Teil C C-Teil 2007

PAPA

GOLD - Mitglied
Hier noch ein paar Zitate aus der - wohl demnaächst veröffentlichten - Entscheidung der Beschwerdekammer:

"Selbst eine subjektive Entschuldbarkeit seitens der Prüfungskommission - die hiermit aber keineswegs festgestellt wird - könnte die von ihr begangene objektive Rechtsverletzung nicht heilen."

"Als Rechtfertigungsgrund kann sich die Prüfungskommission jedoch schon deshalb nicht darauf berufen, weil dies auf ihr eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist."

"Zum einen wird die Verletzung der Verletzung der VEP und relevanter Rechtsgrundsätze nicht dadurch unbeachtlich, dass sie systematisch erfolgte; zum anderen geht es bei der EEP nicht darum, die Bewerber zu begünstigen, sondern darum, ihre objektive Eignung für die anspruchsvolle Tätigkeit eines zugelassenen Vertreters festzustellen."

"Da der Beschwerde somit stattzugeben war und es sich bei dem von der Prüfungskommission selbst eingeräumten Verstoß gegen Bewertungsgrundsätze um eine grobe Missachtung wesentlicher Rechte des Beschwerdeführers mit erheblichen Folgen handelte, entspricht es der Billigkeit, die Beschwerdegebühr zur Gänze zurückzuzahlen."
 

pak

*** KT-HERO ***
Nur aus Interesse:

Habe ich das richtig verstanden, dass jeder Teilnehmer pauschal 10 Punkte zusätzlich erhalten hat, wenn dieser einerseits den Angriff aus dem ursprünglich nicht als adäquat angesehenen Dokument geführt hat und andererseits Beschwerde gegen die Beurteilung eingelegt hat?

pak
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Nein, die Prüfungskommission hatte ursprünglich entschieden, dass jeder der an der Prüfung teilgenommen hat, 10 zusätzliche Punkte erhält - und zwar unabhängig davon, welchen Lösungsweg er gewählt hatte.

Diese 10 Punkte blieben nun auch nach der Beschwerde erhalten, da sie aus Sicht der Beschwerdekammer nicht mit denjenigen Punkten verrechnet werden können, die einem Beschwerdeführer zu unrecht für bestimmte Angriffe verwehrt wurden. Schließlich hatte ja ausnahmslos jeder die 10 Punkte erhalten.
 

grond

*** KT-HERO ***
PAPA schrieb:
Nein, die Prüfungskommission hatte ursprünglich entschieden, dass jeder der an der Prüfung teilgenommen hat, 10 zusätzliche Punkte erhält - und zwar unabhängig davon, welchen Lösungsweg er gewählt hatte.
Ich frage mich, ob die Beschwerden gegen die Bewertung Erfolg gehabt hätten, wenn es die 10 Punkte nicht gegeben hätte und dafür die Durchfallquoten astronomisch gewesen wären.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Für die, die es interessiert, wäre noch zu erwähnen, dass die Anträge, der die Disziplinarkammer jetzt stattgegeben hat, von ihr selbst vorgeschlagen wurden, um die Sache entscheidungsreif zu machen und ein schnelles Durchentscheiden zu ermöglichen.

Es gibt aber nach wie vor einige "Bekloppte" (das ist nicht negativ gemeint, schließlich gehöre ich dazu ;-) ), die dem Vorschlag der Disziplinarkammer hinsichtlich der Antragsformulierung nicht gefolgt sind und nach wie vor darüber hinausgehende Anträge weiterverfolgen. Es wird also noch dauern, bis wirklich alle Beschwerden entschieden sind.

Vielleicht kommt so am Ende ja noch etwas für alle brauchbares bei der ganzen Sache heraus ... Warten wir es ab.
 

Fip

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Ich frage mich, ob die Beschwerden gegen die Bewertung Erfolg gehabt hätten, wenn es die 10 Punkte nicht gegeben hätte und dafür die Durchfallquoten astronomisch gewesen wären.
Der Entscheidungsbegründung nach zu urteilen ja, denn danach verstößt sowohl die pauschale Vergabe von 10 Zusatzpunkten als auch die pauschale Null-Punkte-Bewertung gegen Bewertungsgrundsätze. Dann wäre für die Beschwerdeführer nur das nachträgliche Bestehen durch die Neukorrektur schwieriger, denn die 10 zusätzlichen Punkte hätte man dann noch zusätzlich holen müssen.
 

C42

Vielschreiber
C-Teil 2007, Prüfungskommission und kein Ende?

