentreffs: Da
diese Stimme nicht von einem Kandidaten abgegeben wurde,, ist diese nicht in das
Umfrageergebnis eingeflossen.) nur um vielleicht etwas die ganze Diskussion zu
versachlichen, möchte ich als Jungpatentanwalt auch einen kleinen Beitrag zum Forum
liefern. Anbei deswegen stichwortartig ein paar Punkte, die bei der Diskussion nicht aus den
Augen gelassen werden sollten: 1.) Gerade Selbstständige brauchen eine solide
Altersversorgung: Oftmals wird meiner Meinung nach in der Diskussion übersehen, dass das
in das Versorgungswerk eigezahlte Geld nicht verloren geht, sondern Teil einer
Altersversicherung ist, die ohnehin jeder Selbstständige benötigt. Dass gerade junge
Selbstständige, wie wir es sind und die immer mehr werden, hierfür zu wenig tun, ist ein
bekanntes Problem, das sich erst später rächen wird. Also sollten die Zahlungspflichten und
Leistungen der Versicherer auch in vergleichbarer Höhe gegenüber gestellt werden. Die
Differenzen hierbei sind nicht groß, erst recht, wenn hierbei auch die Risiken einer privaten
Alterssicherung berücksichtigt werden (variierende Höhe der Überschüssbeteiligungen, Kurse bei Aktien- und Rentenfonds, Sanierungsmaßnahmen an Wohneigentum). Letztendlich stellt
das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eine sichere Altersversorgung dar, die im Gegensatz
zur gesetzlichen Rentenversicherung genau wie eine private Versicherung nach dem
Leistungsprinzip arbeitet – wer viel verdient zahlt viel ein und bekommt entsprechend viel
Rente. Die Vorteile hierbei sind, dass es keine Quersubventionen zugunsten anderer, also
auch keine versicherungsfremden Leistungen, gibt, dass der Verwaltungsaufwand nur sehr
gering ist und dass es sich nicht um ein Unternehmen handelt, das Gewinne erwirtschaften
muss. Außerdem sind die Ausgaben für das Versorgungswerk nach dem
Alterseinkünftegesetz abziehbare Sonderausgaben! Hier gibt es auch steuerlichen Spielraum,
in dem man bspw. in einem guten Jahr mal mehr einzahlt und dadurch auch seine Steuerlast
senkt. Eine derartige Rente kann somit eine sichere Säule einer Altersversorgung darstellen.
Auch wenn wir alle natürlich jung, dynamisch und erfolgreich sind, sollte jeder einmal in sich
gehen und überlegen, was ihm und ihr eine sichere Altersversicherung wert ist. Gerade nach
langem Studium, Promotion, Kandidatenzeit, Kollegenarbeit… hatten sicherlich viele noch
keine Gelegenheit, sich eine solide Alterssicherung aufzubauen (lasst Euch hier bloss nicht
von den tollen Autos Eurer Ausbilder blenden, die goldenen Zeiten für Jungpatentanwälte
nach der Kandidatenzeit sind nicht zuletzt aufgrund der ständig wachsenden Zahl von
Patentanwälten vorbei). 2.) Sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in
Finanzangelegenheiten dümmer als Patentanwälte? Wie Ihr ja hoffentlich wisst, sind die
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bereits freiwillig dem Versorgungswerk der
Rechtsanwälte beigetreten. Also selbst wenn man Rechtsanwälten die Kompentenz in
Wirtschaftsfragen abspricht, sollte man sich überlegen, ob Wirtschftsprüfer und Steuerberater
in Finanzangelegenheiten Dinge tun, die unsinnig sind. Letztendlich handelt es sich auch hier
um Freiberufler, die ebenfalls nicht zur ärmsten gesellschaftlichen Schicht gehören und die
auch die Wahl zwischen unterschiedlichen Rentenversicherungsmodellen hatten. 3.) Auch
Selbstständige werden krank. Jede(r) die/der bereits eine private Altersversicherung
abgeschlossen hat, ist bereits in den “Genuss” einer Gesundheitsprüfung, zumindest per
Fragebogen, gekommen. Das Fehlen einer solchen Prüfung beim Versorgungswerk sollte
nicht unterschätzt werden. Hier halten private Versicherer eine Reihe von Ausschlüssen bereit
(Schilddrüse, Schäden am Skelett (Achtung bei Schleudertraumakandidaten), Tumore
(teilweise auch Hauttumore/bösartige Muttermale), Depressionen …). 4.) Eine
Pflichtversicherung für Selbstständige wird kommen: Ohne Zweifel sind die Kassen der
gesetzlichen Rentenversicherung leer und dieses Problem wird sich aufgrund der
Alterspyramide in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfen. Keine politische Partei kann an diesem Problem vorbei und so gibt es auch in jeder Partei eine belebte Diskussion
über Modelle zur Rentenfinanzierung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jeder Politiker,
gleich welcher Coleur, nur das tut, was eine breite Wälerschaft bringt oder zumindest nicht
verärgert. Hierbei müssen die Politiker berücksichtigen, dass einer breiten Wählerschaft mit
zunehmendem Maße nicht mehr zu erklären ist, warum bestimmte rentenfremde Leistungen
und vor allem die Rentenlasten der Wiedervereinigung alleine von den Arbeitnehmern
und nicht von Beamten und Selbstständigen zu tragen sind. Egal welche Regierung ab
September in Berlin regiert, es ist zu befürchten, dass es bald ohnehin eine
Pflichtversicherung für Selbstständige geben wird und dann wird es für die Patentanwälte
keinen Weg in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte mehr geben. Die Möglichkeit des
Beitritts ist jetzt gegeben und wird, wenn überhaupt, so schnell nicht wiederkommen.“

