Teil C C-Teil 2007

W

Wiederholer

Guest
Eigentlich könnte ja jetzt die Prüfungsgebühr gesenkt werden, wenn so viele Beschwerdegebühren eingenommen werden.
 
H

Hmm

Guest
Wiederholer schrieb:
Eigentlich könnte ja jetzt die Prüfungsgebühr gesenkt werden, wenn so viele Beschwerdegebühren eingenommen werden.
Gibt es dafür schon irgend eine Entscheidung? Um wieviel würde denn die Prüfungsgebühr gesenkt?
 
F

Fritz

Guest
Patent24 schrieb:
Was haben wir aus diesem thread nun gelernt.

Ganz einfach, dass ein "ungeeigneter" EQE-Teilnehmer mit 40 Punkten plötzlich durch einen Fingerschnipp (10 Punkte mehr) zum europäischen Verteter geeignet ist.

Welches Fazit kann noch gezogen werden?

Dass in diesem thread sehr viele Durchfaller hervorragend zu dem Thema argumentiert haben und es eigentlich nicht nachvollziehbar ist, weshalb diese als europäischer Verteter weniger geignet sein sollen als die 40 plus 10 Leute.

Ich wünsche allen viel Spass bei der Beschwerde. Die nicht Beschwerdeeinleger sehe ich dann im März 2008 beim C-Teil.
So ganz abwegig war diese Sache mit den 10 Punkten ja nicht. Es gilt beim EQE zwar als Regel, dass eine gute Argumentation auf einer falschen oder schiefen Basis keine (oder kaum) Punkte bringt. Beispiel : wer bei Teil B auf der Basis von schlechten Ansprüchen sehr gut argumentiert, kriegt für die Argumentation nie die volle Punktzahl. Wenn nun aber die Basis nicht ganz eindeutig ist (weil der nächstliegende Stand der Technik nicht ausnahmslos die Entgegenhaltung ist, die dasselbe Problem behandelt), dann kann man durchaus sagen : Null Punkte für eine gute (Teil-)Argumentation, das ist ungerecht, wenn wir auch diese Entgehenhaltung nicht als nächstliegenden Stand der Technik akzeptieren.
Es ist die Brutalität des Statements des Examiner's Report, dass es überhaupt keine Punkte gab für jemanden, der nicht die richtige Entgegenhaltung als nächstliegenden Stand der Technik gewählt hat, die m.E. angreifbar ist : ist jemand wirklich "unfit for practice", der diesen Fehler gemacht hat und der auf diser vermutlich unrichtigen Basis ansonsten gut argumentiert ?
 
F

Frager

Guest
Betrifft die mögliche Senkung der Prüfungsgebühr alle Prüflinge oder nur die, die dieses Jahr schon mitgeschrieben haben? Oder etwa nur die Beschwerdeeinleger? Muß ich die Prüfungsgebühr voll einzahlen und bekomme dann etwas zurück?

Vielleicht kann mir jemand helfen?
 
G

GAST_DELETE

Guest
> Betrifft die mögliche Senkung der Prüfungsgebühr alle Prüflinge ... ?

Ja, sie betrifft alle. Aber Dir wird die Gebühr ohnehin ganz erlassen, weil Du als Erster gefragt hast. Ich hab gerade schon beim EPA angerufen und denen Bescheid gegeben. Übrigens wollen die auf meinen Anruf hin nun auch die Prüfungsgebühr nach Art. 2 Nr. 6 GebO senken.
 
F

Frager

Guest
Gast schrieb:
Übrigens wollen die auf meinen Anruf hin nun auch die Prüfungsgebühr nach Art. 2 Nr. 6 GebO senken.
Kann es sein, daß Du die Prüfungsgebühr für Patentanmeldungen mit der Gebühr für die Teilnahme an der europäischen Eignungsprüfung verwechselst?
 
D

Dem Frager antwortender Gast

Guest
Wenigstens hast Du nicht gefragt, ob die Senkung für alle gilt ...
 
L

Lacher

Guest
Ich schmeiße mich gleich auf den Boden - ROTFL.

Ist das ein Troll, der so tut, als ob er auf der Leitung steht?
 
K

Kand.

Guest
Ich muss "Frager" leider zustimmen. Die Prüfungsgebühr für Patentanmeldungen hat mit der Prüfungsgebühr zur Teilnahme an der EQE leider nicht das Geringste zu tun.

Die aus Beschwerden gegen den C-Teil (Einspruch !!) resultierenden Mehreinnahmen des EPA können daher allenfalls für eine Senkung der Einspruchgebühr herangezogen werden.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich bitte um eine Stellungnahme von Quartalssäufer oder Laller. Mir fällt dazu nichts mehr ein ...
 
