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Guest
"Mola Ram, Du kannst Dich darauf vorbereiten, Kali zu sehen: In der HÖLLE!"Patent24 schrieb:Die nicht Beschwerdeeinleger sehe ich dann im März 2008 beim C-Teil.
"Mola Ram, Du kannst Dich darauf vorbereiten, Kali zu sehen: In der HÖLLE!"Patent24 schrieb:Die nicht Beschwerdeeinleger sehe ich dann im März 2008 beim C-Teil.
Gibt es dafür schon irgend eine Entscheidung? Um wieviel würde denn die Prüfungsgebühr gesenkt?Wiederholer schrieb:Eigentlich könnte ja jetzt die Prüfungsgebühr gesenkt werden, wenn so viele Beschwerdegebühren eingenommen werden.
So ganz abwegig war diese Sache mit den 10 Punkten ja nicht. Es gilt beim EQE zwar als Regel, dass eine gute Argumentation auf einer falschen oder schiefen Basis keine (oder kaum) Punkte bringt. Beispiel : wer bei Teil B auf der Basis von schlechten Ansprüchen sehr gut argumentiert, kriegt für die Argumentation nie die volle Punktzahl. Wenn nun aber die Basis nicht ganz eindeutig ist (weil der nächstliegende Stand der Technik nicht ausnahmslos die Entgegenhaltung ist, die dasselbe Problem behandelt), dann kann man durchaus sagen : Null Punkte für eine gute (Teil-)Argumentation, das ist ungerecht, wenn wir auch diese Entgehenhaltung nicht als nächstliegenden Stand der Technik akzeptieren.Patent24 schrieb:Was haben wir aus diesem thread nun gelernt.
Ganz einfach, dass ein "ungeeigneter" EQE-Teilnehmer mit 40 Punkten plötzlich durch einen Fingerschnipp (10 Punkte mehr) zum europäischen Verteter geeignet ist.
Welches Fazit kann noch gezogen werden?
Dass in diesem thread sehr viele Durchfaller hervorragend zu dem Thema argumentiert haben und es eigentlich nicht nachvollziehbar ist, weshalb diese als europäischer Verteter weniger geignet sein sollen als die 40 plus 10 Leute.
Ich wünsche allen viel Spass bei der Beschwerde. Die nicht Beschwerdeeinleger sehe ich dann im März 2008 beim C-Teil.
Kann es sein, daß Du die Prüfungsgebühr für Patentanmeldungen mit der Gebühr für die Teilnahme an der europäischen Eignungsprüfung verwechselst?Gast schrieb:Übrigens wollen die auf meinen Anruf hin nun auch die Prüfungsgebühr nach Art. 2 Nr. 6 GebO senken.
*öööööööööööööööööööööörps*Gast schrieb:Ich bitte um eine Stellungnahme von Quartalssäufer oder Laller. Mir fällt dazu nichts mehr ein ...
Danke!Kand. schrieb:Ich muss "Frager" leider zustimmen. Die Prüfungsgebühr für Patentanmeldungen hat mit der Prüfungsgebühr zur Teilnahme an der EQE leider nicht das Geringste zu tun.
Allerdings ist auch das nicht richtig.Kand. schrieb:Die aus Beschwerden gegen den C-Teil (Einspruch !!) resultierenden Mehreinnahmen des EPA können daher allenfalls für eine Senkung der Einspruchgebühr herangezogen werden.
Muß ja 'n geiles Feeling sein, eine so hohe Meinung von Leuten zu haben!Frager schrieb:Wenn nun durch eine Vielzahl von Beschwerden Mehreinnahmen erzeugt werden, kann doch tatsächlich die Prüfungsgebühr gesenkt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Präsident es zuläßt, daß die einfach die Ausgaben erhöhen und beispielsweise zusätzliche Betriebsausflüge organisieren.
Ich werfe angesichts der Nebengeräusche in der Diskussion noch ein Zitat dazu: "Was soll man von Schweinen anderes erwarten, als dass sie grunzen?"Kleines A*** schrieb:Ich halte es eher mit dem Historiker Gibbon: "Unterstelle Menschen niemals edle Motive, wenn auch gemeine ausreichen, um ihr Verhalten zu erklären." Und mit Goethes Götz von Berlichingen (nein, nicht *die* Stelle, sondern): "Ach, da macht doch alles hohle Pfötchen..."
*oink* *oink*PHB schrieb:"Was soll man von Schweinen anderes erwarten, als dass sie grunzen?"