„Ich halte es für äußerst sinnvoll!!!“

„Ich hatte bereits letzte Woche eine vorläufige Stellungnahme abgegeben. Nachdem ich mich
etwas informiert habe, bin ich in jedem Fall für die Pflichtmitgleidschaft. Gerade über das
Bayerische Versorgungswerk habe ich positives gehört (besser als z.B. NRW und HH).
Dennoch interessieren mich ein paar Punkte:Ist sichergestellt, dass angestellte Patentanwälte
in der Industrie von der BfA ins Versorgungswerk entlassen werden? Nach meinen
Informationen müssen angestellte Rechtsanwälte “Tricks” anwenden, um die BfA verlassen
zu können.Was passiert mit den bisherigen Beiträgen bei der BfA. Gibt es später mal eine
BfA- und eine Versorgungswerk-Rente oder werden die BfA-Beiträge übertragen? Falls sie
übertragen werden: Werden die BfA-Beiträge ab dem Zeitpunkt des Übertrags verzinst oder
wird fiktiv die Verzinsung zum Zeitpunkt der Beitragsleistung (d.h. z.B. 1995er Beiträge
werden so gestellt, als ob sie seit 10 Jahren beim Versorungswerk eingezahlt worden wären)
begonnen? Laut Kurzinformation muss der Beitrag “ein Leben lang” gezahlt werden. Gemeint
ist doch wohl ein Berufsleben lang oder muss auch der Rentner noch den Höchstbeitrag
einzahlen??? Das kann wohl nicht sein, oder? Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.“
„Allerdings sollte die Wahlfreiheit auf sämtliche zum Stichtag gemeldeten Kandidaten
ausgeweitet werden, für den Fall dass diese nach ihrer Ausbildung zum Patentanwalt
zugelassen werden.“

„Besser dort pflichtversichert als ständig mit der Sorge zu leben, irgendwann in die
Geldvernichtungmaschine der BfA oder einer evtl. Bürgerversicherung gezwungen zu
werden. Der Beitritt wäre, wenn man so will, eine Versicherung gegen die drohende
Zwangsmitgliedschaft der BfA. Darüber hinaus sagen die Prozente Verzinsung nicht wirklich
was über die Leitung aus. Eine solche Versicherung ohne Gesundheitsprüfung, mit
Berufsunfähigkeit, Waisenrente und ohne Versicherungshonorare, Bearbeitungskosten,
Abschlußprovisionen, die die Beiträge auffressen, bekommt man so ohne weiteres auf dem
Markt auch nicht zu besseren Konditionen. Letztlich sind aber die Beiträge mitentscheidend.
Ich habe wenig Informationen über Mindestbeiträge etc. Diese müssen einem genung Luft
lassen, auch noch privat vorzusorgen. Hier besteht noch Aufklärungsbedarf.“

