C
Candydat
Guest
Also, um auf die letzten Beiträge einzugehen und eine kleine Korrektur vorzunehmen,
ich kann ja verstehen, wenn man mit Argumenten nicht weiterkommt, daß man dann das Feld wechselt und es auf die politische Schiene schiebt (das geht aber in der Gerichtsverhandlung nicht, gelle, das merken die Richter ;-ö)) , aber da trefft ihr leider vorbei, ich bin absolut wertkonservativ. Quelle meiner Argumentation ist das, was ich glaube verstanden zu haben und ich beuge ich gerne einem besseren Argument, das paßt und das ich verstehe, aber außer dem Argument der Umsetzbarkeit kam bisher noch nichts, was ich verstanden habe und meine Argumentation entkräftet hätte (oder ich habs aufgrund eigener Dussligkeit nicht verstanden).
Nun laßt mich noch das immer wieder aufgeführte Argument des freien Wettstreits von Angebot und Nachfrage zerlegen:
Hierzu brauche ich nur in das Hagen-Skript Kurs 1 BGB schauen, wo steht:
"Die vom BGB zugrunde gelegte Ausgangslage, Verträge würden unter gleich Mächtigen ausgehandelt, so daß jede Partei auf ihren eigenen Vorteil selbst achten und daß deshalb im Vertrag ein Interessensausgleich ausgehandelt werden könne, war schon bei der Schaffung des BGB falsch eingeschätzt worden. Die Vertragsfreiheit ist nur so lange ein Mittel zur selbstverantwortlichen Gestaltung von Rechtsbeziehungen, die zwischen den Vertragsparteien annähernd tatsächliche Gleichheit besteht und damit die einzelnen Vertragsbedingungen wirklich ausgehandelt werden können. Die Privatautonomie wurde allzu häufig zum Nachteil der Kunden ausgenutzt... Letztlich waren die gesetzlichen Regelungen des bürgerlichen Rechts, die einen ausgewogenen Interessensausgleich der Vertragspartner vorsehen,... zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken"
Da steht nichts anderes, als das was in vielen Beiträgen oben ebenfalls bestätigt wurde, nämlich daß die Situation vieler Kandidaten aufgrund ihres Abhängigkeitsverhältnisses (teilweise schamlos) ausgenutzt wird und daß deswegen ein Korrektiv notwendig ist.
Um das zu erkennen braucht man in keiner Partei zu sein, sondern nur Omas Lebensregel Nr. 1 zu bemühen: "was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg auch keinem anderen zu". Wenn man von diesem (ich denke von allen akzeptierten) Grundwert aus argumentiert, der aufgrund seiner Fundamentalität vor jedem ideologischen Konzept anzusiedeln ist, kommt man zu dem Schluss, daß die Privatautonomie letztendlich eine Ideologie ist, und keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen kann. Aber das ist eigentlich Thema der Rechtsphilosophie, die bedauerlicherweise in Hagen nicht gelehrt wird. Präzise ist also die Privatautonomie nicht einmal eine Ideologie (Idee=Idee; Logos= die vernunftgeleitete Aussage), sondern eine IdeenMYTHOLOGIE, da mit Mythos das nicht-vernunftgeleitete Nachgeplappere der Aussagen der Alten (in der Antike der Aussagen des Ältestenrats oder der Aussagen der Ahnen und in unserem Fall der Ausbilder) bezeichnet wird.
Aber ich nehme an, daß ich mit dieser Aussage wieder auf Skepsis stoßen werde, aber vielleicht kommt ja diesmal ein Argument, das mich überzeugt, sodaß ich meine Meinung erfolgreich revidieren kann.
Jedenfalls aufbauend auf die obige Argumentation ist es unabdingbar, daß das Ausbildungsverhältnis gesteigert schutzbedürftig ist, jedenfalls schutzbedürftiger, als ein Arbeitsverhältnis. Vielleicht ist ha das der Grund, warum in Art 12GG die Ausbildung als schützenswertes Gut im Kommentar von Jarass extra hervorgehoben wird.
