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Guest
Eine Möglichkeit, die zusätzlichen Einnahmen zweckgerecht zu verwenden, wäre die Korrekturwoche auf Hawaii abzuhalten. Auch auf Mauritius soll es sehr schöne und teure Hotels geben.
Erster Satz des Quotes: Guter Punkt.Frager schrieb:Die Prüfungskommission soll doch kostendeckend arbeiten. Wenn nun durch eine Vielzahl von Beschwerden Mehreinnahmen erzeugt werden, kann doch tatsächlich die Prüfungsgebühr gesenkt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Präsident es zuläßt, daß die einfach die Ausgaben erhöhen und beispielsweise zusätzliche Betriebsausflüge organisieren.
Wow, sind solche Brandreden (-artikel) typisch für das EPI? Ich staune und freue mich, dass sich die zugelassenen Vertreter für die nicht-zugelassenen einsetzen (was ja bei der Kammer hinsichtlich der Interessen der Kandidaten in der Vergangenheit durchaus bemängelt wurde).Das gelbe U schrieb:
Die Auffassung teile ich ehrlich gesagt nicht. Aber dazu ist schon viel geschrieben worden. Der Artikel von Simone Roberts im epi Journal zeigt doch eigentlich, dass auch die Schnipselmethode davor nicht geschützt hätte.Lysios schrieb:Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass man mit der CEIPI-Schnipselmethode eigentlich konsequent bei dem nächstliegenden Stand der Technik wie von der Prüfungskommission gewünscht gelandet wäre.
Schützen kann hier sicherlich keine Methode. Man kann bei der CEIPI Methode ja alleine schon bei der Erstellung der Analyseblätter jede Menge Fehler machen.Fip schrieb:Die Auffassung teile ich ehrlich gesagt nicht. Aber dazu ist schon viel geschrieben worden. Der Artikel von Simone Roberts im epi Journal zeigt doch eigentlich, dass auch die Schnipselmethode davor nicht geschützt hätte.Lysios schrieb:Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass man mit der CEIPI-Schnipselmethode eigentlich konsequent bei dem nächstliegenden Stand der Technik wie von der Prüfungskommission gewünscht gelandet wäre.
Mich beruhigt diese Tatsache massiv, da ich wohl auch nicht viel mehr zu jedem Angriff geschrieben hätte. Das Vorbild kommt sogar nach Überfliegen (mein Französisch ist nicht so gut, als dass ich alles hätte lesen wollen) allein mit Problem-Solution aus, keinerlei Satz wird an nicht erkennbare gegenteilige Anregungen an den Fachmann und ähnliches Geschwafel verschwendet.Lysios schrieb:Ich staune jedenfalls, mit wie wenig Text er so viele Angriffe gut begründet hat.
Herzlichen Glückwunsch an alle, die die vorgesehenen Rechtsmittel zu ihrem Vorteil genutzt haben, statt sich jammernd in die Opferrolle zu begeben!PAPA schrieb:Die Beschwerden gegen den C-Teil 2007 (wegen des mit 0 Punkten bewerteten Angriffs wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit basierend auf A2 als n.St.d.T und der diesbezüglich an alle Kandidaten mit der Gießkanne ausgeschütteten 10 "Bonuspunkte") werden erfolgreich sein.
Solltest Du zu den Leuten gehören, die vom "falschen nSdT" ausgegangen sind, dürfte das ein leichtes sein.Somit muss ich nun nur noch hoffen, dass meine (bisher unberücksichtigen) Angriffe wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit vier zusätzliche Punkte erbringen, denn dann wäre ich insgesamt durch.
Obwohl ich es vorgezogen habe, mich "jammernd in die Opferrolle" zu begeben, ist es toll, dass die Beschwerde aller Voraussicht nach Erfolg haben wird.grond schrieb:Herzlichen Glückwunsch an alle, die die vorgesehenen Rechtsmittel zu ihrem Vorteil genutzt haben, statt sich jammernd in die Opferrolle zu begeben!
Wie dem auch sei, zumindest das Starkbierfest am Nockherberg nach der EQE hat sich im diesem Jahr gelohnt .
Besteht denn eine Möglichkeit, die zusätzlich gezahlte Prüfungsgebühr für die Teilnahme am diesjährigen C-Teil erstattet zu bekommen? Wohl eher nicht, oder?
Wenn die Prüfung bzw. der C-Teil schon 2007 als bestanden gelten musste, wäre es eine Zahlung ohne Rechtsgrund gewesen. Die Rückabwicklung müsste daher schon aus den §§812ff. BGB erfolgen (bzw. über die Anwendung allgemein anerkannter Rechtsstandards im EPÜ).Das gelbe U schrieb:@karl-heinz: Wir hoffen schon (es gibt Aussagen in diese Richtung) und werden hier darüber berichten.
Ich sehe das etwas anders. Als die Prüfungsgebühr für 2008 bezahlt wurde, bestand ja ein Rechtsgrund. Und wenn man durch die Neukorrektur (nachträglich) besteht, dann besteht man ja nicht rückwirkend bzw. dann fällt der bei Zahlung vorhandene Rechtsgrund ja nicht rückwirkend weg. Oder doch?grond schrieb:Wenn die Prüfung bzw. der C-Teil schon 2007 als bestanden gelten musste, wäre es eine Zahlung ohne Rechtsgrund gewesen. Die Rückabwicklung müsste daher schon aus den §§812ff. BGB erfolgen (bzw. über die Anwendung allgemein anerkannter Rechtsstandards im EPÜ).