Lieber PA:
Stimmt, auch ich habe oben hervorgehoben, daß der AG sich den AN während der Probezeit beliebig ansehen kann und dann entscheiden kann, was er will und dies nicht einmal begründen braucht, aber wie lange geht das? 3 Monate oder 3Monate Vorlaufzeit und dann erst 3 Monate Probezeit ab der Meldung beim DPMA, oder 6 Monate Probezeit? Ich habe lediglich argumentiert, daß sich Anwälte hierbei an die Gesetze halten sollten und das ist doch in Ordnung, oder? Außerdem kam bisher noch kein einziges tragfähiges Argument, das für eine Probezeitdauer von mehr als 3 Monaten sprechen würde.
Betr. "skrupelloser Kandidaten" gilt das selbe, wie für "skrupellose Ausbilder", wenn das BBiG gelten sollte und die für das duale System geltenden Rechtsfolgen ebenso gelten sollten, dann gibt es Rechtsprechung, daß der Kandidat nur kündigen dürfte, wenn er selbst das Ausbildungsziel ändert und die Ausbildungsstätte dieses neue Ausbildungsziel nicht ausbilden kann. Im Dualen System sind beide Seiten nach Willen des Gesetzgebers / der Rechtsprechung eine fast unauflösbare Schicksalsgemeinschaft. Ich selbst kenne einen Kandidaten, der von sich aus gekündigt hat und wie oben erwähnt 6 Kandidaten, denen einmal gekündigt wurde.
"wenn der skrupellose PA zu Lasten des Kandidaten Profit machen will, warum kündigt er ihm dann?" Antw.: Weil er einen bekommt, der noch billiger ist, oder der noch mehr wegarbeitet. Habe ich bei einem Kollegen erlebt, der 1 Monat zuvor ein exzellentes Zwischenzeugnis erhalten hatte.
"Im übrigen könnte er den Kandidaten durch Kündigungsandrohung zu noch größerer Leistung nötigen und seinen persönlichen Profit (auf unmoralische Weise) weiter steigern." Antw. Mir sind welche bekannt, die das tun, bzw. dem Kandidaten auf diese Weise das Gehalt kürzen (betrifft den selben Kollegen wie oben es waren 500Eur weniger Gehalt, die er sich hat abpresssen lassen).
"Den Aufruf zu Prozessen halte ich dennoch für falsch". Wo habe ich oder ein anderer zu Prozessen aufgerufen? Ich habe bestenfalls dafür plädiert, daß wenn sowieso prozessiert werden muß, dies richtig gemacht wird und auf die Gefahren eines Aufhebungsvertrags bzw. Vergleichs hingewiesen.
Außerdem, wenn es keine oder kaum skrupellose Ausbilder gibt, dann braucht ein Ausbilder in einem Prozess ja nichts fürchten, oder?