„Da der Beitragssatz dem der gesetzlichen entspricht, sind die für die private
Altersversorgung zur Verfügung stehenden Mittel die gleichen, außer man entschließt sich
nur rein privat vorzusorgen, was sicherlich eine Gefahr mit sich bringt. Die derteit
garantierten Zuwächse von 3.25% des Versorgungswerks müssen bei privater Vorsorge auch
erstmal erwirtschaftet und langfristigt mindestens auf diesem oder wie bei dem
Versorgungswerk bei höheren Zuwächsen gehalten werden, was in den Jahren mit hohem
Zins der Fall war. Weiterhin sind die Leistungsanpassungen des Versorgungswerk mit einem
positiven Vorzeichen versehen und nicht wie schon mehrmals bei der gesetzlichen
vorgekommen eine schwarze Null. Nachteilig ist in der Tat die Pflichtmitgliedschaft, die die
individuelle Flexibilität stark einschränkt, aber dafür viel Sicherheit bietet.“#

„Ich kann nur jedem empfehlen, die Kammer in ihrem Bestreben zu unterstürten, den PAe
endlich den Zugang zum Versorgungswerk der Rae zu ermöglichen, der bisher nur den PAe in
Baden Würtemberg und Thüringen vorehalten ist.“

„In Baden-Württemberg ist schon jetzt der Eintritt in RA-Versorungswerk möglich, aber auf
freiwilliger Basis. Warum ist in Bayern eine Pflichtmitgliedschaft angedacht bzw. warum
wird nicht dem Baden-Württembergischen Vorbild gefolgt?“

„Als Angestellter in der Industrie wäre die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk
sicherlich attraktiver als die BfA. Einschränkend muss ich sagen, dass ich (noch) nicht alle
Vor- und Nachteile ausreichend bewerten konnte und daher obige Meinung als Tendenz zu
werten ist.“

„Vorteile: Die berufsständischen Versorgungswerke unterfallen den Regelungen des
Alterseinkünftegesetzes. Die Beiträge können also in zunehmendem Umfang aus
unversteuertem Einkommen bestritten werden. Die bisherigen BfA-Beiträge können in das
Berufsversorgungswerk überführt werden. Gerade die Pflichtmitgliedschaft halte ich anders
als die freiwillige Mitgliedschaft für hilfreich, um späteren gesetzlichen Mitgliedschaften in
umlagefinanzierten Systemen zu entgehen.“

„Da auf kurz oder lang damit zu rechnen ist, daß alle Selbständigen, die nicht über ein
berufständisches Versorgungswerk rentenversichert sind in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlen müssen, heißt die Devise: Lieber Versorgungswerk als BfA…“

„Eine lediglich optionale Mitgliedschaft wäre mir grundsätzlich lieber, da aber anzunehmen
ist, da das Versorgungswerk an einer derartigen Regelung kein Interesse hat, werde ich lieber
Zwangsmitglied als nicht Mitglied werden zu können – schon allein wegen der BUVersicherung
ohne Gesundheitsprüfung wäre das Angebot für mich persönlich interessant.“

„In Baden-Württemberg gibt es schon für Patentanwälte die Mitgliedschaft im
Versorgungswerk der Rechtsanwälte auf Antrag. Dieses Versorgungswerk hat kein
Umlageverfahren, sondern ist im wesentlichen kapitalgedeckt. Ist es bei dem bayerischen
Versorungswerk genauso?“

Kommentare von Nutzern, die GEGEN (Contra) die Pflichtmitgliedschaft gestimmt haben:

„Ich bin grundsätzlich für das Bereitstellen einer Versorgung für Patentanwälte. Ich fände
jedoch besser eine Wahlmitgliedschaft für noch nicht zugelassene Patentanwälte, dh das
gleiche Recht wie die bereits zugelassenen Patentanwälte.“

„Aus Gründen des Vertrauensschutzes halte ich eine Wahlmöglichkeit innerhalb eines
Zeitraumes von beispielsweise einem Jahr nach Abschluß der Patentanwaltsprüfung für
Kandidaten, die zum Zeitpunkt des eventuellen Inkrafttretens der Änderung als Kandidat
gemeldet sind, für wünschenswert und angemessen.“

