Re: Liste Professional representatives
...nun, das ist skurril, da er sein Problem zu Deinem macht. Deswegen schätze ich mal, daß er entweder eine "seltsame" Person ist, oder er zwischen euch heftig gefunkt hat und er Dir eines auswischen will...
Bevor aber weitere Fragen betreffend eines vergleichbaren Falls vor dem DPMA kommen, laß mich diese Frage für beide beantworten:
Prinzipiell kann er natürlich verweigern was er will, nur was sind die Folgen?
DPMA: In der Ausbildungsordnung steht klar drin, daß Ausbildungszeiten unter 6 Monaten angerechnet werden können, nicht müssen. Hier kann die Kammer also machen was sie will, da sie einen Entscheidungsspielraum hat. Praktisch wird sie sich sicherlich mit dem Ausbilder vorher kurzschließen, um zu entscheiden, ob die Zeit angerechnet werden kann. So gesehen macht es also keinen Unterschied, ob er Dir direkt sagt, daß es schlecht war, oder er es der Kammer sagt.
Frage vorab: ist er überhaupt ausbildungsbefugt? Meines Wissens nach darf man am DPMA erst 5 Jahre nach Ablegen der Dt. Prüfung ausbilden.
Beim EPA kannst Du schauen, ob er in die Rolle eingetragen ist:
http://www.european-patent-office.org/reps/search.html denn ausbilden darf nur, wer eingetragen ist
DPMA: Ich würde außerdem etwas anderes machen. Geh zur Kammer oder noch besser zum DPMA und schau in Deine Akte, ob und wann er Dich überhaupt angemeldet hat. Vielleicht hat er das entgegen einer Zusage ja gar nicht gemacht und will sich so aus der Affäre ziehen.
EPA: da ist das natürlich nicht nötig
DPMA: Wenn er Dich am DPMA angemeldet hat, laß Dir in dem separaten Blatt zur Anmeldung der EPA-Prüfung (Das Prüfungssekretariat kann dir das sicher zumailen, oder sagen wo Du es findest) bestätigen, daß Du die Zeit bei ihm als "Praktikum" für die EPA-Prüfung absolviert hast.
In Deinem Fall, betreffend nur das EPA, würde ich das folgendermaßen machen: nimm einfach den Anmeldebogen den er nicht ausfüllen will, entwerfe ein Arbeitszeugnis, integriere diesen Bogen 1:1 in das Arbeitszeugnis und lege es ihm zur Unterschrift vor. Hintergrund: Du hast das Recht Dir ALLES, was Du in der Arbeit wirklich geleistet hast auch im Zeugnis bescheinigt zu bekommen. Das ist ein Element Deines grundlegenden Persönlichkeitsrechts. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß er den Hauch einer Chance vor Gericht hat mit so etwas durchzukommen. Nachteil: Kosten bei Arbeitsgerichtssachen. Da zahlt in 1. Instanz jeder seine eigenen. Wühle mal, ob Du unter
www.bundespatentgericht.de in "Entscheidungen" unter "Arbeitszeugnis" einige Hinweise bekommst, was die Richtlinien bei Arbeitszeugnissen sind.
Vorteil des EP-Verfahrens ist ja gerade: da gibt es keine derartigen 6-Monats Hürden wie bei der dt. Ausbildung und Du kannst Dir die 3 Jahre theoretisch auch tageweise zusammenhamstern.
DPMA: Wenn Du das hast, dann schau Dir in der dt. Ausbildungsordnung mal an, was er hätte arbeiten sollen, damit er überhaupt zu dem Schluß kommt, daß Er Dir diese Monate verweigert.
Beispiel: wenn er Dir dauernd EP-Sachen gegeben hat und Du keinen einzigen Vorgang betreffend des DPMA auf dem Tisch hattest (kommt in München angeblich oft vor), wie kann er Dir dann bescheinigen, daß Du was nicht konntest, was er Dir nie als Aufgabe gegeben hat, nämlich DEUTSCHE IP-Themen zu bearbeiten? Er würde dann letztendlich unterschreiben, daß er seiner Ausbildungsschuld gar nicht nachgekommen ist.
Bei Zeugnisfragen gibt es meines Wissens nach kein Fristversäumnis. Er könnte höchstens einwenden, daß Du durch konkludentes handeln (Nichtstun) zum Ausdruck gebracht hast, daß Du mit dem bisherigen Zustand einverstanden bist. Um dieses Argument ins Feld zu führen muß man sich grundlos aber schon einige Zeit passiv verhalten haben, obwohl man hätte handeln können. Das ist aber denke ich noch nicht der Fall.
Die Klagefristen bei Kündigung sind mit 3 Wochen sehr knapp bemessen. Das gilt aber nicht für andere Ansprüche.
Falls Du z.B. in eine Bedrohungssituation gekommen bist, oder Du getäuscht wurdest, geben Dir die §§ 123, 124BGB (siehe
www.dejure.org) 1 Jahr Frist zu reagieren. Da Deine Situation aber sicher schon sehr verfahren ist, müßten Details ein Fachanwalt im Arbeitsrecht ausklamüsern.
Aus Deinem bisher gesagten kann ich nicht erkennen, weswegen er nicht schadensersatzpflichtig sein soll, wenn er Dir die Anerkennung der Praktikumsmonate verweigert. Wenn Diese Zeit so lag, daß Du ein Jahr verlierst, also z.B. dir die Monate 3-5 diesen Jahres fehlen und Du deswegen 1 Jahr später die Prüfung erst anmelden kannst und deswegen erst 1 Jahr später als EP-Anwalt die Arbeit aufnehmen könntest, wäre das ein klassischer Schaden nach §§ 280, 241 BGB, den es intensiv zu prüfen gilt.
Und noch eines: paß auf mit "verspüre ein Gefühl...". In derartigen Situationen bist Du eine Schachfigur im Spiel des Rechts-Schachs und ein falscher Zug (aus Gefühl) und Du kannst verloren haben.
Halt uns aber hier am Laufenden, denn es gibt ja allen Ernstes Patentanwälte, die behaupten, es gäbe keine skrupellosen Ausbilder
;-))
Ach noch eine Bemerkung am Schluß: zieh was posetives daraus, daß nämlich Recht am besten lernt, wenn man selbst davon betroffen ist. Deine Kandidatenkollegen müssen das, was Du praktisch durchexerzierst nur theoretisch aus Büchern lernen. Ich weiß, ein schwacher Trost, aber besser als nichts...