Teil C C-Teil 2007

G

GAST_DELETE

Guest
Eine Möglichkeit, die zusätzlichen Einnahmen zweckgerecht zu verwenden, wäre die Korrekturwoche auf Hawaii abzuhalten. Auch auf Mauritius soll es sehr schöne und teure Hotels geben.
 
A

Antworter

Guest
Kostendeckende EQE

Frager schrieb:
Die Prüfungskommission soll doch kostendeckend arbeiten. Wenn nun durch eine Vielzahl von Beschwerden Mehreinnahmen erzeugt werden, kann doch tatsächlich die Prüfungsgebühr gesenkt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Präsident es zuläßt, daß die einfach die Ausgaben erhöhen und beispielsweise zusätzliche Betriebsausflüge organisieren.
Erster Satz des Quotes: Guter Punkt.
Tut sie das denn, die Kostendeckung erreichen? Ist das transparent?
Meine Meinung nach: Nein, Nein.

Mr. C.Philpott mag zwar ein Budget haben und es nicht überziehen; Fakt ist, die epi-Mitglieder der Prüfungsausschüsse (kurz Prüfer) wurden nicht und werden nicht bezahlt; würden sie es auch nur andeutungsweise (z.B. auch nur 50€/Std), dann verdoppelte sich schätzungsweise die Prüfungsgebühr.

Das EPA wird die epi-Prüfer nicht bezahlen. Wenn also das epi mehr Einfluss haben will, muss es sie selber bezahlen => das ist beim epi bis zur letzten Ratssitzung kein wirkliches Thema gewesen.

P.S.: Zum(r) Präsident(in): Die "Betriebsausflüge" (=ein Arbeitstreffen der Prüfer jedes Ausschusses pro Jahr ausserhalb des Grossraums München) sind seit 2006 gestrichen.
 

grumpf

Schreiber
Wenn ich mir die D07/05 so anschaue, dann sollte man mal versuchen, eine Begründung für die 10 Punkte Extra zu bekommen - und warum eigentlich nur 10?

Zur Reformatio in peius: ist doch egal, ob man mit 34 oder 44 Punkten durchgefallen ist :).
 

Lisa

BRONZE - Mitglied
Der Autor des zitierten Artikels in der "epi-Information" ist Simon Roberts, CEIPI-Tutor, Koordinator für die CEIPI-Kurse in GB und Co-Autor des "Complete Guide for Passing the EQE".
Das lässt erst recht hoffen, dass der Artikel beim EPA, dem EPI und nicht zuletzt der Prüfungskommission zum Nachdenken anregt.
Er schreibt in dem Artikel u.a., dass seiner Meinung nach einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Prüfungskommission stattzugeben sei, wenn der Bewerber aufgrund der 0-Punkte-Bewertung für den "falschen" nSdT durchgefallen ist und hat dies, wie ich finde, auch gut begründet.
Es sind einige Beschwerden anhängig - abgeholfen wurde keinem der C-Teil-Beschwerdeführer, die Akten liegen bei der Beschwerdekammer für Disziplinarangelegenheiten.
Auch meine Beschwerde schimmelt dort vor sich hin - ich habe wenig Hoffnung auf eine Entscheidung vor der EQE 2008, hoffe aber, dass zumindest nachfolgenden Generationen solche willkürlichen Bewertungspraktiken erspart werden bleiben.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Für diejenigen, die keinen Zugriff auf das EQE Forum haben, folgendes Zitat von dort:

***
The paper C copy that should have been published was marked 99 points (with extra 10 pts : that can explain why 10 pts and not more, otherwise the guy would have got more than 100 !).

It is available (for those who read french) on this blog :
http://europeanpatentcaselaw.blogspot.com/2008/01/publication-des-bonnes-copies-eqe-2007_21.html
***
I do not believe that that is the reason why they awarded 10 marks. In any case the awarding of 10 marks for everybody could never have the desired effect, because choosing the wrong prior art (or at least the prior art not intended by the Exam committee) was marked 0 points. That is also the reason why candidates either scored very low marks or very high marks and hardly ever in the middle range (which is the group who benefitted from the 10 additional marks).
***


Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass man mit der CEIPI-Schnipselmethode eigentlich konsequent bei dem nächstliegenden Stand der Technik wie von der Prüfungskommission gewünscht gelandet wäre. Das hat mich endgültig von der Methode für die Prüfung überzeugt und ich werde damit mein Glück versuchen.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass man mit der CEIPI-Schnipselmethode eigentlich konsequent bei dem nächstliegenden Stand der Technik wie von der Prüfungskommission gewünscht gelandet wäre.
Die Auffassung teile ich ehrlich gesagt nicht. Aber dazu ist schon viel geschrieben worden. Der Artikel von Simone Roberts im epi Journal zeigt doch eigentlich, dass auch die Schnipselmethode davor nicht geschützt hätte.