„Das Angebot ist gut, aber jeder sollte zu Beginn seiner Tätigkeit als Patentanwalt (am besten
binnen einer gewissen Frist nach der Zulassung) entscheiden können, ob er beitritt oder selbst
vorsorgen will. Alternativ sollten auch diejenigen, die bereits in der Ausbildung sind, das
gleiche Wahlrecht erhalten, dass auch bereits zugelassene Patentanwälte besitzen, da das
Argument für diese Wahlmöglichkeit, bisherige Schritte zur eigenen Altersvorsorge nicht
durch eine Zwangsmitgliedschaft zu entwerten, auf Kandidaten genauso zutrifft.“

„Ich bin Patentanwaltskandidat im 2. Jahr und halte prinzipiell die Leistungen des
Versorgungswerkes für eine gute Sache. Wennn dies jedoch mit einer Pflichtmitgliedschaft
verbunden ist, bin ich sehr skeptisch. Ich bin Familienvater einer vierköpfigen Familie, und so
liegt mein Interesse zunächst darin, eine Immobilie zu finanzieren – denn gerade eine junge
Familie braucht Haus und Garten, und nicht Papas Rente! Erst, wenn diese Immobilie
halbwegs finanziert ist, möchte ich stärker in zusätzliche Altersversorgungen investieren.
Daneben sichere ich natürlich bereits jetzt die Familie durch kleinere Lebensversicherungen
und Berufsunfähigkeitsversicherungen ab. Auch meine Frau ist Akademikerin und kann im
Falle eines Ausscheidens meiner Arbeitskraft gut für die Familie aufkommen. Jetzt jedoch
gleich als Berufsanfänger 1000 Euro pro Monat an das Versorgungswerk zahlen zu müssen
würde ein großes Loch in die Finanzierung der Immobilie reißen und somit meine Pläne
empfindlich durcheinanderbringen. Der Vorteil der Selbständigkeit, selbst die eigene
Altersversogung planen und bestimmen zu können, wäre damit dahin. Somit bin ich strikt
gegen eine Zwangsmitgliedschaft. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass einen gestaffelten
Beitrag oder einen flexibleren Beitrag zu zahlen. Beispielsweise in den ersten 5 Jahren nach
Zulassung 25%, nach 5 Jahren 50% und nach 10 Jahren dann voll. Alternativ könnte auch
daran gedacht werden, die Pflichtmitgliedschaft erst 10 Jahre nach Zulassung beginnen zu
lassen.“

„Sehr geehrte Damen und Herren, eine Pflichtmitgliedschaft in einer bestimmten
Versicherung, welcher auch immer, halte ich für eine unnötige Bevormundung. Der Staat, hat
sicherlich das Recht von jedem Einzelnen zu verlangen, daß er für den Lebensunterhalt im
Alter Vorsorge trifft, damit der einzelne im Alter nicht zur unzumutbaren Last für die
Gemeinschaft wird. Wie der einzelne dieser Verpflichtung nachkommt ist ihm meines
Erachtens nach freizustellen, solange nach menschlichem Ermessen abzusehen ist, daß die
getroffenen Maßnahmen ausreichen um eine Altersversorgung sicherzustellen. Deswegen
bitte ich die Verantwortlichen sich gegen eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk einzusetzen. Der mündige Bürger, insbesondere der hochgebildete Patentanwalt ist in der
Lage ohne bevormundendes Eingreifen Seitens des Staates für seine Altersversorgung Sorge
zu tragen. Daher ist eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen im Hinblick
auf die Art der Vorsorge meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Ich bedanke mich für die
Möglichkeit meine Position Ihnen kundzutun. Mit freundlichen Grüßen …“

„Das “gegen” bezieht sich ausschließlich gegen eine Plicht, die nur die Kandidaten, nicht aber
die abstimmenden PAs trifft. Bei den Optionen a) Möglichkeit des freiwilligen Beitritts, b)
Zwang, aber so spät, dass die heutigen Kandidaten ebenfalls Wahl haben und c) Zwang, dann
aber für alle, auch die PAs, wandelt sich mein “dagegen” in ein “dafür”.“

„Die Altersvorsorge sollte privat sein. Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk sollte
möglich sein , aber nicht zwingend. Eine Zwangsmitgliedschaft wäre Schwachsinn.“

