Re: ausbildungsbegleitender CEIPI-Kurs
oups, kaum bearbeite ich eine dicke Akte rutscht das ganze hier schon unter die Gürtellinie ;-))
Also. zunächst freue ich mich persönlich schon, daß hier, wo so sonst nur die Kandidaten ihre Wunden lecken, auch mal ein "Fachmann von der anderen Seite vorbeischaut!"
Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob zuletzt versucht wurde, die Unterhaltung von der EP-Eignungsprüfung wieder auf das Thema "skrupellose Ausbilder" zurückzuführen, da es sich bei Patsegna wohl um einen Ausbilder handelt, aber so über ihn herzufallen, naja ich weiß nicht....
Immerhin bemüht er sich scheinbar nicht nur als Korrektor, sondern auch als Ceipi-Tutor, wenn ich es richtig verstanden habe. Aber was kann denn der Tutor/Korrektor dafür, wenn er die sowieso vorgegebenen Prüfungsmaßstäbe anwendet und dafür ggf. wenn er Kulanz walten lassen will, noch eines aufs Dach bekommt, wie in:
http://www2.european-patent-office.org/search?NS-search-page=document&NS-rel-doc-name=/ojft/de/06_2003/06_2753.htm&NS-query=eignungspr%FCfung&NS-search-type=NS-boolean-query&NS-collection=Amtsblatt%20deutsch&NS-docs-found=123&NS-doc-number=13
Anderseits, was können die Kandidaten dafür, wenn ihre Arbeitskraft von den Kanzleiinhabern 3 Jahre lang so "intensiv genutzt wurde", daß für eine zielgerichtete Ausbildung keine Zeit blieb?
Hier wären wir nämlich wieder beim Thema dieses Threads: Aufgabe der 3 Jahre Praktikum ist es, das beigebracht zu bekommen, was für die Prüfung nützt und sich nicht einen Kandidaten als billigen Übersetzer o.ä. zu halten, was ich für skrupellos halten würde. Das würde bei 36 Monate bedeuten:
9 Monate Ausbildung in Anmeldungen schreiben,
9 Monate in Bescheidserwiderung,
9 Monate Einspruch und
9 Monate Fristen,
dann sollte man denke ich für die EP-Prüfung einigermaßen vorbereitet sein, nur welcher "Ausbilder" macht das? Meiner nicht, und der von Waterkant-Ede offensichtlich auch nicht und das ist ;-(
Nebeneffekt ist, daß in den 3 Jahren die Arbeitskraft des Kandidaten nach bester Möglichkeit ausgeschlachtet wird und die Transferleistung vom Ausbilder zum Prüfling offensichtlich nicht hinreichend ist. Ich glaube nicht, daß die Zahl der Prüflinge, die schlicht zu doof für die EPA-Prüfung sind wirklich so groß ist, denn die machen ja auch alle die deutsche Prüfung und da fallen viel weniger durch! Ich denke, daß die Durchfallquoten in der Deutschen Prüfung ähnlich wären, wenn es das Amtsjahr und die eigentliche Ausbildung in München nicht gäbe, wo das ausgebügelt wird, was die sogenannten "Ausbilder" nicht machen, nämlich Wissen vermitteln!
Und da wäre ich wieder bei meiner Befürchtung, die Praxiszeit beim Anwalt dient in erster Linie dem Anwalt zur Rekrutierung billiger und williger Arbeitskräfte, mit denen er aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses verfährt wie er will. Den EP-Durchfallquoten zu Folge bringen mindestens nicht einmal 40% der Anwälte den Kandidaten das bei, was sie zur Prüfung brauchen. Zieht man das Selbststudium der Kandidaten und CEIPI noch ab, wage ich die These, daß nicht einmal 10% der Kandidaten in den 3 Jahren Kanzlei hinreichend auf die EP-Prüfung vorbereitet werden.
Da fällt mir übrigens Hagen ein und Vertragsrecht, Sichtwort Haupt- und Nebenpflichten in einem Dauerschuldverhältnis! Hauptschuld des Ausbilders in einem Ausbildungsverhältnis sollte die Wissensvermittlung sein, denke ich, oder sieht das jemand anders? Macht der Ausbilder sich eigentlich Schadensersatzpflichtig, wenn er nicht hinreichend gut und gewissenhaft ausbildet (böse Frage, ich weiß)?
@Patsegna, ich hatte in einem Amtsblatt mal die Zahl der am EPA zugelassenen Vertreter nach Nationen aufgeteilt mit Stand 1999 gefunden, wo finde ich denn da den neuesten Stand?