Es geht hier nicht darum, dass "der ein oder andere" Punkte geschenkt bekommen hat. Es geht hier darum, dass jeder 10 Punkte geschenkt bekommen hat. Dies geschah im übirgen nicht im Hinblick auf etwaige Fehler in den Punktevergabekriterien, sondern - offensichtlich - im Hinblick auf ein schlechtes Gesamtergebnis, was viele Gründe haben kann (z.B. ein überdurchschnittlich hoher Schwierigkeitsgrad oder sonstige Gründe).
Die 10 Punkte sind von der Prüfungskommission definitiv nicht als vorweggenommener Augleich für eine Fehlkorrektur anzusehen.
Wenn sich nun herausstellt, dass bei einem oder mehreren Kandidaten ein vertretbarer Lösungsweg zu Unrecht keine Punkte erbracht hat, dann müssen dem Kandidaten diese Punkte konsequenter Weise zu seinem bisherigen Ergebnis hinzuaddiert werden, es sei denn der Kandidat hat an anderer Stelle zu Unrecht Punkte bekommen. Letzters ist jedoch bei einigermaßen übereinstimmenden Noten durch beide Prüfer wohl eher nicht zu erwarten.
Die 10 Punkte jedenfalls wurden nicht zu Unrecht vergeben (s.o.), da diese jeder bekommen hat. Diese sind somit nicht abzuziehen.
Hier wird immer von Schlechterstellung gesprochen. Bleiben wir doch mal bei der anerkanntermaßen anzuwendenden Gleichbehandlung aller Kandidaten. Wenn im Rahmen der Beschwerde festgestellt wurde, dass ein Kandidat an einer Stelle zu Unrecht benachteiligt wurde, dann man ihm doch nicht an anderer Stelle ohne Grund wieder Punkte abziehen, wenn man den Fehler in der Benotung korrigiert.
Mich wundert schon, was hier teilweise für Rechtsansichten vertreten werden, die einer willkürlichen Benachteiligung einzelner Prüfungskandidaten Tür und Tor öffnen.
Alles hängt also letztlich an der Frage, ob es gelingt, die Beschwerdekammer (oder viellaucht auch die Prüfungskommission im Abhilfeverfahren - wird nicht veröffentlicht (!)) davon zu überzeugen, dass auch ein Angriff aus A3 vertretbar war. Dass eine vertretbare Lösung auch Punkte kriegen muss - und nicht einfach mit 0 Punkten weggebügelt werden kann - ist aus der D 0007/05 herauszulesen.