Allg. Skrupellose Ausbilder - Kündigung in der Probezeit

S

Stauner

Guest
wenn ich mit meinem "Partner" Akten durchgehe, bringe ich ihm zu 80% der Zeit technische Sachverhalte bei, weil er natürlich Mandate annimmt, für die er fachlich nicht qualifiziert ist und zu 20% der Zeit bekomme ich gerade das nötige Rechtswissen, um diesen aktuellen Brief zu schreiben aber sonst keine Silbe mehr. Wer bildet hier also hier wen aus, ich meinen Partner und nicht umgekehrt, wie es sein sollte!
 
B

Beipflichter

Guest
meiner hat pro Woche maximal 15min für mich und dann meckert er bloß, sodaß ich froh wäre, wenn nicht einmal diese 15min "Ausbildung" stattfinden würden
 
P

PA

Guest
Lieber CandyDat,

auch wenn dies nicht mit Ihren Idealen übereinstimmt:

- die Probezeit ist zum Kennenlernen da, innerhalb welcher jeder Vertragspartner sehr leicht kündigen kann, was Sinn macht und so gewollt ist, da man dem Vertragspartner seine Leistung und seinen Charakter nicht von der Nase ablesen kann. Dies ist auch bei Kandidaten und PAs nicht anders, fragen Sie Ihren befreundeten Rechtsanwalt.

- was ist denn mit den "skrupellosen Kandidaten", die kündigen und den Ausbilder wechseln (vielleicht wird sogar das Anstellungsverhältnis häufiger durch Kandidaten als durch Ausbilder gekündigt)

- wenn der skrupellose PA zu Lasten des Kandidaten Profit machen will, warum kündigt er ihm dann? Wäre es nicht profitabler, den Kandidaten (mit nun schon etwas Erfahrung und damit größerer Leistung) "weiterknechten" zu lassen, diese Arbeit gegenüber dem Mandanten abzurechnen und den Kandidaten am finanziellen Erfolg nicht teilhaben zu lassen? Im übrigen könnte er den Kandidaten durch Kündigungsandrohung zu noch größerer Leistung nötigen und seinen persönlichen Profit (auf unmoralische Weise) weiter steigern.

Es gibt vielleicht schwarze Schafe unter den Ausbildern, die Ihre Ausbildungsverpflichtung nicht so ernst wie andere nehmen und nicht durch ihre Menschlichkeit auffallen. Den Aufruf zu Prozessen halte ich dennoch für falsch, und ein wenig Selbstkritik kann manchmal tatsächlich nicht schaden (ohne daß ich die oben geschilderte Begebenheit in auf irgendeine Art bewerten möchte).
 
E

Elke

Guest
Hinweiser schrieb:
... ich habe in einem Jahr bisher nur einen einzigen DPMA-Fall auf dem Tisch gehabt, ansonsten werde ich ausschließlich für EP-Akten benutzt, obwohl die mit der deutschen Ausbildung nix zu tun haben und dei EP-Rechtsprechung im Verglich zur Deutschen in vielen Punkten unterschiedlich ist...
Ich glaube, deutsches Recht kann man auch im Amtsjahr lernen. Es ist doch viel günstiger, soviel wie möglich an EP-Fällen zu arbeiten. Das EQE ist verdammt schwierig ! Wenn es um Patentierbarkeit geht, sollte man sich vielleicht ausschliesslich an EP-Recht orientieren und das deutsche Recht nur als Besonderheit hinnehmen.
 
U

u. n. own

Guest
@hinweiser: Danke Deinem Glücksstern, dass Du schwerpunktmäßig EP-Fälle machst! Der deutsche Stoff wird einem mit hinreichender Gründlichkeit im Amtsjahr (zu wiederholten Male? wohl teilweise nicht!) beigebracht, während das EQE unter anderem wohl deshalb so schwierig zu bestehen ist, weil eine entsprechende Vorbereitung fehlt.

Vielleicht sollte ich ergänzend hinzufügen: ich habe vor kurzem die deutsche Prüfung bestanden, obwohl die Situation in meiner Ausbildung wohl ähnlich zu Deiner war: kaum deutsche Fälle. ABER: die allgemeine Entwicklung läuft (gerade bei großen Mandanten) weg von der rein nationalen Ausbildung, und wenn keine deutschen Fälle reinkommen, woher soll der Ausbilder sie dann nehmen??? (Und es sage jetzt keiner, dann sollen die Ausbilder keine Kandidaten annehmen!)