„Wen es nicht betrifft, der soll nicht fuer andere entscheiden. Pflicht in ein System mit 4%-
Garantie-Verzinsung einzuzahlen ist – wie vieles besser – als BfA, aber nicht unschlagbar für
Selbständige. Eine vorteilhafte Berufsunfähigkeitsversicherung durch privaten Rahmenvertrag
sollte als Alternative geprüft werden. Selbst wenn die Kammer den Beitritt zum Versorgungswerk beschließen sollte, sollte den jetzigen Kandidaten auch eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden. Schliesslich sind die jetzigen Kandidaten bei ihrer Berufswahl von anderen Voraussetzungen
ausgegangen und haben nun keine Einfluss auf deren Änderung. Eine Wahlmöglichkeit wäre
also schlicht ein Gebot der Fairness der Kammer gegenüber ihren zukünftigen Mitgliedern. Es
würde schon irritieren, wenn unsere zukünftigen Kollegen uns ins Versorgungswerk
“zwingen” und sich selbst eine Wahloption einräumen. Mit freundlichen Grüßen“

„Vielleicht ist die Rechnung falsch, aber: Nach eigenen Angaben ergab sich für die BRAStV
2003 ein Versorgungsaufwand von 6,86 Mio ? bei 779 Versorgungsberechtigten, das
entspricht ca. 8800 p.a. pro Empfänger, entspricht ca. 730 ?/Monat. Bei einer privaten Anlage
von 500 ? pro Monat über eine Laufzeit von 20 Jahren und 4% Verzinsung ergibt sich ein
Betrag von Rund 186000 ?. (208000 ? bei 5%) Bei einer Ansparsumme von 186000 @ und
KAPITALERHALT und 4% Verzinsung ergibt das eine Auszahlung von 620 ?/Monat (775 bei 5%). Bei einer Ansparsumme von 208000 @ und KAPITALERHALT und 4%
Verzinsung ergibt eine Auszahlung von 690 ?/Monat (866 bei 5%). Mit Kapitalverzehr über
20 Jahre ergeben sich analog folgende Daten: 1141 ; 1244 ; 1275 ; 1391. Diese Rechnung ist
sehr grob, da entscheidende Daten fehlen, aber nach dem Überschlag stellt sich die Frage, wer
mein eingezahltes Kapital erhält. Ein Einzahlungbetrag von 500? erscheint mir, auch für die
heutigen Rentner ein guter Schnitt, RAs gehörten wohl schon immer zu den Besserverdienenden. Wie gesagt, nur ein Überschlag… Die Auszahlung erfolgt folglich wohl aus den Zinsen. Auch die angenommene Auszahlungsdauer von 20 Jahren werden wohl kaum alle erleben und die “Frührentner” und Witwen werden wohl kaum alles aufzehren. Aber: Ohne die Versicherung kann ich das Geld immer noch vererben 🙂 Zudem bleibt mir nach einigen Berufsjahren in der Industrie immer die Möglichkeit weiter in die BfA einzuzahlen, da gibt es zwar auch fast nichts, aber naja. Was die BU angeht, meine Versicherung läuft schon seit 10 Jahren, sie ist schließlich eine der wichtigsten Versicherungen beim
Berufseinstieg. Wozu also eine zweite Absicherung? Selbstverständlich sind das nur meine
besonderen Umstände, doch damit sind meine Entscheidungsgründe vielleicht besser zu
verstehen.“

„Ich bin jedoch für eine optionale Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Wie es momentan
aussieht, wäre eine solche optionale Mitgliedschaft nicht vorgesehen. Die Alternative ist
momentan, gar keine Möglichkeit zu haben, einem Versorgungswerk beizutreten.“

„Für Kollegen im Angestelltenverhältnis überwiegen sicher die Vorteile, für Freiberufler die
Nachteile. Eine freiwillige Mitgliedschaft würde das Problem elegant lösen.“

„Grundsätzlich ist die Möglichkeit einer Mitgliedschaft m.E. sehr positiv zu bewerten;
Problem ist aber, dass PAs ggf. bereits ein sehr hohes Eintrittsalter erreicht und/oder bereits
eigene Versorgungskonzepte begonnen haben; eine Wahlmöglichkeit bei Eintritt in die
Patentanwaltsschaft wäre schön“

„Ich würde mich über eine Satzungsänderung freuen, die es erlaubt, dass auch Kandidaten in
dieser Frage mit abstimmen dürfen.“