Die Begründung der Prüfungskommission, warum gerade 10 Punkte vergeben wurden und nicht mehr oder weniger, ist die, dass die A3 Angriffe, selbst wenn perfekt argumentiert, niemals mehr als 10 Punkte bekommen hätten. Somit habe, um keinen der A3-Kandidaten zu benachteiligen, jeder mit dieser Punktzahl so viele Punkte bekommen, wie er maximal hätte bekommen können, wenn diese Angriffe "normal" bewertet worden wären.

Davon kann man halten, was man will ...
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Fip schrieb:
Lysios schrieb:
Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass man mit der CEIPI-Schnipselmethode eigentlich konsequent bei dem nächstliegenden Stand der Technik wie von der Prüfungskommission gewünscht gelandet wäre.
Die Auffassung teile ich ehrlich gesagt nicht. Aber dazu ist schon viel geschrieben worden. Der Artikel von Simone Roberts im epi Journal zeigt doch eigentlich, dass auch die Schnipselmethode davor nicht geschützt hätte.
Schützen kann hier sicherlich keine Methode. Man kann bei der CEIPI Methode ja alleine schon bei der Erstellung der Analyseblätter jede Menge Fehler machen.

Der Kandidat mit den 89/99 Punkten hat die CEIPI Methode jedenfalls so lehrbuchhaft angewendet, dass man fasst denken könnte, er kannte die Aufgabe schon vorher. Entscheidend für die Konsequenz der späteren Wahl von A4 war ja schon sein Neuheitsangriff auf Anspruch 1 mit A4 (siehe seinen Punkt C.1.2). Danach war alles m.E. alles nur noch konsequent.

Ich staune jedenfalls, mit wie wenig Text er so viele Angriffe gut begründet hat.
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Ich staune jedenfalls, mit wie wenig Text er so viele Angriffe gut begründet hat.
Mich beruhigt diese Tatsache massiv, da ich wohl auch nicht viel mehr zu jedem Angriff geschrieben hätte. Das Vorbild kommt sogar nach Überfliegen (mein Französisch ist nicht so gut, als dass ich alles hätte lesen wollen) allein mit Problem-Solution aus, keinerlei Satz wird an nicht erkennbare gegenteilige Anregungen an den Fachmann und ähnliches Geschwafel verschwendet.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Ich würde das ehrlich gesagt nicht überbewerten. Sicherlich ist der C-Teil in der angesprochenen Arbeit gut gelöst, keine Frage. Aber er/sie hat eben auch das geschrieben was die hören wollten. Das ist entweder Glück (ich hatte auch A3 und A4 in Erwägung gezogen, mich dann aber ohne groß nachzudenken für A3 entschieden, weil ich dieser Entscheidung im Lichte der Beschwerdekammerentscheidungen zu diesem Thema nicht viel Bedeutung beigemessen habe, siehe z.B. T967/97 - sogar in der Prüfung zitiert. Meine Entscheidung hätte genauso gut auf A4 fallen können, war halt Pech), oder er/sie hat etwas verstanden, was ich noch nicht verstanden habe.

Ich kenne aber so viele, die "geschnipselt" haben und trotzdem durchgefallen sind, und welche, die das nicht gemacht haben, und satt bestanden haben. Daher hat das mit der Methode meines Erachtens nicht viel zu tun. Die Argumentation, A4 ist nächstliegend, weil für heiße Getränke geeignet (und mehr nicht), ist so dünn, dass ich es nicht verstehe, warum jemand, der sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzt (z.B. die Argumentation a lá Simon Roberts im epi-Artikel) satte 0 Punkte bekommt, und jemand, der das dünne Brett bohrt, voll belohnt wird. Daher kann ich nicht sagen, dass ich diese "Musterlösung" besonders lobenswert finde, gerade weil keine Auseinandersetzung erfolgt, sondern einfach nur ohne weitergehende Begründung festgestellt wird.

Das ist ja gerade das Unverständliche. Trifft man deren Ansicht, dann regnet es Punkte, selbst wenn man diese Ansicht nicht begründet. Wenn man deren Ansicht nicht trifft, aber gut begründet, sind die zu unflexibel, sich damit auseinanderzusetzen. Was das mit fairer Benotung zu tun haben soll, wird ein Rätsel bleiben. Und auch die Praxis zeigt doch, dass es die Beschwerdekammern regelmäßig anders machen. Was wird denn da geprüft? Der Prüfungsstoff nach Art. 12 VEP (ausdrücklich Beschwerdekammerentscheidungen) oder lex specialis a lá Prüfungskommission, nachzulesen im Examiner's Report (nachdem man die Prüfung geschrieben hat) ... ?
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Kuzes Update an alle Interessierten:

Die Beschwerden gegen den C-Teil 2007 (wegen des mit 0 Punkten bewerteten Angriffs wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit basierend auf A2 als n.St.d.T und der diesbezüglich an alle Kandidaten mit der Gießkanne ausgeschütteten 10 "Bonuspunkte") werden erfolgreich sein.