Euer
CandyDAT
ich kann ja verstehen, wenn man mit Argumenten nicht weiterkommt, daß man dann das Feld wechselt und es auf die politische Schiene schiebt (das geht aber in der Gerichtsverhandlung nicht, gelle, das merken die Richter ;-ö)) , aber da trefft ihr leider vorbei, ich bin absolut wertkonservativ. Quelle meiner Argumentation ist das, was ich glaube verstanden zu haben und ich beuge ich gerne einem besseren Argument, das paßt und das ich verstehe, aber außer dem Argument der Umsetzbarkeit kam bisher noch nichts, was ich verstanden habe und meine Argumentation entkräftet hätte (oder ich habs aufgrund eigener Dussligkeit nicht verstanden).
Nun laßt mich noch das immer wieder aufgeführte Argument des freien Wettstreits von Angebot und Nachfrage zerlegen:
Hierzu brauche ich nur in das Hagen-Skript Kurs 1 BGB schauen, wo steht:
"Die vom BGB zugrunde gelegte Ausgangslage, Verträge würden unter gleich Mächtigen ausgehandelt, so daß jede Partei auf ihren eigenen Vorteil selbst achten und daß deshalb im Vertrag ein Interessensausgleich ausgehandelt werden könne, war schon bei der Schaffung des BGB falsch eingeschätzt worden. Die Vertragsfreiheit ist nur so lange ein Mittel zur selbstverantwortlichen Gestaltung von Rechtsbeziehungen, die zwischen den Vertragsparteien annähernd tatsächliche Gleichheit besteht und damit die einzelnen Vertragsbedingungen wirklich ausgehandelt werden können. Die Privatautonomie wurde allzu häufig zum Nachteil der Kunden ausgenutzt... Letztlich waren die gesetzlichen Regelungen des bürgerlichen Rechts, die einen ausgewogenen Interessensausgleich der Vertragspartner vorsehen,... zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken"
Da steht nichts anderes, als das was in vielen Beiträgen oben ebenfalls bestätigt wurde, nämlich daß die Situation vieler Kandidaten aufgrund ihres Abhängigkeitsverhältnisses (teilweise schamlos) ausgenutzt wird und daß deswegen ein Korrektiv notwendig ist.
Um das zu erkennen braucht man in keiner Partei zu sein, sondern nur Omas Lebensregel Nr. 1 zu bemühen: "was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg auch keinem anderen zu". Wenn man von diesem (ich denke von allen akzeptierten) Grundwert aus argumentiert, der aufgrund seiner Fundamentalität vor jedem ideologischen Konzept anzusiedeln ist, kommt man zu dem Schluss, daß die Privatautonomie letztendlich eine Ideologie ist, und keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen kann. Aber das ist eigentlich Thema der Rechtsphilosophie, die bedauerlicherweise in Hagen nicht gelehrt wird. Präzise ist also die Privatautonomie nicht einmal eine Ideologie (Idee=Idee; Logos= die vernunftgeleitete Aussage), sondern eine IdeenMYTHOLOGIE, da mit Mythos das nicht-vernunftgeleitete Nachgeplappere der Aussagen der Alten (in der Antike der Aussagen des Ältestenrats oder der Aussagen der Ahnen und in unserem Fall der Ausbilder) bezeichnet wird.
Aber ich nehme an, daß ich mit dieser Aussage wieder auf Skepsis stoßen werde, aber vielleicht kommt ja diesmal ein Argument, das mich überzeugt, sodaß ich meine Meinung erfolgreich revidieren kann.
Jedenfalls aufbauend auf die obige Argumentation ist es unabdingbar, daß das Ausbildungsverhältnis gesteigert schutzbedürftig ist, jedenfalls schutzbedürftiger, als ein Arbeitsverhältnis. Vielleicht ist ha das der Grund, warum in Art 12GG die Ausbildung als schützenswertes Gut im Kommentar von Jarass extra hervorgehoben wird.
Euer
CandyDAT