„Warum muss alles reglementiert werden?!“

„Ich hätte den Antrag, daß es nicht nur den derzeitigen Patentanwälten, sondern auch noch
den derzeitigen Kandidaten freigestellt ist, ins Versorgungswerk einzutreten. Dies wäre also
eine Übergangsfrist von 3 Jahren.“

„Meiner Meinung nach sollte jeder selbst darüber entscheiden können, ob er Mitglied werden
möchte oder nicht.“

„Ich dachte, a) für Selbständige wäre eine Pflichtversicherung überhaupt verfassungswidrig,
b) es ist nun politisch gewünscht – nicht zuletzt wegen schlechter Erfahrungen mit dem
Umlageprinzip – Eigenverantwortung zu stärken und zu deregulieren. Rechtsanwälte und
Steuerberater sind mit dem Versorgungswerk wohl gut gefahren, sonst wäre es gerade bei
dieser Berufsgruppe wohl nie so weit gekommen, oder?“

„Zu überlegen ist dabei ja vielleicht auch, dass sich Kandidaten ganz bewusst für den
Patentanwaltsberuf, die damit eventuell verbundene Selbstständigkeit und den daraus
resultierenden Konsequenzen entschieden haben. Beispielsweise haben vielleicht manche von
uns bereits eine entsprechende private Vorsorge getroffen, die im Falle einer
Pflichtmitgliedschaft extreme Zusatzverpflichtungen finanzieller Art mit sich bringen würde.
Die Entscheidung über eine Mitgliedschaft sollte schon jedem selber überlassen sein, da man
schließlich annehmen kann, dass wir alle alt genug dafür sind.Abgesehen davon empfinde ich
es als Unsitte, dass diejenigen, die über unsern Kopf hinweg die Entscheidung treffen werden,
weiterhin die Wahl haben sollen, wenn auch nur für ein Jahr.“

„Bisher gab es ja gar keine Möglichkeit, als PA in Bayern dem Versorgungswerk beizutreten.
In einem ersten Schritt sollte deshalb jedem PA die Möglichkeit gegeben werden sich dafür
zu entscheiden. Deshalb halte ich eine Pflichtmitgliedschaft für unangemessen.“

„… in der jetzt zur Debatte stehenden Form. Grundsätzlich ist die Pflichtmitgliedschaft zu
befürworten. Ich habe jedoch die folgenden Kritikpunkte: 1. Durch die Wahlmöglichkeit für
ältere PAs wird die Pflichtmitgliedschaft um ihre wichtigste Errungenschaft beraubt: Der
Solidarität. So werden nur die Mitglied, für die es sich auf Grund ihrer Gesundheits- oder
Lebenssituation “rentiert”. Die Rechnung zahlen die Jungen, die pflichtweise alle Mitglied
werden. 2. Ich bin Kandidat und über 30 und habe daher bereits Renten- und BUVersicherung
privat abgeschlossen. Eine zusätzliche Versicherung mit 19,5% wäre ein Overkill. VORSCHLAG: 1. Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Regelung gemeldeten Kandidaten werden mit den PAs gleichbehandelt. 2. Die Wahlmöglichkeit wird eingeschränkt: Man kann sich nur zwischen halbem und vollem Beitragssatz entscheiden (das gilt dann auch für die Kandidaten, siehe 1.). 3. Alle ab 45 werden grundsätzlich ausgenommen und alle bis 45 vor die unter 2. skizzierte Wahl gestellt. 4. Für zukünftige
Kandidaten gilt: Pflicht- Vollmitgliedschaft (möglichst ab Beginn Ausbildung!)“

„Mein Votum bedeutet nicht, daß ich gegen die derzeitige Entwicklung bin, sondern nur
gegen einen PFLICHT-Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Meiner Meinung nach sollten
auch zukünftige Patentanwälte WÄHLEN können, ob sie Mitglied werden wollen.“

Kommentare von Nutzern, die in Sachen Pflichtmitgliedschaft UNENTSCHLOSSEN waren:

„Die Frage nach dem Nutzen einer Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk lässt sich
m.E. erst dann abschließend beantworten, wenn auf politischer Ebene die Frage nach der
Einführung einer Pflicht-Sozialversicherung auch für Freiberufler (Stichwort:
“Bürgerversicherung”) abschließend geklärt ist. Sollte eine solche “Bürgerversicherung”
kommen, wäre der Beitritt in ein Versorgungswerk (statt Einzahlung in die
Bürgerversicherung) für Patentanwälte sicherlich die bessere Lösung. Vorher sind jedoch die
Vorteile m.E. eher spekulativer Natur.“