Q

Quartalssäufer, sugleich auch Lallller

Guest
Gast schrieb:
Ich bitte um eine Stellungnahme von Quartalssäufer oder Laller. Mir fällt dazu nichts mehr ein ...
*öööööööööööööööööööööörps*

mehr habe ich dasu nich su sagen

bin kein troll, nur breit

scheiss c teil
 
F

Frager

Guest
Kand. schrieb:
Ich muss "Frager" leider zustimmen. Die Prüfungsgebühr für Patentanmeldungen hat mit der Prüfungsgebühr zur Teilnahme an der EQE leider nicht das Geringste zu tun.
Danke!
Kand. schrieb:
Die aus Beschwerden gegen den C-Teil (Einspruch !!) resultierenden Mehreinnahmen des EPA können daher allenfalls für eine Senkung der Einspruchgebühr herangezogen werden.
Allerdings ist auch das nicht richtig.

Die Prüfungskommission soll doch kostendeckend arbeiten. Wenn nun durch eine Vielzahl von Beschwerden Mehreinnahmen erzeugt werden, kann doch tatsächlich die Prüfungsgebühr gesenkt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Präsident es zuläßt, daß die einfach die Ausgaben erhöhen und beispielsweise zusätzliche Betriebsausflüge organisieren.
Zudem wäre die Prüfungskommisssion dann nicht unabhängig, das sie selbst davon profitiert, wenn viele durchfallen und eventuell Beschwerdegebühren zahlen oder einfach nochmals die Prüfungsgebühr.

Mit der Einspruchsgebühr hat dies - auch wenn tatsächlich der C-Teil betroffen ist - nichts zu tun, da das Einspruchsverfahren nicht im Zuständigkeitsbereich der Prüfungskommision liegt.
Abgesehen davon, wäre die Zuordnung der Beschwerdegebühren zu einzelnen Verfahren schwierig, insbesondere wenn sich die Beschwerde auf mehrere Teile beziehen würde. (Auch wäre die Zuordnung von Gebühren, die den D-Teil betreffen, nicht unproblematisch).

Ich gehe daher davon aus, das - wenn überhaupt - nur die Gebühr für die Prüfung gesenkt werden soll. Wahrscheinlich passiert aber auch das nicht. Ich hab zumindest schon mal im Prüfungssekretariat telefonisch nachgefragt und der Dame dort war nicht bekannt, daß die Gebühr geändert werden soll. Genaueres könne ich aber aus dem Amtsblatt erfahren. Und dort habe ich bislang auch keinen Hinweis gefunden.
 
K

Kleines A***

Guest
Frager schrieb:
Wenn nun durch eine Vielzahl von Beschwerden Mehreinnahmen erzeugt werden, kann doch tatsächlich die Prüfungsgebühr gesenkt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Präsident es zuläßt, daß die einfach die Ausgaben erhöhen und beispielsweise zusätzliche Betriebsausflüge organisieren.
Muß ja 'n geiles Feeling sein, eine so hohe Meinung von Leuten zu haben!

Ich halte es eher mit dem Historiker Gibbon: "Unterstelle Menschen niemals edle Motive, wenn auch gemeine ausreichen, um ihr Verhalten zu erklären." Und mit Goethes Götz von Berlichingen (nein, nicht *die* Stelle, sondern): "Ach, da macht doch alles hohle Pfötchen..."
 
P

PHB

Guest
Kleines A*** schrieb:
Ich halte es eher mit dem Historiker Gibbon: "Unterstelle Menschen niemals edle Motive, wenn auch gemeine ausreichen, um ihr Verhalten zu erklären." Und mit Goethes Götz von Berlichingen (nein, nicht *die* Stelle, sondern): "Ach, da macht doch alles hohle Pfötchen..."
Ich werfe angesichts der Nebengeräusche in der Diskussion noch ein Zitat dazu: "Was soll man von Schweinen anderes erwarten, als dass sie grunzen?"
 
V

Versoffenes Schwein

Guest
PHB schrieb:
"Was soll man von Schweinen anderes erwarten, als dass sie grunzen?"
*oink* *oink*
*gluck* *gluck* *gluck*
*pffft*
*böööh*
*gluck* *gluck* *gluck*
*bööööööh*
*pfffft*
*oink* *oink*
*gluck* *gluck* *gluck*
*huarrgh*
*gluck* *gluck* *gluck* *pfft*
*oink*
*rotz* *schnief*
*oink* *oink*

Wer grunzt hier?
 
G

GAST_DELETE

Guest
@Frager
Danke für die Info. Ich hatte allerdings ohnehin nicht an eine Gebührenänderung gedacht. Wir sollten daher - vorsichtshalber ;-) - mit der vollen Prüfungsgebühr rechnen.
 
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