USA: „Patent Attorney“ oder „Patent Agent“? Gemeinsamkeiten und Unterschiede

In den Vereinigten Staaten werden Berufsträger im gewerblichen Rechtsschutz mit vielen verschiedenen Titeln bezeichnet, wobei manche dieser Titel bedeutsame Befugnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die Vertretung von Mandanten angeben, andere Titel hingegen lediglich Synonyme darstellen. Dieser Artikel untersucht die wichtigen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen „Patent Lawyers“, „Patent Agents“, „Patent Attorneys“, „Patent Counsels“ und „Patent Litigators“. Außerdem werden die Rollen dieser Berufsträger im Arbeitsalltag erläutert, zusammen mit Informationen, wie man ein Berufsträger bzw. „Patent Professional“ mit solchen Titeln wird.

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„Patent Lawyer“ im Vergleich zu „Patent Agent“

Um Mandanten vor dem United States Patent and Trademark Office (USPTO) zu vertreten, müssen Berufsträger das Patent Bar –Examen bestehen, bei dem es sich um ein Examen handelt, das durch das USPTO verwaltet wird. Da das Verstehen der Technologie von Mandanten sehr wichtig ist, um Anmelder in Patentangelegenheiten effektiv zu vertreten, erfordert die Teilnahme am Patent Bar-Examen einen qualifizierenden technischen Hintergrund im Bereich Ingenieurwesen oder Naturwissenschaft. Ein Anwalt bzw. Lawyer, der das Patent Bar -Examen besteht, darf sich „Patent Lawyer“ nennen. Jemand, der kein Anwalt bzw. Lawyer ist und das Patent Bar -Examen besteht, darf sich „Patent Agent“ nennen.

Arbeit als „Patent Agent“

Die Arbeit eines „Patent Agent“ kann oft genau die Gleiche sein wie die eines „Patent Lawyer“. Insbesondere können „Patent Agents“ Mandanten dabei unterstützen, Patentschutz zu planen, Patentanmeldungen zu erstellen und diese beim USPTO einzureichen, sowie diese Anmeldungen im Prüfungsverfahren zu vertreten, was die Erwiderung von Zurückweisungen beinhaltet, die von Patentprüfern in Prüfungsbescheiden zum Ausdruck gebracht werden. Obwohl „Patent Agents“ im Kanzleiumfeld üblicherweise Seite an Seite mit „Patent Lawyers“ arbeiten, können „Patent Agents“ in einer Anwaltskanzlei aufgrund von Ethikregeln, die es Anwälten verbietet, Gewinne mit Nicht-Anwälten zu teilen, keine Partner werden. Außerdem können „Patent Agents“ Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten weder beraten noch vertreten.

Arbeit als „Patent Lawyer/Attorney/Counsel“

Personen, die sowohl zumindest ein US State Bar-Examen als auch das Patent Bar-Examen bestanden haben, dürfen sich „Patent Lawyer“ oder „Patent Attorney“ nennen, und können gelegentlich auch als „Patent Counsel“ bezeichnet werden. Ein State Bar-Examen abzulegen, erfordert üblicherweise ein Jurastudium. In den Vereinigten Staaten sind die Bezeichnungen Lawyer und Attorney gleichbedeutend, ohne dass es einen technischen Unterschied zwischen ihnen gibt. US-amerikanische Ethikregeln verbieten es einem Lawyer bzw. Attorney üblicherweise, sich als Fachmann eines bestimmten Rechtsgebiets zu bezeichnen, jedoch stellt das Bestehen des Patent Bar -Examens eine Ausnahme dar und ermöglicht das Führen des besonderen Titels „Patent Lawyer“ bzw. „Patent Attorney“.

Auch wenn viele „Patent Lawyers“ die Ausübung ihres Berufs darauf konzentrieren, ihre Mandanten bei der Planung von Patentschutz, der Erstellung von Patentanmeldungen sowie im Prüfungsverfahren zu unterstützen, können „Patent Lawyers“ Mandanten auch in patentrechtlichen Angelegenheiten vertreten, wie zum Beispiel bei lizenzrechtlichen Fragestellungen, Freedom-to-operate-Analysen (Feststellen, ob ein Mandant eine bestimmte Technologie verwenden darf, ohne dabei Patente von Dritten zu verletzen) oder Patentstreitigkeiten (Durchsetzen von oder Verteidigung gegen Patentverletzungsklagen). Jedoch können „Patent Attorneys“ theoretisch in jedem beliebigen Rechtsgebiet juristisch tätig werden, was andere Bereiche des geistigen Eigentums wie zum Beispiel Marken, Urheberrechte und sog. Trade Secrets bzw. Geschäftsgeheimnisse einschließt, oder sogar vollkommen andere Rechtsgebiete wie Testamente, Vermögensverwaltung oder Strafrecht.