„Grundsätzlich scheint ein geschlossenes berufsständiges Versorgungswerk Vorteile ggb. der
“gesetzl. Rente” zu bringen. Andere Berufsgruppen sind damit sehr zufrieden, wie ich von
den Apothekern weiß. Allerdings scheint die Rentabilität z.B. bei den Apothekern wesentlich
besser zu sein (höherer Anwartschaftsanteil im Alter x, bessere Verzinsung, und das bei
einem weitaus schlechteren Verhältnis Einzahler/Bezieher. Bei Anpassung der Werte auch bei
RAs/PAs wäre ich dieser Versorgung grundsätzlich aufgeschlossen.“

„Fraglich sind m.E. vor allem die zukünftigen Entwicklungen im Rentensystem: Besteht die
Gefahr, dass die Versorgungswerke in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert
werden (dann wäre eine Pflichtmitgliedschaft fatal), oder ist es wahrscheinlicher, dass
Selbständige, die nicht in einem Versorgungswerk sind, in Zukunft (“Bürgerversicherung”) in
die gesetzliche Rentenversicherung eintreten müssen, während Mitglieder der
Versorgungswerke hievon verschont bleiben (dann wäre eine Mitgliedschaft vorteilhaft).“

„Es stellt sich auch die Frage ab welchem Zeitpunkt welche Beiträge mit welchen Aussichten
auf eine spätere Versorgung gezahlt werden müssen . Da das Kandidatengehalt nicht alzu
hoch ausfällt möchte ich eigentlich schon wissen was da auf einen zukommt. Am besten wäre
doch ein Zeitfenster innerhalb dessen man sich für oder gegen einen Beitritt entscheiden
kann.“

„Meiner Meinung nach sollte es Kandidaten, die vor in Kraft treten einer entsprechenden
Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk mit ihrer Ausbildung angefangen haben, ebenfalls
freigestellt werden, sich beispielsweise bis 1 Jahr nach erfolgreichem Abschluss der
Ausbildung für oder gegen eine Mitgliedschaft zu entscheiden. Gerade Kandidaten, die im
Moment in Ausbildung sind, haben sich ggf. bereits Gedanken zur privaten Vorsorge gemacht
und entsprechende Vorsorgeverträge abgeschlossen. Hieraus würden dann finanzielle
Doppelbelastungen und auch beispielsweise doppelte Versichrung gegen Berufsunfähigkeit
resultieren. Eine automatische Pflichtmitgliedschaft sollte meiner Meinung nach erst für
diejenigen gelten, die nach dem Inkrafttreten der Pflichtmitgliedschaft mit der Ausbildung
beginnen (also beispielsweise nach dem 1.1.2006). Aus meiner Sicht kann einer Person, die
bisher davon ausgegangen ist, dass sie in Zukunft keinen Pflichtbeitrag bezahlen muss, nicht
zugemutet werden, dass ihr ohne Wahlmöglichkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt ein
Pflichtbeitrag auferlegt wird. Daher plädiere ich für eine faire Übergangslösung für derzeit in
Ausbildung befindliche Kandidaten. Unter den genannten Voraussetzungen wäre ich für eine
Pflichtmitgliedschaft, sonst dagegen.“

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Arbeitszeiten eines Kandidaten?

WIR FRAGTEN: “Die Arbeitszeiten (Stunden/Woche) eines Patentanwaltskandidaten weichen teilweise erheblich von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ab. So ist oft zu hören, dass nicht nur der ausbildende Patentanwalt sondern auch bereits dessen Patentanwaltskandidat länger im Büro … [Mehr]

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Umsatzbeteiligung als Kandidat?

WIR FRAGTEN: “Einige Patentanwaltskanzleien bieten ihren Patentanwaltskandidaten neben dem vertraglich festgelegten Grundgehalt auch eine Umsatzbeteiligung, die sich an den erarbeiteten Honoraren des Kandidaten orientiert. Uns würde daher zunächst interessieren, ob dies von Ihrer Ausbildungskanzlei ebenfalls … [Mehr]