Hallo zusammen,
Zählt der Anmeldetag zur Prioritätsfrist?
Aus § 40 steht dem Anmelder innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für die Anmeldung derselben Erfindung zum Patent ein Prioritätsrecht zu...
Oder anders gefragt, wenn man Heute (03.05.2022) eine Deutsche Patentanmeldung einreicht, läuft die Prioritätsfrist am 03.05.2023 ab oder am 04.05.2023 ab?
Eigentlich müsste es doch der 04.05.2023 sein oder?
PS: es geht um Innere Priorität...
Zählt der Anmeldetag zur Prioritätsfrist?
Aus § 40 steht dem Anmelder innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für die Anmeldung derselben Erfindung zum Patent ein Prioritätsrecht zu...
Oder anders gefragt, wenn man Heute (03.05.2022) eine Deutsche Patentanmeldung einreicht, läuft die Prioritätsfrist am 03.05.2023 ab oder am 04.05.2023 ab?
Eigentlich müsste es doch der 04.05.2023 sein oder?
PS: es geht um Innere Priorität...
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