Fazit: ich sehe in diesem Verhalten keinen hinreichenden Beweis für skrupelloses Verhalten.
 
G

GAST_DELETE

Guest
@CandyDAT,

mit Deinem Beitrag bzgl. der 3 Monatigen Probezeit hast du Recht. Aber was ist in diesem - mein Fall:
Probezeit laut Arbeitsvertrag, indem aber nur von Ausbildung geschrieben wird, 6 Monate. Kündigung nach 4 Monaten?

@ Patenter Anwalt,

es sind sicher mehr Kandidaten denen gekündigt wurde bzw. die Ihren Ausbilder freiwillig wechseln bevor er Ihnen kündigt als Kandidaten die Ihrem Ausbilder einfach so weglaufen.
Ich finde hier hat niemand ausdrücklich zum prozessieren aufgerufen, vielmehr ist dies ein Kandidatenforum indem sich die Kandidaten austauschen. Es tut den Kandidaten - wie mir - gut, zu erfahren dass Sie nicht alleine sind; wie ich das Forum lese sind es bedenklich mehr Fälle als ein paar Einzelfälle. Ich bin über jeden Hinweis, wofür ein Forum da ist, dankbar, den nachdem ich das lese bin ich überzeugt ich hätte nach der Kündigung "für mich besser" aus der Sache rauskommen können. Nun habe ich einen verkorksten Lebenslauf und es ist schwierig in Bewerbungsgesprächen Anwälten wie z.B. - soll keine Wertung enthalten - Ihnen eine derartige Kündigung zu "erklären".
Des Weiteren bin ich mir sicher dass die gekündigten Kandidaten sehr viel Selbstkritik geübt haben, wahrscheinlich zu viel und dabei Ihr Selbstbewusstsein gemindert haben und finde in diesem Zusammenhang diese Forum hilfreich.
Glauben Sie mir, es gibt mehr "schwarze Schafe" als Sie sich bewusst sind.
Ich finde der Ausdruck skrupellose Ausbilder ist in vielen mir bekannten Fällen gerechtfertigt.
 
G

Gast999

Guest
@hinweiser: Vergiß diese Uraltprüfung und nimm Dir eine neuere ab ca 1998 vor. Da hat sich in der Vorgehensweise des EPA bezüglich den erwarteten Lösungen einiges geändert.
 
U

u. n. own

Guest
Gast hat geschrieben:

"Rechtsstreite verliert man meines Wissens nach in erster Linie dadurch, daß Gesetze nicht beachtet und nicht, weil man nicht selbstkritisch ist, oder habe ich da etwas falsch verstanden?"

Stimmt nicht ganz. Ich habe vor dem BPatG Verhandlungen erlebt, in denen eine Partei, die vor Selbstsicherheit nur so strotzte, vom Gericht höflich, aber direkt darauf hingewiesen wurde, dass ihre Rechtsauffassung nicht der herrschenden Meinung entspricht. Und da stellte sich plötzlich heraus, dass diese Möglichkeit von der Partei niemals einkalkuliert worden war!!! Meiner Meinung nach ist das mangelnde Selbstkritik bezüglich der eigenen Position.
 
U

unknown

Guest
@Beipflichter: Geht mir genau so! Morgens wenn er kommt sprechen wir uns kurz ab (maximal 1-2 Minuten -kein Witz)! In dieser kurzen Zeit ballert er mich vielen Informationen zu, die ich oft so schnell nicht erfaßt habe. Entweder schaffe ich es durch ein geignete Analyse herauszufinden, was er will oder ich verschieb die Frage auf den nächsten Morgen, da dieser ach so wichtige Mensch während des ganzen Tages nicht ansprechbar ist!


Es ist nun mal so! Manche Ausbilder verhalten sich eben wie Schweine ! (sorry, aber ich komme aus ärmlichen Verhältnissen und da fällt dises Wort schon mal öfters)
 
C

Candydat

Guest
Lieber PA:

Stimmt, auch ich habe oben hervorgehoben, daß der AG sich den AN während der Probezeit beliebig ansehen kann und dann entscheiden kann, was er will und dies nicht einmal begründen braucht, aber wie lange geht das? 3 Monate oder 3Monate Vorlaufzeit und dann erst 3 Monate Probezeit ab der Meldung beim DPMA, oder 6 Monate Probezeit? Ich habe lediglich argumentiert, daß sich Anwälte hierbei an die Gesetze halten sollten und das ist doch in Ordnung, oder? Außerdem kam bisher noch kein einziges tragfähiges Argument, das für eine Probezeitdauer von mehr als 3 Monaten sprechen würde.