Heute kam ein Eingeschriebener Brief von der Prüfungskommission bzgl. meiner Neukorrektur (?) der C2007.

Das erstaunliche ist, dass ich am 09.01.09 dieselbe Punktzahl wie vor der Beschwerde bekommen habe.
Noch erstaunlicher ist, dass die Punkteverteeilung über use of information, argumentation und legal aspects, bei den beiden Bewertern absolut IDENTISCH mit der Verteilung vom 06.07.07 ist.

(Obwohl die Beschwerdekammer angewiesen hat, die Klausur neu zu bewerten und jede Lösung jeder Teilaufgabe zu berücksichtigen (d.h. auch "falsche" Angriffe aus A3).

Ist dies bei den 29 anderen Beschwerdeführern auch der Fall?

Viele Grüße und viel Spaß bei der Lotterie EQE 2009!

C42
 

Fip

*** KT-HERO ***
Re: C-Teil 2007, Prüfungskommission und kein Ende?

C42 schrieb:
Ist dies bei den 29 anderen Beschwerdeführern auch der Fall?
Ich hatte auch Beschwerde eingelegt. Meine Nachkorrektur hat mir 7 Punkte mehr als die Erstkorrektur gebracht, so dass ich jetzt die EQE 2007 bestanden habe, nachdem ich 2008 nachgeschrieben und dort auch bestanden habe.

Tja, jetzt kann ich mir 2 Urkunden an die Wand nageln. Es wäre schön gewesen, wenn die Beschwerdekammer schneller entschieden hätte und ich mir so die Prüfungsgebühr und die Lernerei für 2008 erspart hätte. Mal sehen, ob die mir wenigstens die Prüfungsgebühr anstandslos zurückzahlen.
 
Meine Nachkorrektur hat ebenfalls das identische Ergebnis gebracht, sogar der Unterschied zwischen den beiden Prüfern ist in allen 3 Kategorien gleich. Im Detail ist es bei 37+10 geblieben.

Da ich C2008 bestanden habe, könnte es mir ja Wurscht sein, aber da es diese identische Nachbewertung auch bei einigen anderen gab, würde ich das Prinzip dahinter schon gerne verstehen...
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Ich hatte auch erfolgreich Beschwerde eingelegt, war jedoch seit Montag Abend nicht mehr zu Hause, so dass ich das betreffende Einschreiben leider noch nicht erhalten habe.

Mir gingen 2007 vier Punkte zur Ausgleichsmöglichkeit ab, bin also gespannt. Da ich den C-Teil jedoch ebenfalls 2008 bestanden habe, ist das Ergebnis der Nachkorrektur eigentlich nicht mehr ganz so relevant.

Ich werde jedoch das Ergebnis posten.

P.S.: Wurde eigentlich so etwas wie ein neuer Examiner's Report übersandt bzw. veröffentlicht, aus dem man zumindest Grundzüge der Bewertungsvorgaben an die Prüfer für die Nachkorrektur ersehen konnte?
 

Fip

*** KT-HERO ***
PAPA schrieb:
P.S.: Wurde eigentlich so etwas wie ein neuer Examiner's Report übersandt bzw. veröffentlicht, aus dem man zumindest Grundzüge der Bewertungsvorgaben an die Prüfer für die Nachkorrektur ersehen konnte?
Nein ... Du erwartest doch etwa nicht, dass die Prüfungskommission sich herablässt und eine Entscheidung begründet. Wo kämen wir denn da hin? Das würde ja an Rechtsstaatlichkeit grenzen ...
 

mikko

Schreiber
Hallo zusammen,

auch bei mir wurde die Punkteverteilung exakt beibehalten. Schwer zu glauben, dass nicht einmal ein halbes zusätzliches Pünktchen gefunden werden konnte, da ich bei zwei eT Angriffen so argumentiert habe, wie z.B. durch S. Roberts in epi 04/2007 vorgeschlagen wurde.

Nach meiner Auffassung hat eine Nachkorrektur nicht stattgefunden. Wie kann man sonst erklären, dass selbst die Unterschiede der Bewertung durch die beiden "Marker" identisch sind.

Ganz offensichtlich, dass der Beschluss der Disziplinarkammer allenfalls formal, nicht jedoch in der Sache nicht umgesetzt wurde.