Nicht-US-Patente

Über das Einreichen von US-Patentanmeldungen hinaus unterstützen „Patent Lawyers“ und „Patent Agents“ ihre Mandanten üblicherweise auch bei der Erlangung von Patenten außerhalb der Vereinigten Staaten. Da sie nicht befugt sind, eine Vertretung vor Patentämtern außerhalb der Vereinigten Staaten zu übernehmen, erfordert dies die Beauftragung von Patentanwälten im jeweiligen Ausland bzw. Rechtskreis, um Patentanmeldungen einzureichen und im Prüfungsverfahren zu unterstützen. Wenngleich sich der „Patent Lawyer“ oder „Patent Agent“ auf diese ‚Auslandsvertreter‘ und deren Fachkenntnisse im Patentrecht vor Ort verlässt, müssen sich „Patent Lawyers“ und „Patent Agents“ mit Patentgesetzen vieler verschiedener Rechtskreise außerhalb der Vereinigten Staaten eng vertraut machen.

Design Patents und Marken

In den Vereinigten Staaten werden Anmeldungen von Design Patents bzw. Designs unter dem gleichen System wie Anmeldungen von Utility Patents bzw. Patenten geprüft, weshalb nur „Patent Lawyers“ und „Patent Agents“ Designanmeldungen einreichen und diese im Prüfungsverfahren vor dem USPTO vertreten dürfen. Andererseits gehören Marken in den Vereinigten Staaten zu einem völlig anderen System und nur Lawyers dürfen Mandanten in Markenangelegenheiten vor dem USPTO vertreten. Das heißt, sowohl „Patent Lawyers“ als auch Nicht-„Patent Lawyers“ können Markenanmeldungen für Mandanten einreichen, jedoch dürfen „Patent Agents“ dies nicht. Außerdem können Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben, sich im Hinblick auf Markenanmeldungen selbst vertreten, während Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben, einen US-Lawyer beauftragen müssen, um sich bei Markenanmeldungen vertreten zu lassen, und dürfen sich nicht selbst vertreten.

Patent Litigators

Jeder Lawyer, der zumindest ein State Bar -Examen bestanden hat, kann Mandanten in Patentverletzungsklagen vertreten, jedoch ist das Bestehen des Patent Bar -Examens dafür nicht erforderlich. Während einige „Patent Lawyers“ Patentrechtsstreitigkeiten bearbeiten oder zumindest gelegentlich bei Patentrechtsstreitigkeiten unterstützend tätig sind, verfügen die meisten „Patent Litigators“ nicht über ein bestandenes Patent Bar -Examen. Rechtsstreite, insbesondere Patentrechtsstreite, sind ein hoch spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich vollkommen von der Erstellung von Patentanmeldungen und dem Prüfungsverfahren unterscheidet, weshalb die meisten „Patent Lawyers“ sich dafür entscheiden, ihre Berufsausübung entweder auf das Eine oder das Andere zu konzentrieren.

Geographische Einschränkungen hinsichtlich der Vertretung

Da Patente in den Vereinigten Staaten durch bundesweite Gesetze (Federal Law) geregelt sind, unterliegen „Patent Lawyers“ wenigen – falls überhaupt – geographischen Einschränkungen, was den Sitz ihrer Mandanten anbelangt, und dürfen Mandanten weltweit bei der Erlangung von Patenten in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern vertreten. „Patent Attorneys“ sind lediglich dann geographisch eingeschränkt, wenn sich ihre Berufsausübung auf Tätigkeiten außerhalb des Patentrechts im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen erstreckt, die Gesetzen auf Ebene eines Bundesstaats (State Law) unterliegen. In solchen Fällen dürfen sie Beratung zu rechtlichen Fragestellungen auf bundesstaatlicher Ebene lediglich in jenem Bundesstaat leisten, in dem sie das State Bar-Examen abgelegt haben.

Qualifikation zum Ablegen des Patent Bar-Examens

Bewerber, die sich zum Ablegen des Patent Bar-Examens anmelden, müssen dem USPTO darlegen können, dass sie die nötige wissenschaftliche und technische Ausbildung haben, um Patentanmeldern eine hochwertige Dienstleistung anbieten zu können. Der einfachste Weg, um dies zu tun, besteht darin, einen Universitätsabschluss aus einer Liste von 46 vorab anerkannten Studienfächern vorweisen zu können. Alternativ können Bewerber dies darlegen, indem sie eine gleichwertige Studienleistung oder praktische Erfahrung im Ingenieurwesen oder im Bereich Naturwissenschaft vorweisen können. Jedoch werden Bewerber, die keine US-Staatsbürger sind und nicht in den Vereinigten Staaten wohnhaft sind, üblicherweise nicht zugelassen, mit Ausnahme von begrenzten gegenseitigen Privilegien für kanadische „Patent Lawyers“. Weitere Informationen über die Qualifikation zur Ablegung des Patent Bar -Examens finden sich auf der Seite des USPTO.

[Aus dem Englischen von Tobias Becker]

Über Dylan Adams 1 Artikel
Herr Dylan O. Adams ist US Patent Attorney mit Schwerpunkt in der Robotertechnik und Autor des Buches "Patents Demystified".