Einführung ins Designrecht | Teil 3
Teil 3: Rechte des Designinhabers 1. Unterlassungsanspruch Der Designinhaber kann jedem unbefugten Dritten verbieten, ein Erzeugnis mit dem geschützten Design herzstellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen oder zu besitzen.[1] Ein Unterlassungsanspruch kann vom … [Mehr]