Aus meiner Sicht sind folgende Szenarien denkbar:

  • Die Marker wurden angewiesen, nur diejenigen Teile zu bewerten, welche noch nicht bewertet wurden. Das würde dazu geführt haben, dass die Teile, die während der Erstkorrekur ausdrücklich mit 0 Punkten bewertet wurden, während der Nachkorrektur gar nicht erst angeschaut wurden. Nur die Teile der Arbeit, welche überhaupt nicht, also auch nicht mit 0 Punkten bewertet wurden, wären dann nachkorrigiert worden. Dies trifft natürlich nicht den Kern des Beschlusses der Disziplinarkammer, welche eine Nachkorrektur insgesamt angewiesen hat. So ergibt sich aus der Begründung der Entscheidung, dass bei der Nachkorrektur auch die inhaltlichen Unterschiede der deutschen Fassung und der englischen Fassung des Anspruchs 1 zu berücksichtigen ist, was es zwangsläufig notwendig macht, auch die Teile der Arbeit neu zu bewerten, die bereits bewertet wurden.
  • Den Markern wurden Bewertungsvorlagen vorgegeben, die nur dann die Vergabe von Punkten erlauben, wenn die Wahl des nächsten Standes der Technik ausführlich begründet wurde, was nicht erforderlich war, wenn man den"richtigen nächsten Stand" gewählt hatte. Die würde wieder gegen die Einheitlichkeit der Bewertung verstossen.
  • Eine weitere Theorie ist, dass nur die Arbeiten derjenigen Kandidaten nachkorrigiert wurden, welche 2007 ausschliesslich wegen Teil C nicht bestanden hatten, da man dachte, bei den anderen wäre eine Nachkorrektur entbehrlich, da diese die Prüfung 2007 sowieso nicht mehr bestehen konnten. Das würde erklären, warum FIP zusätzliche Punkte erhielt, andere aber nicht. Bei mir fehlte beispielsweise auch der D-Teil, den ich 2008 bestanden habe.
Daher die Frage an ALLE JAHRE WIEDER und C42: Wie war das bei euch?

Kann sonst jemand Theorie 3 bestätigen oder widerlegen?

Seltsam ist zudem, dass die Prüfungskommission zunächst eine neue Entscheidung bis zum 15.12.2008 angekündigt hat, obwohl im Dezember keine Prüfungskommissionssitzung angesetzt war. Wollte man tatsächlich im stillen Kämmerlein eine Entscheidung treffen, ohne die Prüfungskommission zu beteiligen?

Warum sind eigentlich die vor kurzem versandten Unterlagen (Entscheidung, Prüfungssitzungsprotokoll, Ausschussempfehlun) nicht, wie früher üblich, unterschrieben?

Wenn sonst noch jemand Beschwerde einlegen will, würde ich mich auf eine Kontaktaufnahme freuen.

Grüße an alle

Mikko
 

Fip

*** KT-HERO ***
Theorie 1 halte ich für nicht haltbar, weil das schlicht eindeutig entgegengesetzt des Entscheidungstenors wäre.

Theorie 2 ist denkbar, den Schluss, dass damit gegen die Einheitlichkeit der Bewertung verstoßen wurde, teile ich aber nicht. Einheitlichkeit der Bewertung besagt: alle, die gleich sind, müssen gleich bewertet werden (Gleichheit im Gleichen). Jemand der den vermeintlich "richtigen" Stand der Technik gewählt hat, ist aber mit dem, der den vermeintlich "falschen" gewählt hat, nicht gleich und kann daher auch anders bewertet werden.

Theorie 3 kann ich in so fern widerlegen, weil ich Leute kenne, denen weniger Punkte als mir gefehlt haben, auch A, B und D-Teil 2007 bestanden hatten, die aber trotzdem bei der Nachkorrektur dasselbe Schicksal ereilt hat, dass sie exakt dieselbe Bewertung noch einmal bekommen haben.

Ich frage mich hingegen (Theorie 4), ob man vielleicht nur diejenigen hat bestehen lassen, die vor der Nachkorrektur bereits Ihre Zulassung hatten, weil sie 2008 bestanden haben. Es wäre interessant zu erfahren, ob jemand den C-Teil 2007 durch die Nachkorrektur bestanden hat, der auch 2009 nochmal ran muss. Diese Theorie kann ich derzeit nicht widerlegen, weil alle, von denen ich weiß, dass sie durch die Nachkorrektur den C-Teil 2007 bestanden haben, die EQE 2008 bestanden hatten. Ich kenne derzeit auch niemanden, der durch die Nachkorrektur mehr als 50 Punkte bekommen hat. Alle, die nachträglich die Gesamtprüfung bestanden haben, haben dies durch die Ausgleichsmöglichkeit geschafft.

