meiner Erinnerung nach verjährt das Recht nicht, Dir Deine Leistungen bescheinigen lassen zu können
innerhalb der Probezeit kann man als AG bei der Kündigung beliebig verfahren, da gibt es keine gesetzlichen Schranken, außer ggf. selbst aufgebaute Vertrauenstatbestände, wie z.B.: "Wir übernehmen Sie auf jeden Fall"
Kündigungen brauchen beim normalen Arbeitsverhältnis in der Tat nicht begründet zu werden, jedoch späterstens beim Prozess muß der AG natürlich begründen, warum er gegen eine Weiterbeschäftigung ist, sonst hat er (nach der Probezeit) vor Gericht Probleme bei der Aufrechterhaltung seiner Kündgung
Während der KüFri von max 3 Monaten, die nicht durch Tricks verlängert wurden hat man wirklich einfach Pech, diese Zeit hat der AG, sich Dich ganz genau anzusehen, und da kann er machen was er will;
nach der KüFri ist es sehr streng:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__15.html (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
(3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Aber was nützt eine Begründung schon? Sie wird sicherlich so ausfallen, daß sie plausibel klingt und gesetzesopportun ist, ob sie den Realitäten entspricht ist doch gleichgültig, weil eh selten nachweisbar, oder versucht mal nachzuweisen, daß der Kandidat der aufgrund angeblicher Faulheit gekündigt wurde, nicht faul war => Nachweisproblem, deswegen mein Tip oben: über das EPA-Praktikum ohne Leistungsanforderungen zu argumentieren und nicht mit dem deutschen Verfahren, das für den Kandidaten voller Mienen steckt