Betr. "skrupelloser Kandidaten" gilt das selbe, wie für "skrupellose Ausbilder", wenn das BBiG gelten sollte und die für das duale System geltenden Rechtsfolgen ebenso gelten sollten, dann gibt es Rechtsprechung, daß der Kandidat nur kündigen dürfte, wenn er selbst das Ausbildungsziel ändert und die Ausbildungsstätte dieses neue Ausbildungsziel nicht ausbilden kann. Im Dualen System sind beide Seiten nach Willen des Gesetzgebers / der Rechtsprechung eine fast unauflösbare Schicksalsgemeinschaft. Ich selbst kenne einen Kandidaten, der von sich aus gekündigt hat und wie oben erwähnt 6 Kandidaten, denen einmal gekündigt wurde.

"wenn der skrupellose PA zu Lasten des Kandidaten Profit machen will, warum kündigt er ihm dann?" Antw.: Weil er einen bekommt, der noch billiger ist, oder der noch mehr wegarbeitet. Habe ich bei einem Kollegen erlebt, der 1 Monat zuvor ein exzellentes Zwischenzeugnis erhalten hatte.

"Im übrigen könnte er den Kandidaten durch Kündigungsandrohung zu noch größerer Leistung nötigen und seinen persönlichen Profit (auf unmoralische Weise) weiter steigern." Antw. Mir sind welche bekannt, die das tun, bzw. dem Kandidaten auf diese Weise das Gehalt kürzen (betrifft den selben Kollegen wie oben es waren 500Eur weniger Gehalt, die er sich hat abpresssen lassen).

"Den Aufruf zu Prozessen halte ich dennoch für falsch". Wo habe ich oder ein anderer zu Prozessen aufgerufen? Ich habe bestenfalls dafür plädiert, daß wenn sowieso prozessiert werden muß, dies richtig gemacht wird und auf die Gefahren eines Aufhebungsvertrags bzw. Vergleichs hingewiesen.

Außerdem, wenn es keine oder kaum skrupellose Ausbilder gibt, dann braucht ein Ausbilder in einem Prozess ja nichts fürchten, oder?
 
C

Candydat

Guest
@Gast

also, es ist schwer direkte Tipps zu geben, ohne den Sachverhalt zu kennen.


Es ist verzwickt, weil Du nur 3 Wochen nach einer Kündigung Kündigungsschutzklage erheben kannst, die scheint bei Dir vorbei zu sein.

Jetzt hast Du aber hier gelesen, daß es die Möglichkeit gibt, daß es ein Gesetz gibt, das besagt, daß eine max. KüFri von 3 Monaten lediglich gesetzeskonform gewesen wären. Wenn also das BBiG Anwendung finden sollte, dann könnte 134BGB gelten: http://dejure.org/gesetze/BGB/134.html Demnach hätte Dein Arbeitgeber gegen ein Gesetz verstoßen und dieser Verstoß ist ex tunc nichtig, was gerichtlich festgestellt werden müßte. Ob einer der anderen §§ des BGB Titel 2 Willenserklärung (§§ 116 - 144), insbesondere die http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html (kann ich mir schwer vorstellen, weil eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist und keine gegenseitige) oder ggf. http://dejure.org/gesetze/BGB/125.html bzw. Täuschung, Drohung http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html o.ä. greift, oder weil die notwendige Form (Schriftform) nicht gewahrt wurde, kann ich Dir nicht sagen, da ich den wie gesagt Sachverhalt nicht kenne, da müßtest Du Dir Deine Hagen-Skripte schnappen (wenn Du noch keine hast, die sind auch online verfügbar) bzw. mich in eine Bib setzen und einen Tag lang Kommentare lesen z.B. Palandt insbesondere zum 134erBGB.