So viel zu den aufkeimenden Verschwörungstheorien. Die Neubewertung anzugreifen wird aber extrem schwierig, weil die Prüfungskommission alle diese Vorwürfe mit der Bewertungsstatistik widerlegen kann und einfach sagen wird, die Nachkorrektur hat eben dieselbe Punktzahl erbracht. Da kann man mal sehen, wie zuverlässig unsere Bewertungsvorgaben eine einheitliche Bewertung gewährleisten.
 

C42

Vielschreiber
Hallo, nach Nachfrage beim Sekretariat gab es am 15.12.08 wohl eine ausserordentliche sitzung der PK

Denkbar ist auch folgendes Szenario.
Diejenigen, die in 2008 bestanden hatten, wurden intensiv geprüft, ob sie auch in 2007 bestanden hätten. Die anderen, wie bei mir müssen halt nochmal in 2009 ran...
Gruß

C42
 

mikko

Schreiber
Ich bin auch kein Freund von Verschwörungstheorien. Wenn aber die Prüfungskommission als mögliche tut, um eine Transparenz der Prüfungsbewertung zu verhindern (keine Veröffentlichung der detaillierten Anweisungen an die Korrektoren, keine Klausureinsichtnahme, keine Begründung der Entscheidung usw.), sind wir halt auf Spekulationen angewiesen.

Also nach dem Beitrag von FIP ist Theorie 3 wohl tot.

Für Theorie 1 spricht nach wie vor, dass es völlig unwahrscheinlich ist, dass bei einer größeren Anzahl von Kandidaten exakt die selbe Punktezahl bei gleicher Aufteilung der Punkte auf die Korrektoren und Kategorien bei einer unabhängigen Nachkorrektur herauskommt. Für mich heißt das, dass die "Neubewertung" durch Übernahme der Ergebnisse der Erstbewertung erfolgte.

Beweisbar wäre das allerdings nur durch Einsicht in die Unterlagen, wobei mir völlig klar ist, dass sich die Prüfungskommission hiergegen mit Händen und Füßen wehren wird.

Zu Theorie 2 als Ergänzung: Es gibt keine rechtliche Grundlage für richtigen oder falschen nächsten SdT. Das heißt gerade im Licht der vorliegenden Entscheidung, dass die Prüfungskommission zwar einen Ermessensspielraum bei der Bepunktung unterschiedlcher Lösungswege hat, der Ermessensspielraum aber nicht durch Willkür ersetzt werden darf. Wenn also zwei Lösungen durch die meisten Fachleute als zumindest als ähnlich wertig angesehen werden, was hier vorliegt, dann kann die Bepunktung nicht extrem unterschiedlich sein.

Theorie 4 ist auch interessant. Wäre aber auch gegen die Intention der Entscheidung.

Grüße

Mikko
 

Fip

*** KT-HERO ***
mikko schrieb:
Zu Theorie 2 als Ergänzung: Es gibt keine rechtliche Grundlage für richtigen oder falschen nächsten SdT. Das heißt gerade im Licht der vorliegenden Entscheidung, dass die Prüfungskommission zwar einen Ermessensspielraum bei der Bepunktung unterschiedlcher Lösungswege hat, der Ermessensspielraum aber nicht durch Willkür ersetzt werden darf. Wenn also zwei Lösungen durch die meisten Fachleute als zumindest als ähnlich wertig angesehen werden, was hier vorliegt, dann kann die Bepunktung nicht extrem unterschiedlich sein.
Da stimme ich uneingeschränkt zu und so habe ich auch in meiner Beschwerde argumentiert und dies minutiös dargelegt, sowohl was das Bewertungsverfahren als auch was die inhaltliche Richtigkeit der Auswahl eines nSdT angeht. Das Problem ist nur, dass sich die Beschwerdekammer diese Argumentation nicht anhören wird, weil sie sich hinsichtlich Ihrer Prüfungskompetenz ausschließlich auf die Einhaltung der VEP beschränkt.

Meiner Meinung nach ist und bleibt die Bewertung, dass die A3 als nSdT falsch war, zwar ein Verstoß gegen Art. 12 VEP, aber damit wird man trotzdem keinen Erfolg haben, weil die Kammer diese "Tür" krampfhaft geschlossen halten will.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Aus meiner Sicht ergibt sich folgendes:

1.) Die Prüfungskommission hat sicherlich die Bewertungsvorgaben für die Nachkorrektur so geändert, dass nun - anders als dies in der Erstkorrektur der Fall war - auch Punkte für den Angriff wegen fehlender e.T. aus Anlage 3 als nächstliegendem St.d.T. vergeben werden. Die Beschwerdekammerentscheidung wird also nicht unbeachtet geblieben sein.