Gestern bekam ich eine Mitteilung der Beschwerdekammer für Disziplinarangelgenheiten, wonach die Beschwerdekammer nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis kam, dass die Vorgehensweise der Prüfungskommission nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften war und dass die Arbeiten der Beschwerdeführer deshalb unter ergänzender Berücksichtigung des vormals mit 0 Punkten bewerteten Angriffs wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit nachzukorrigieren sind, wobei nach der Nachkorrektur ferner auch die an alle Kandidaten vergebenen 10 Punkte hinzuzuaddieren sind. Die Beschwerdegebühr wird zur Gänze zurückerstattet werden.

Die Beschwerdekammer hat hierzu (wohl für alle Beschwerdeführer) einen neu formulierten Hauptantrag vorgeschalgen, auf dessen Basis kurzfristig im Sinne der Beschwerdeführer entschieden werden könne.

Somit muss ich nun nur noch hoffen, dass meine (bisher unberücksichtigen) Angriffe wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit vier zusätzliche Punkte erbringen, denn dann wäre ich insgesamt durch.

Ich gratuliere allen Mitstreitern zum Etappensieg und wünsche jedem, dass er bei der Nachkorrektur auch die benötigte Zahl an Punkten erhält.
 

grond

*** KT-HERO ***
PAPA schrieb:
Die Beschwerden gegen den C-Teil 2007 (wegen des mit 0 Punkten bewerteten Angriffs wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit basierend auf A2 als n.St.d.T und der diesbezüglich an alle Kandidaten mit der Gießkanne ausgeschütteten 10 "Bonuspunkte") werden erfolgreich sein.
Herzlichen Glückwunsch an alle, die die vorgesehenen Rechtsmittel zu ihrem Vorteil genutzt haben, statt sich jammernd in die Opferrolle zu begeben!


Somit muss ich nun nur noch hoffen, dass meine (bisher unberücksichtigen) Angriffe wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit vier zusätzliche Punkte erbringen, denn dann wäre ich insgesamt durch.
Solltest Du zu den Leuten gehören, die vom "falschen nSdT" ausgegangen sind, dürfte das ein leichtes sein.
 

karl-heinz

Schreiber
grond schrieb:
Herzlichen Glückwunsch an alle, die die vorgesehenen Rechtsmittel zu ihrem Vorteil genutzt haben, statt sich jammernd in die Opferrolle zu begeben!
Obwohl ich es vorgezogen habe, mich "jammernd in die Opferrolle" zu begeben, ist es toll, dass die Beschwerde aller Voraussicht nach Erfolg haben wird.

Wie dem auch sei, zumindest das Starkbierfest am Nockherberg nach der EQE hat sich im diesem Jahr gelohnt :).

Besteht denn eine Möglichkeit, die zusätzlich gezahlte Prüfungsgebühr für die Teilnahme am diesjährigen C-Teil erstattet zu bekommen? Wohl eher nicht, oder?
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
@karl-heinz: Wir hoffen schon (es gibt Aussagen in diese Richtung) und werden hier darüber berichten. Nur im Moment ist erstmal die Zurückverweisung an die Prüfungskommission Stand der Dinge - bevor dort nicht (positiv) entschieden wird, kann man natürlich auch nicht über die Gebühr 2008 nachdenken.
 

grond

*** KT-HERO ***
Das gelbe U schrieb:
@karl-heinz: Wir hoffen schon (es gibt Aussagen in diese Richtung) und werden hier darüber berichten.
Wenn die Prüfung bzw. der C-Teil schon 2007 als bestanden gelten musste, wäre es eine Zahlung ohne Rechtsgrund gewesen. Die Rückabwicklung müsste daher schon aus den §§812ff. BGB erfolgen (bzw. über die Anwendung allgemein anerkannter Rechtsstandards im EPÜ).


@karl-heinz:

Ich habe es zu hart formuliert, das tut mir leid. Aber irgendwie leben wir in einem Land, in dem sehr viele Leute sich ständig über tatsächliches oder vermeintliches Unrecht beklagen, sich aber dann doch nicht wehren und sich dabei hinter Phrasen wie "hat ja doch keinen Zweck" verstecken. Diese Jammerkultur geht mir auf die Nerven und hat in meinen Beitrag reingewirkt, obwohl ich es besser bei dem Glückwunsch an die, die sich gewehrt haben, hätte belassen sollen.
 

Fip

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Wenn die Prüfung bzw. der C-Teil schon 2007 als bestanden gelten musste, wäre es eine Zahlung ohne Rechtsgrund gewesen. Die Rückabwicklung müsste daher schon aus den §§812ff. BGB erfolgen (bzw. über die Anwendung allgemein anerkannter Rechtsstandards im EPÜ).
Ich sehe das etwas anders. Als die Prüfungsgebühr für 2008 bezahlt wurde, bestand ja ein Rechtsgrund. Und wenn man durch die Neukorrektur (nachträglich) besteht, dann besteht man ja nicht rückwirkend bzw. dann fällt der bei Zahlung vorhandene Rechtsgrund ja nicht rückwirkend weg. Oder doch?
 
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