Als praktische Maßnahme würde ich noch heute den Vordruck für die Anerkennung der Praktikumzeit beim EPA geben lassen (Frau Stoffels 089-2399-5155) und einen zuckersüßen Brief schreiben, daß er diesen ausfüllt und unterschreibt (was er muß), damit Dir wenigstens die 4 Monate Praktikum für die EPA-Prüfung anerkannt werden.

Wenn das Drama ganz groß sein sollte, kann ich Dich auch gerne anrufen o.ä. und wir können uns darüber am WE mal unterhalten, wennde mir hier eine Kontaktmöglichkeit gibst, wie ich Dich erreichen kann,

OK?
 
C

Candydat

Guest
@Gast

...und was dringend ist, faxe (aus Nachweisgründen) an die Kammer und an das Amt, daß über Dich keine Informationen herausgegeben werden (was sie aus Datenschutzgründen sowieso nur in Ausnahmefällen dürften), denn ich habe oft gehört, daß die neuen Arbeitgeber sich bei der Kammer den Namen des alten Ausbilders geben lassen und rufen diesen dann an und Du wunderst Dich, warum Du auf einmal mit 4 Monaten Branchenerfahrung mehr Absagen bekommst, als damals, als Du Dich noch ganz ohne Praxiserfahrung beworben hattest
 
S

Saurer

Guest
...Bei mir hat an einem Freitag Nacht um 21:33 (Speicherdatum) einer eine Datei manipuliert, um mir was unterzuschieben und den Schlüssel zur Kanzlei und Zugang zur Festplatte haben nur die Partner...
 
V

VorDerArbeitReiter

Guest
Meines Erachtens liegt ein Kernproblem auch darin, dass die Probezeit zumindest von einigen Anwälten als verlagertes Verfahren zur Mitarbeiterauswahl gesehen wird.
Ich glaube schon, dass die relative Anzahl von Kündigungen während der Probezeit hier höher liegt als in anderen Branchen.

Keine Frage: eine Probezeit ist ein sinnvolles und legitimes Mittel, offensichtlich praxisuntaugliche Mitarbeiter wieder loszuwerden.
Wenn das aber häufig vorkommt, sollte man sich schon überlegen, ob man ein geeignetes Auswahlverfahren für Bewerber hat.

Ein normales Unternehmen kann sich gar nicht leisten, dauerhaft so schlechte Bewerberauswahlen zu treffen, dass sich Kündigungen in der Probezeit häufen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
@ Saurer,
kannst du etwas mehr dazu schreiben? Kann dein Posting nicht 100% nachvollziehen.

@CandyDAT,
Hagenskripte zu genüge vorhanden:)
Klagen werde ich nicht, aber tut gut zu lesen, dass ich nicht alleine dastehe. Und helfen kann dies anderen Kandidaten die jetzt in der Situation sind, und da gibt es sicher welche, allemal.
Die 6 Kandidaten, war das in München? (Sorry vielleicht hast du es geschrieben, weiß es nichtmehr).
Datenschutz hin oder her, verstecke mein ehemaliges Arbeitsverhätnis nicht. Sehe keine Veranlassung dazu.
 
G

GAST_DELETE

Guest
@ Anfänger,

auf den Seiten der FernUni Hagen zu finden. Bin mir aber nichtmehr sicher ob dies eventuell im Passwortgesperrten Bereich war. Dann Kollege nach Passwort fragen oder 3 mal ausprobieren:)
 
C

Candydat

Guest
ich hatte die Hagen-Skripte von hier gezogen: http://www.fernuni-hagen.de/REWI/PATENT/Web-Seiten/eingangsseite.htm und dann "Neue Kurse und aktuelle Folien (passwortgeschützter Zugang) "


aber oups, das alte für alle gültige Pasword funktioniert nicht mehr, also ggf. Kollegen fragen, der Dir das neue Password gibt.

ich hatte damals die aktuellen Vorlesungsfolien runtergezogen, und hänge sie hier an (shit, klappt nicht, weil sie größer sind, als 500kB) ansonsten weiß ich nicht, ob ich die Skripten von damals noch irgendwo habe, muß mal schauen...

mußt scheinbar wirklich jemanden fragen, der Dir das aktuelle Pssword leihen kann...
 
O

Opfer

Guest
Mein Ausbilder erwartet von mir, daß ich auch am Samstag in die Kanzlei komme, wenn er mich anruft und das ist regelmäßig der Fall, Freizeitausgeich gibts dafür übrigens keinen!
 
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