Es ist jedoch zu erwarten, dass für den Angriff mit Anlage 3 als n. St.d.T. nicht dieselbe Maximalpunktezahl zu erreichen war, die von der Prüfungskommission ursprünglich für den Angriff mit Anlage 4 als n. St.d.T. vorgesehen wurde, da die Prüfungskommission - wie sich aus dem Beschwerdeverfahren ergab - noch immer der Ansicht ist, dass der betreffende Angriff aus A3 falsch ist ("falsches" Dokument als nächstliegender Stand der Technik).

2.) Dabei dürfte es fener die Vorgabe an die Prüfer gegeben haben, dass für alle möglichen Angriffe gegen einen spezifischen Patentanspruch nun insgesamt nicht mehr Punkte zu erzielen sind, als dies in der Erstkorrektur der Fall war. Sonst würde ja die Möglichkeit bestehen, dass ein Kandidat (ohne die 10 Zusatzpunkte) mehr als 100 Punkte erzielt.

Wenn also z.B. von einem Kandidaten zwei Angriffe gegen einen Patentanspruch durchgeführt wurden, von welchen einer bereits im Rahmen der Erstkorrektur Punkte gebracht hat (z.B. Angriff wegen fehlender e.T. mit Anlage 5 als nächster Stand der Technik gegen Anspruch 2), so wird eine Nachkorrektur, bei der nun zwei parallel geführte Angriffe zu bewerten sind, wohl dazu führen, dass der bereits in der Erstkorrektur bepunktete Angriff nun weniger Punkte erzielt, während für den zweiten Angriff (mit A3) zusätzliche Punkte vergeben werden. Im Ergebnis könnte man so - trotz ergänzender Wertung des Angriffs mit A3 als nächstem St.d.T. - auf gleich viele Punkte wie bei der Erstkorrektur kommen.

3.) Schade ist jedoch, dass die Prüfungskomission nicht wenigstens den Mut hat, die neuen Vorgaben an die Korrektoren im Wege der Erstellung eines neuen "Examiner's Report" durch eine Beschwerde überprüfbar zu machen. Ohne Examiner's Report is es nämlich außerordentlich schwirieg bzw. beinahe unmöglich, einen erfolgversprechenden Ansatzpunkt für eine (neue) Beschwerde zu bekommen.
 

mikko

Schreiber
Hallo PAPA,

ich stimme dir zu, dass die Kommission wohl immer noch der Ansicht ist, dass es "richtigen" und "falschen" SdT gibt. Unter dieser für mich falschen Annahme ist es natürlich folgerichtig, für Angriffe, die vom falschen nSdT ausgehen, eine geringere Maximalpunktzahl zu vergeben. Wenn dabei die Punktedifferenz nicht grob unverhältnismäßig ist, kann man die Differenz der erreichbaren Punktzahlen durch den Ermessensspielraum gedeckt sehen.

Allerdings frage ich mich, warum meine Angriffe auf zwei Ansprüche, welche vom "falschen" nSdt ausgingen, insgesamt 0 Punkte ergeben. Ich nehme nicht für mich in Anspruch, die Angriffe mustergültig vorgetragen zu haben, gleichwohl denke ich, dass ich auch nicht völlig unsinnig argumentiert habe.

Im Übrigen habe ich beide Ansprüche mit genau einem Angriff angegangen. D. h., dass ich für diese Ansprüche bei der Erstkorrektur überhaupt keine Punkte bekommen hatte, die mir nun in Abzug gebracht werden könnten.

Weiterhin gehe ich davon aus, dass nur diejenigen Beschwerde eingelegt hatten, bei dem die Frage des nSdT relevant war. Dabei ist es schwer zu glauben, dass ein großer Teil derer ausgehend vom abweichenden nSdT ausschliesslich völlig wertlose Angriffe vorgetragen hat, sodass die vielen Fälle, bei denen sich keine Änderung der Punktezahl ergeben hat, erklärbar wären.

Für mich bleibt es dabei, entweder wurden zumindest einige der Arbeiten zumindest nicht vollständig nachkorrigiert, oder es wurden willkürlich hohe Anforderungen an eine Punktevergabe bei abweichender Wahl des nSdT gestellt.

Bleibt die Frage, wie man es beweist, da sich die Kommission nicht in die Karten schauen lassen will.
 
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