Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
angenommen, eine neue Produktentwicklung wird zum Patent angemeldet.
Die Patentanmeldung basiert auf Informationen, die aus dem Firmennetzwerk, aus dem CAD-System und aus Besprechungen mit den Entwicklern stammen.
Es liegt keine Erfindungsmeldung und dementsprechend auch keine Inanspruchnahme vor. Wird der Arbeitgeber vergütungspflichtig?
angenommen, eine neue Produktentwicklung wird zum Patent angemeldet.
Die Patentanmeldung basiert auf Informationen, die aus dem Firmennetzwerk, aus dem CAD-System und aus Besprechungen mit den Entwicklern stammen.
Es liegt keine Erfindungsmeldung und dementsprechend auch keine Inanspruchnahme vor. Wird der Arbeitgeber vergütungspflichtig?